Liebe WWW-Gemeinde,
aufgrund Vorerkrankung entschliesst man sich, zu einem Makler zu gehen und eine BU abzuschliessen, weil der Makler ja wissen sollte, welche Gesellschaft strenger und welche nachsichtiger ist.
Eine synchron selbst bei einer Gesellschaft abgeschlossene (mit derselben Krankheitsgeschichte angegebene) BU wird mit Ausschluss angenommen.
Die synchron beim Makler abgeschlossene wird ohne Ausschluss policiert. Diverse Arztrückfragen hat der VN wahrheitsgemäß beantwortet und vom Arzt an den Makler senden lassen bzw. weitergeleitet.
Die Vorerkrankung wurde laut Aussage des Maklers „wegdiskutiert“, was auch immer das heissen mag.
Wie wäre das nun, wenn der VN BU aufgrund der Vorerkrankung wird?
- Wenn der Makler die Arzterklärungen oder Selbsterklärungen gefaked hat - VN könnte das nachweisen - hat er dann Regressansprüche gegü des Maklers oder des VU?
- Kann der Makler zu seiner Entlastung behaupten, VN hätte mündlich anderslautige Gesundheitserklärungen abgegeben?
- Kann man den Ausschluss der Vorerkrankung aus der synchron abgeschlossenen BU nach X Jahren Beschwerdefreiheit löschen lassen?
Danke vorab,
VG
Mela