Vorfälligkeit was beachten?

Hallo,

Wie kann ein Kunde überprüfen ob seine Bank (DG HYP) die Vorfälligkeitsberechnung ordentlich gemacht hat?

Bei einem 10 Jahres Immokredit mit Restsumme ca 77 000 Euro, 5,3% wären nach 9 Jahren für das letzte Jahr 2500 Euro fällig, plus 170 Euro Bearbeitung.

Als Laie ist da schwer durchblicken.

Gruss
M.

Hallo,

Wie kann ein Kunde überprüfen ob seine Bank (DG HYP) die
Vorfälligkeitsberechnung ordentlich gemacht hat?

das google-taugliche Suchstichwort lautet „Vorfälligkeitsentschädigungsrechner“. Das soll jetzt nicht heißen, daß Du zu faul zum Suchen warst oder ich keine Lust habe, Dir zu antworten, sondern daß sich die richtige Vorfälligkeitsentschädigung mit Taschenrechner oder Abakus wirklich nicht errechnen läßt. Außerdem sind dafür noch ein paar Angaben notwendig. Nach den relevanten Informationen wirst Du auf den entsprechenden Seiten gefragt.

Als Laie ist da schwer durchblicken.

Selbst als Fachman ist da schwer durchzublicken. Ich glaube ja immer noch daran, daß der Sonnenstand bzw. der Mondzyklus eine nicht unwesentliche Rolle bei der Berechnung spielt.

Gruß
Christian

Hallo,

Danke, der Rechner der interhyp kommt auf genau den Betrag der zwischen Restschuld und zu zahlendem Betrag liegt.
Allerdings will mir die Seite gleich einen Folgekredit aufschwatzen wo ich dann soooo viel sparen könnte. Hmmm…

Wenn ich das richtig sehe, dann rechnen sie den Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe gegen. Die liegen bei maximal 2%. Dass die bank das Geld ja deutlich besser investieren kann und wird ist klar, aber sie darf so rechnen? Muss sie nicht mit ihren Immobilienkreditzinsen rechnen?

Gruss
M.

Guten morgen,

Wenn ich das richtig sehe, dann rechnen sie den Zinssatz für
Hypothekenpfandbriefe gegen. Die liegen bei maximal 2%. Dass
die bank das Geld ja deutlich besser investieren kann und wird
ist klar, aber sie darf so rechnen? Muss sie nicht mit ihren
Immobilienkreditzinsen rechnen?

natürlich hat die Alternativanlage einen wesentlichen Einfluß auf die Höhe der kalkulierten Vorfälligkeitsentschädigung. Das mit den Pfandbriefen mag einem komisch vorkommen, ist aber tatsächlich eine der beiden auch vom BGH anerkannten Methoden.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Danke, hab ich befürchtet dass die so rechnen dürfen. Haben sie ja wieder richtig schön profitiert.

Gruss
M.

Hallo,

Danke, hab ich befürchtet dass die so rechnen dürfen. Haben
sie ja wieder richtig schön profitiert.

da liegt ein Mißverständnis vor. Der einzige, der bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung profitiert, ist der Kunde - nämlich dadurch, daß er a) aus dem Vertrag herauskommt und damit Freiheit gewinnt und b) Zinsen spart. Der Kreditgeber kommt durch die Vorfälligkeitsentschädigung aber bestenfalls auf ein ausgeglichenes Ergebnis.

Das Kreditinstitut verliert sowohl einen regelmäßigen Liquiditätszufluß als auch einen regelmäßigen Ertrag. Es hat sich die Mittel für den Kredit am Markt beschafft und zwar mit der ursprünglichen Laufzeit des Kredites und einem entsprechenden Zins.

Da sich der Markt seit Abschluß geändert hat, wird bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrages der Unterschied zur heutigen Zinssituation in einer Zahlung durch den Kunden ausgeglichen, was in der Regel durch eine Vorfälligkeitsentschädigung geschieht (es ist auch der Fall denkbar, daß das Kreditinstitut einen Vorteil für sich errechnet).

Dem Kundenbetreuer hilft allerdings weder die Ausgleichszahlung noch die Alternativanlage weiter: er verliert einen kalkulierbaren, regelmäßigen Ertragseingang. Das ist auch der Grund, warum man mit dem Wunsch nach vorzeitiger Auflösung des Kreditvertrages in der Regel in der Niederlassung bzw. seinem Kundenbetreuer in der Regel auf taube Ohren stößt.

Gruß
Christian

Nachtrag

da liegt ein Mißverständnis vor. Der einzige, der bei einer
vorzeitigen Vertragsauflösung profitiert, ist der Kunde -
nämlich dadurch, daß er a) aus dem Vertrag herauskommt und
damit Freiheit gewinnt und b) Zinsen spart. Der Kreditgeber
kommt durch die Vorfälligkeitsentschädigung aber bestenfalls
auf ein ausgeglichenes Ergebnis.

