Vorfälligkeit Baufinanzierung

Hallo Leute,

Da die Bauzinsen im Moment ins Bodenlose fallen, würde ich gerne mal nachrechnen, ob es nicht sinnvoll ist die alte Baufinanzierung abzulösen.
Frage ist nur, was darf einen die Bank an Vorfälligkeit alles berechnen und was nicht ? Kann mir hier jemand weiterhelfen ?

Danke!

Markus

Hallo webbear,

im allgemeinen gilt, dass eine vorzeitige Ablösung, um einen günstigeren Zins zu erlangen, sich nicht rechnet. (Ganz abgesehen davon, dass die Bank Dich nicht aus dem Vertrag entlassen muss!) Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist inzwischen eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Wie hoch sie in Deinem Fall genau sein wird, kann Dir nur die abzulösende Bank sagen.

Ich habe ein Programm, dass die VFE annäherungsweise berechnet. Wenn Du möchtest, kannst Du mir folgende Angaben, die für die Berechnung erforderlich sind, mailen: gewünschter Ablösungstermin, Auszahlungsdatum des ursprünglichen Darlehens, Restschuld des Darlehens, Ende der Zinsbindung, derzeitiger Nominalzins, Höhe der monatlichen Rate.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo,

bei der vorzeitigen Darlehensrückzahlung wegen der aktuell günstigen Konditionen kann die Bank die Vorfälligkeit nach beliebigem Ermessen festlegen. Nur Wucher darf es nicht. Sollte die Bank die VE dennoch nach den Urteilen des BGH (aus 2000 und ganz frisch vom 30.11.2004) berechnen, dann lohnt es sich für das jetzige Darlehen nicht. Den ursprünglich vereinbarten Vertrag mußt zu erfüllen, ob nun laufend oder einmalig mit VE.

Lohnen kann die vorzeitige Ablösung nur dadurch, dass Du schon jetzt einen neuen Vertrag bekommst und die Zinsbindung vorzeitig für weitere 10 oder 15 Jahre festgelegt wird. Das Zinsänderungsrisiko bei der Darlehensprolongation wird damit für dieses eine Mal ausgeschaltet.

Die Berechnung kann dabei nach zwei Methoden erfolgen: Aktiv-Aktiv oder Aktiv-Passiv. Auf meiner Homepage werden die Berechnungen im Detail vorgestellt.

Ganz grob kannst Du die VE auch schätzen: Differenzzinsen zwischen Deinem Darlehen und den aktuellen Guthabenzinsen für die fiktive Restlaufzeit ermitteln, das Ganze mal Anzahl Jahre Restlaufzeit. Ist aber nur seeeeeehr grob. Bei der Schätzung gehen die ganzen Feinheiten wie z.B. Sondertilgungsoption, Abzinsung, Berücksichtung von ersparten Risiko- und Verwaltungskosten, etc. natürlich nicht in die Berechnung mit ein. Und diese Feinheiten haben bisweilen eine große Wirkung.

Grüße Georg