Danke Wallflower,
fand gerade das hier, das eure Aussagen bestätigt:
„“"""Wussten Sie, dass Sie trotz länger vereinbarter Zinsbindungsfrist bereits nach Ablauf von 10 Jahren ein Darlehen jederzeit kündigen können, ohne dafür Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen?
Früher gab es nur Baudarlehen mit 10-jähriger Zinsbindung. Doch die Zeiten haben sich geändert. Hypothekenbanken und Versicherungen bieten heutzutage auch Darlehen mit einer längeren Zinsfestschreibungzeit als 10 Jahre, z.B. 12, 15 oder auch 20 Jahre.
Und bei diesen Darlehen gibt es eine sehr positive Besonderheit für Sie. Der Gesetzgeber hat Ihnen ein einseitiges Sondertilgungsrecht eingeräumt, auf welches Sie kaum eine Bank hinweisen wird.
Nach § 489 (1) Satz 3 (Fassung seit 09.04.2002) bzw. § 609a BGB (Fassung vor dem 09.04.2002) steht Ihnen nach Ablauf von 10 Jahren ab Vollauszahlung des Darlehens ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu.
Sie können dabei entweder das ganze Darlehen oder auch nur Teilbeträge zurückführen, wobei keine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank gefordert werden darf.
Allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie, wenn Sie das Darlehen schon nach 10 Jahren zurückführen, für die 10 Jahre den erhöhten Zins für die eigentlich länger vereinbarte Zinsbindungsfrist gezahlt haben. Überlegen Sie also bei Vertragsabschluß genau, wie lange der Zins festgeschrieben werden soll. Wir empfehlen zur Zeit 12 Jahre.
Und für den Fall, dass Ihnen Ihre Bank Ihr Recht nicht so einfach geben will, die vollständige Fassung des §609a BGB
… Der Schuldner kann ein Darlehen, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, wenn …
… in jedem Falle nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung. „“"