Hier habe ich einen nicht unwesentlichen Punkt vergessen: auch wenn es schwer zu bewerten ist, stellt ein neuer Kreditnehmer immer ein höheres Risiko dar als ein Kreditnehmer, den man seit einigen Jahren kennt und der in dieser Zeit alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Hinzu kommt, daß der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit gleichgeblieben - wenn nicht sogar gestiegen - ist und die wertstabile Sicherheit dementsprechend einem teilweise getilgten Kredit gegenübersteht - sich die Sicherheitenposition also verbessert hat.

Aus diesem Grunde kann man durchaus argumentieren, daß eine gleichwertige Anlage zu einem vereinbarungsgemäß bedienten Darlehen eher der Pfandbrief als ein neu vergebenes Darlehen für den Erwerb einer Immobilie ist.

Hallo,

vielleicht denke ich da zu naiv?
Aber wenn die Bank Geld an A gibt für eine gewissen Zeit und für die Zeit Zinsen bekommt, dann das Geld aber früher zurück erhält und an B für Zinsen verleiht und troztdem noch von A für die vereinbarte Zeit einen Grossteil der Zinsen verlangt und diese auch sofort erhält, dann hat die Bank doch für die Zeit der Vorfälligkeit doppelt verdient: Zinsen A plus Zinsen B. Das Geld liegt ja nicht brach und die Differenz zwischen den Zinsen die die Bank verlangt und den Zinsen die sie Anlegern zahlt ist ja auch nicht gering.

Na egal, mir gings drum ob die Abrechnung so offiziell korrekt ist, da ich mal gelesen hatte, dass die Banken da mal zurück gepfiffen wurden weil sie eben zu viel verlangten.

Gruss
M.

Hallo,

Aber wenn die Bank Geld an A gibt für eine gewissen Zeit und
für die Zeit Zinsen bekommt, dann das Geld aber früher zurück
erhält und an B für Zinsen verleiht und troztdem noch von A
für die vereinbarte Zeit einen Grossteil der Zinsen verlangt
und diese auch sofort erhält, dann hat die Bank doch für die
Zeit der Vorfälligkeit doppelt verdient: Zinsen A plus Zinsen
B

doppelt bekommt das Institut gar nichts.

Mal ein stark vereinfachtes Beispiel:
Zinssatz alt: 6%
Zinssatz neu: 4%
Differenz: 2%

Die Differenz zwischen dem bisherigen Zinssatz und der Neuanlage hat bisherige der Kunde zu zahlen und das auch nur abgezinst auf den heutigen Tag. Damit kompensiert er den Zinsausfall, den das Kreditinstitut hat, weil der Kredit zu 6% abgelöst wird und das Geld nur zu 4% wieder angelegt werden kann.

Das Geld liegt ja nicht brach und die Differenz zwischen
den Zinsen die die Bank verlangt und den Zinsen die sie
Anlegern zahlt ist ja auch nicht gering.

Von der Differenz müssen aber auch die Leute bezahlt werden, die den ganzen Tag vorfälligkeitsentschädigungen ausrechnen müssen :wink:

Aber ernsthaft: mit einer Vorfälligkeitsentschädigung macht kein Institut mehr Gewinn. Das kann früher anders gewesen sein als man die Entschädigung noch nach Wasserstand, Mondphase und Sonnenflecken errechnete. Heute ist das eher ein Verlustgeschäft - und warum die Pfandbriefe vielleicht doch die bessere/richtigere Alternative im Vergleich zur neuen Immobilienfinanzierung sind, habe ich in dem zeitgleich mit Deinem Artikel erschienenen Nachtrag erklärt.

Grüße

Christian

Wenn man die 2% gegenrechnet, ist man schon auf dem richtigen wege.

Bei einjähriger Restlaufzeit kann man die vorfälligkeit auch
abschätzen, dazu brauchte man zumindestens die restschuld in t=9,
annahmegemäß 85.000

Durchschnittliche Restschuld für das letzte jahr: 81.000
Zinsen bei 5,3%: 4293
Zinsen bei 2%: 1620
Zinsdifferenz: 2673
Barwert bei 2%: 2620

  • annahmegemäß keine Veränderung der Refinanzierungskosten
  • Einsparung Risikoprämie, geschätzt 0,3% von 85.000 = 255
  • Einsparung Verwaltungskosten geschätzt 100 Euro

Vorfälligkeit: 2265 plus Bearbeitungsgebühren.

Die einzelnen Parameter sind jetzt in gewisser Weise dehnbar;
und der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, hier klare Regeln zu schaffen,
was aber im Rahmen der EU harmonisierung geändert werden soll,
so dass die Berechnung der Vorfälligkeit zur zeit im Prinzip
die subjektive Meinung der Bank ist;
und man an der Geschichte hier wohl nicht viel wird ändern können.

man könnte jetzt höchstens noch die Berechnungen der Bank verlangen,
und falls man diese bekommt,
einer gewissen Plausibilitätsprüfung unterziehen,
ob man sich nicht irgendwo grob verrechnet hat:
Ob man in dem Fall dann auch noch Recht bekommt bzw. die bank einlenkt, wäre dann noch eine weitere frage.