Vorfälligkeit

Hallo,

ich möchte meinen Immobilienkredit (2001 abgeschlossen für 10 Jahre,
Restlaufzeit 6,5 Jahre) vorzeitig bei der Bank kündigen.
Daß ich dafür Vorfälligkeitsgebühren in nicht unwesentlicher Höhe bezahlen muss, ist mir klar.
Den Folgekredit möchte ich bei einem anderen Institut abschliessen.
Meine Frage: soweit ich weiß, ist die Bank nicht dazu verpflichtet,
die Kündigung zu akzeptieren. Stimmt das ? Wenn ja: wie kann ich sie
davon überzeugen, es doch zu tun ?

Vielen lieben Dank im voraus für Eure Hilfe,
Michael

Hallo,

Deine Vermutung stimmt. Die Bank muß nicht mitspielen. Laut einem BGH-Urteil vor einiger Zeit ist der Preis für die vorzeitige Ablösung nun frei vereinbar. Biete der Bank ein hohes Vorfälligkeitsentgelt an, und sie wird sich darauf einlassen. :smile:))

Grüße Georg

Hallo,

Meine Frage: soweit ich weiß, ist die Bank nicht dazu
verpflichtet,
die Kündigung zu akzeptieren. Stimmt das ? Wenn ja: wie kann
ich sie
davon überzeugen, es doch zu tun ?

in der Tat muß die Bank nicht mitspielen. Das Problem an der Sache ist, dass die Bank fest davon ausgegangen ist, dass der Kredit 10 Jahre läuft und hat sich entsprechend refinanziert, d.h. mit der Liquidität eingedeckt, die sie an Dich weitergegeben hat.

Wird nun der Kredit vorzeitig abgelöst, steht die Bank mit der Refinanzierung da, mit der sie so ohne weiteres nicht mehr viel anfangen kann. Hinzu kommt, dass die Zinsen seit Abschluß des Kreditvertrages zurückgegangen sind, d.h. selbst wenn die Bank das Geld nach Ablösung wieder verleihen kann, geht das nur zu einem geringeren Zinssatz.

Genau da kommt die Vorfälligkeitsentschädigung ins Spiel, mit der Du der Bank den entgangenen Gewinn und den jetzt entstehenden Schaden ersetzt. Wären die Zinsen jetzt höher als 2001, wäre die Bank wahrscheinlich sogar ohne Vorfälligkeitsentgelt bereit, den Kreditvertrag vorzeitig aufzulösen.

Da sich der Fall aber leider anders darstellt, wird es vermutlich wirklich nur über den Preis (=Vorfälligkeitsentschädigung) gehen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass vielen Mitarbeitern vor Ort der Blick fürs große Ganze abgeht und man Dir wahrscheinlich einfach nur gemäß EDV die Vorfälligkeitsentschädigung nennen wird. Eine grundsätzliche Weigerung, den Kreditvertrag vorzeitig aufzulösen, erwarte ich eigentlich nicht.

Gruß,
Christian

Hallo Michael,

die Bank muß nicht zustimmen und ich kenn Banken, die dies auch nicht tun werden.
Außerdem solltest Du Dir den Schritt überlegen. Neben der Vorfälligkeitsentschädigung hast Du noch die Kosten der Abtretungserklärung für die Grundschuld, die Kosten für die Änderungen beim Grundbuchamt und evtl. noch Bearbeitungsgebühren bei der neuen Bank am Hals. Wenn man da genau rechnet, lohnt sich ein Wechsel trotz der günstigeren Konditionen meist nicht.

Liebe Grüße

Tanja

Hallo
zum Thema Vorfälligkeit gabs erst letzte Woche ein BGH Urteil, wonach die Banken rechnen müssen, nämlich nach Pfandbrief Zinsen oder so, früher konnten sie sich das selber basteln :frowning:
es ist eine ganz simple Rechenaufgabe, mehr nicht. Bei so langer Restlaufzeit könnte das schon lohnen, wie gesagt durchrechnen…

LG
Mikesch

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