Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung verkauft. Da der Käufer die Finanzierung nicht übernommen hat, musste ich eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Kann ich diese bei der Steuererklärung Anlage SO als Werbungskosten geltend machen?
zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks ist ein Kredit aufgenommen worden. Dieser Kredit wird wegen einer Umschuldung vorzeitig getilgt.
Die vermietete Immobilie wird weiterhin unverändert zur Einkünfteerzielung verwendet.
In diesem Fall ist die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung abzusetzen. Nicht als Werbungskosten absetzbar ist die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch dann, wenn der bisher vermietete Grundbesitz danach veräußert wird. In diesem Fall ist die Zahlung durch den Verkauf veranlasst und steht eindeutig mit dem Veräußerungsvorgang und nicht mehr mit der Vermietung in Zusammenhang (BFH, Az. VIII R 34/04).
Beim Verkauf kann die Zahlung allerdings als Veräußerungskosten bei der Ermittlung eines eventuellen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns abgezogen werden.