Wenn man die 2% gegenrechnet, ist man schon auf dem richtigen wege.
Bei einjähriger Restlaufzeit kann man die vorfälligkeit auch
abschätzen, dazu brauchte man zumindestens die restschuld in t=9,
annahmegemäß 85.000
Durchschnittliche Restschuld für das letzte jahr: 81.000
Zinsen bei 5,3%: 4293
Zinsen bei 2%: 1620
Zinsdifferenz: 2673
Barwert bei 2%: 2620
- annahmegemäß keine Veränderung der Refinanzierungskosten
- Einsparung Risikoprämie, geschätzt 0,3% von 85.000 = 255
- Einsparung Verwaltungskosten geschätzt 100 Euro
Vorfälligkeit: 2265 plus Bearbeitungsgebühren.
Die einzelnen Parameter sind jetzt in gewisser Weise dehnbar;
und der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, hier klare Regeln zu schaffen,
was aber im Rahmen der EU harmonisierung geändert werden soll,
so dass die Berechnung der Vorfälligkeit zur zeit im Prinzip
die subjektive Meinung der Bank ist;
und man an der Geschichte hier wohl nicht viel wird ändern können.
man könnte jetzt höchstens noch die Berechnungen der Bank verlangen,
und falls man diese bekommt,
einer gewissen Plausibilitätsprüfung unterziehen,
ob man sich nicht irgendwo grob verrechnet hat:
Ob man in dem Fall dann auch noch Recht bekommt bzw. die bank einlenkt, wäre dann noch eine weitere frage.