Ich habe in Herbst 2009 eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen und die Fragen zu meinen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantwortet. Im November 2010 war ich wg. einer Depression in stationärer Behandlung. Zuvor war ich niemals wg. Depressionen oder einer sonstigen psychischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung.
Nun will die Versicherung den Vertrag mit der Begründung rückwirkend aufheben, ich hätte eine psychische Erkrankung verschwiegen. Natürlich verweigert sie die Zahlung der Versicherugnssumme.
Wer hat die Beweislast? Muß die Versicherung mir nachweisen, dass ich vor Abschluss des Vertrages bereits krank war? Wo finde ich dafür die Rechtsgrundlage
Manfred