Vorfälligkeit nur für 10 Jahre ?

Hi,
dies unten las ich eben,
Frage dazu:
man hat einen Kreditvertrag, der auf 15 Jahre zinsgebunden ist, nach 2 Jahren zahlt man wegen berufl. Wegzug Restschuld zurück.
Heisst das, die Bank dürfte ohnehin nur den Zinsschaden für restliche 8 Jahre berechnen (siehe unten) oder für die restlichen 13 Jahre?

Gruss
Frank

„“„Außerdem können Verträge mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren laut Gesetz regulär und damit entschädigungsfrei nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden – auch wenn der Vertrag insgesamt 15 Jahre laufen sollte.“"""

Hallo,

Heisst das, die Bank dürfte ohnehin nur den Zinsschaden für
restliche 8 Jahre berechnen (siehe unten) oder für die
restlichen 13 Jahre?

genau. Und den Grund hast Du ja auch gleich genannt:

„“„Außerdem können Verträge mit einer Zinsbindungsfrist von
zehn Jahren laut Gesetz regulär und damit entschädigungsfrei
nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden – auch wenn der
Vertrag insgesamt 15 Jahre laufen sollte.“"""

Fehlt noch die Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__489.html

Gruß
Christian

whew!
Hey Exc,
DANKE.

Das wundert ich ,da ich dies bislang nie hörte.
Das heisst:
eigentlich habe ich also rein formal, was den Schaden betrifft,
ein Darlehn mit 10 Jahren Bindungsfrist abgeschlossen, auch wenn ICH den Vorteil von 15 Jahren nutzen könnte!?

Bist du dir da echt sicher!?
Das wäre supi.
Frank

Hey Christian,

in Ziffer 3 des Absatzes 1 deiner Quelle steht, dass man nach 10 Jahren kündigen darf.
Dies muss ja aber nciht bedeuten, dass nicht bzgl. von den 15 Jahren Zinsbindung ausgegangen wird, oder ?

WO konkret ist eine Regleung, dass auch damit der Zinsschaden auf diese Zeit begrenzt ist?

Sorry für die kritische Mäkelei.

Gruss
Frank

Hi

Bist du dir da echt sicher!?
Das wäre supi.

ja, der exc wird sicher auch den BGB Paragrafen kennen und hier nachliefern

Frank

Wallflower

Danke Wallflower,
fand gerade das hier, das eure Aussagen bestätigt:

„“"""Wussten Sie, dass Sie trotz länger vereinbarter Zinsbindungsfrist bereits nach Ablauf von 10 Jahren ein Darlehen jederzeit kündigen können, ohne dafür Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen?

Früher gab es nur Baudarlehen mit 10-jähriger Zinsbindung. Doch die Zeiten haben sich geändert. Hypothekenbanken und Versicherungen bieten heutzutage auch Darlehen mit einer längeren Zinsfestschreibungzeit als 10 Jahre, z.B. 12, 15 oder auch 20 Jahre.

Und bei diesen Darlehen gibt es eine sehr positive Besonderheit für Sie. Der Gesetzgeber hat Ihnen ein einseitiges Sondertilgungsrecht eingeräumt, auf welches Sie kaum eine Bank hinweisen wird.

Nach § 489 (1) Satz 3 (Fassung seit 09.04.2002) bzw. § 609a BGB (Fassung vor dem 09.04.2002) steht Ihnen nach Ablauf von 10 Jahren ab Vollauszahlung des Darlehens ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu.

Sie können dabei entweder das ganze Darlehen oder auch nur Teilbeträge zurückführen, wobei keine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank gefordert werden darf.

Allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie, wenn Sie das Darlehen schon nach 10 Jahren zurückführen, für die 10 Jahre den erhöhten Zins für die eigentlich länger vereinbarte Zinsbindungsfrist gezahlt haben. Überlegen Sie also bei Vertragsabschluß genau, wie lange der Zins festgeschrieben werden soll. Wir empfehlen zur Zeit 12 Jahre.

Und für den Fall, dass Ihnen Ihre Bank Ihr Recht nicht so einfach geben will, die vollständige Fassung des §609a BGB

… Der Schuldner kann ein Darlehen, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, wenn …

… in jedem Falle nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung. „“"

Heisst das, die Bank dürfte ohnehin nur den Zinsschaden für
restliche 8 Jahre berechnen (siehe unten) oder für die

Ich würde sagen 8 Jahre und 6 Monate, weil man nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen kann, d.h. die Bank würde insgesamt 10,5 Jahre Zinsen bekommen.

Hi Nordlicht,

würdest du sagen oder bist du sicher?

-))

Gruss
Frank

Hallo,

in Ziffer 3 des Absatzes 1 deiner Quelle steht, dass man nach
10 Jahren kündigen darf.
Dies muss ja aber nciht bedeuten, dass nicht bzgl. von den 15
Jahren Zinsbindung ausgegangen wird, oder ?

doch, das heißt das. Wenn der Kunde nach zehn Jahren kündigen könnte, kann das KI logischerweise nicht einen Zinsschaden geltend machen, der die fünf Jahre nach einer sowieso möglichen Kündigung betrifft.

Gruß
Christian

Danke Christian,

fand dies nun auch anderenorts im www genau so.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

ciao!
Grazie,
Frank

Auch ohen dass BGB detailliert zu kennen, bin ich mir ziemlich sicher.