Ich bin seit ein paar Monaten Mitglied bei einer PKV. Bei Vertragsabschluß habe ich die Frage nach Vorerkrankungen mit „Nein“ beantwortet.
Jetzt ist mir kürzlich eingefallen, daß ich früher (mehr als 15 Jahre her) gelegentlich Probleme mit Überbeinen (Knochen) hatte. Gilt so etwas auch als Vorerkrankung? Es ist ja keine Erkrankung im herkömmlichen Sinne, sondern etwas angeborenes, das mich heute überhaupt nicht mehr betrifft (keine Probleme mehr).
Kann die PKV über meine alte KV (Barmer) Zugriff auf diese Uralt-Akten nehmen? Meine früheren Ärzte gibt es schon seit langem nicht mehr.
hallo Mark,
mach Dir keine sorgen wegen Anzeigenpflichtverletzung. Fast alle Geselschaften verlangen nur max. die letzten 10 Jahre Auskunft. außerdem, wenn vor 15 Jahren eine so kleine Beeinträchtigung war und seitdem nichts mehr aufgetreten ist, dann interessiert sich die KV bestimmt nicht dafür. Es ist ausgeheilt.
Grüße
Raimund
Das mit dem (fast alle Gesellschaften fragen nur die letzten 10 Jahre ab) ist mit etwas Mut zur Lücke verbunden.
Ausschlaggebend ist: wonach wird im Versicherungsantrag gefragt. Ist eine solche zeitliche Beschränkung wirklich vorhanden, dann sollte der Fall unproblematisch sein. Wenn keine vorhanden ist würde das in Leistungsfällen, die auf verschwiegene Vorerkrankungen zurückzuführen sind zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Außerdem wird Ihr Versicherer versuchen den Vertrag anzufechten (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).
Wenn man ganz sicher sein wil, sollte man den Sachverhalt der Versicherung schilden. Ich denke eine so großes Problem stellt das nicht dar und man ist vor allem auf der sicheren Seite.
hallo Ralf
im Prinzip richtig… aber (Radio Eriwan)
Hier ist die Liste aus dem Posting weiter unten (Versicherungsvergleich) recht hilfreich. In der empfohlenen Homepage werden die Versicherungen Aufgelistet, die 5/10/unbegrenzt fragen.
Doch eines würde ich nie machen: einer Versicherung, die nur nach den letzten 5 Jahren fragt meine Krankengeschichte von Geburt an sagen. Das ist das gleiche, als wenn der Richter bei einem Prozess fragt, ob Du in den letzten 10 jahren straffällig geworden bist und die antwortest:„nein,… aber in meiner Jugend habe ich Autos geknackt und alte Omas überfallen. Außerdem zählte ich als schwer erziehmbar.“
Es kann Dir grundsätzlich nichts passieren, wenn Du die geforderten 5 (oder 10) Jahre wahrheitsgemäß sagst. Ein guter Makler sagt Dir auch, ob das Rücktrittsrecht der Versicherung für Anzeigenpflichtverletzung nach 3 Jahren (was üblich ist) erlischt oder nicht.
Grüße
Raimund