Hallo, liebe Gemeinde,
ich möchte Bauspardarlehen zurückzahlen, während die Deutsche Bank keine Vorfälligkeitszinsen verlangt, verlangt das BHW 5000,00 Euro.
Ist es einem von Ihnen auch schon passiert?
Mit lieben Grüßen literat28
Hallo, liebe Gemeinde,
ich möchte Bauspardarlehen zurückzahlen, während die Deutsche Bank keine Vorfälligkeitszinsen verlangt, verlangt das BHW 5000,00 Euro.
Ist es einem von Ihnen auch schon passiert?
Mit lieben Grüßen literat28
Hi,
die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Restbetrag, der Restlaufzeit und des Sollzinssatzes ab.
Die Bank rechnet so:
Sie wird sich finanziell so darstellen, als ob du die Laufzeit eingehalten hättest und brav deine Rate (samt Zinsen peu à peu bezahlt hättest).
Wenn du der Bank die Restschuld gibst, muss die Bank das Geld anlegen !!!
Gesetzlich geregelt.
Dabei ist es der Bnak nicht zuzumuten, gewisse Risiken einzugehen, um auf den Zins zu kommen, die bei dir im Kreditvertrag steht.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit ist dein zins höher als die Bank bei der Anlage des Restschuldes (du gibst sie ja der bank vorzeitig zurück) erzielen würde.
Banken legen das meistens beim Vater Staat an, der Vater zahlt aber weniger als der Sohn ( in dem Fall bist du der Sohn)
Die differenz, was der Vater nicht zahlt, zahlt der Sohn, ein Ausgleich sozusagen.
Du musst nicht ganz die Differenz zahlen, sondern die Riskoprämie, die die Bank erhoben hat, als du das geld von ihr bekommen hast, musst du nicht tragen, weil ja die bank kein riskio tragen würde, wenn der vater der schuldner ist und net der sohn…
zuzüglich werden auch die Kontoführungsgebühren erlassen, die du ja auch zahlen müsstest/solltest/würdest diesdas…
es gibt gute Rechner im Netz, wenn willst, schick mir die daten (restlaufzeit, sollzins und die höhe des restschuldes am ablösetag)…
ich könnts dir auch rechnen…
(ich würds schriftlich machen, wenn du den rechnern im web nicht traust)
je nach konstellation kann sogar 5.000 € gering sein !!!, nur dass du es weisst…
mfG hakan
ich möchte Bauspardarlehen zurückzahlen,
Meinst Du ein Zuteilungsdarlehen oder die Vorfinanzierung für einen Bausparvertrag.
Im ersten Falle sollte keine Vorfälligkeit anfallen, im zweiten Fall wirst Du sie nicht vermeiden können.