Vorerkrankung 'wegdiskutiert'

Liebe WWW-Gemeinde,

aufgrund Vorerkrankung entschliesst man sich, zu einem Makler zu gehen und eine BU abzuschliessen, weil der Makler ja wissen sollte, welche Gesellschaft strenger und welche nachsichtiger ist.

Eine synchron selbst bei einer Gesellschaft abgeschlossene (mit derselben Krankheitsgeschichte angegebene) BU wird mit Ausschluss angenommen.

Die synchron beim Makler abgeschlossene wird ohne Ausschluss policiert. Diverse Arztrückfragen hat der VN wahrheitsgemäß beantwortet und vom Arzt an den Makler senden lassen bzw. weitergeleitet.

Die Vorerkrankung wurde laut Aussage des Maklers „wegdiskutiert“, was auch immer das heissen mag.

Wie wäre das nun, wenn der VN BU aufgrund der Vorerkrankung wird?

  • Wenn der Makler die Arzterklärungen oder Selbsterklärungen gefaked hat - VN könnte das nachweisen - hat er dann Regressansprüche gegü des Maklers oder des VU?
  • Kann der Makler zu seiner Entlastung behaupten, VN hätte mündlich anderslautige Gesundheitserklärungen abgegeben?
  • Kann man den Ausschluss der Vorerkrankung aus der synchron abgeschlossenen BU nach X Jahren Beschwerdefreiheit löschen lassen?

Danke vorab,

VG
Mela

Mit wegdiskutiert sollte man nicht unbedingt das fälschen von Arztunterlagen in Verbindung bringen.
Je nach Draht zu einer Gesellschaft kann es möglich sein, nach entsprechender Verhandlung auf Ausschlüsse zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten.
Dies kann möglich sein, bei entsprechend viel Geschäft, was an die Gesellschaft vermittelt wird oder einfach guter Kontakt zu dem Sachbearbeiter. Meistens können aber, je nach Qualität der Unterlagen, und vor allem Wissensstand des Maklers bei gewissen Vorerkrankungen, Ausschlüsse vermieden oder Risikozuschläge gesenkt werden, wenn die Antragsbearbeitung entsprechend begleitet wird.
Im Vorfeld sollten daher immer möglichst umfangreiche Behandlungsunterlagen eingereicht werden, wenn Vorerkrankungen bekannt sind.
Anhand der Unterlagen kann man schon im vorher ungefähr sagen, ob eine Annahme möglich ist. Die Gesellschaften haben hier auch unterschiedliche Annahmerichtlinien.
Anhand der Antragsfragen lässt sich meistens kein vollständiges Bild des Gesundheitszustandes machen. Auch dann meistens folgende Arztanfragen können nicht viel weiterhelfen, wenn nicht alle Angaben vollständig gemacht werden oder sogar zu viel von den Ärzten weitergegeben wird. Der Sachbearbeiter kennt den Antragsteller nur anhand der Gesundheitsfragen.
Um hier evtl. auf der sicheren Seite zu sein sollte der Schriftverkehr in Kopie angefordert werden. Daran lässt sich ja erkennen, worüber gesprochen wurde. Beim Vertrag mit Ausschluss sollte evtl. nochmal nachverhandelt werden. Eine Nachträgliche Rücknahme des Ausschlusses ist, je nach Erkrankung, möglich und wird dann nochmals später behandelt. Eine Garantie gibt´s es hierfür nicht. Evtl. sollte der Vertrag ohne Ausschluss aufgestockt werden und der andere storniert werden, wenn noch möglich. Den beiden Gesellschaften sollten das Bestehen des jeweils anderen Vertrages gemeldet werden, um Obliegenheitsverletzungen zu vermeiden.
Bei Pflichtverletzungen haftet der Makler sicherlich.