Frage 1: mit welchem Vergleichszinssatz wird die Entschädigung
berechnet.
die Bank rechnet mit einem Zins, der die geringste ausfallwahrscheinlichkeit (z.B. staatsanleihen der BRD) aufweist
Frage 2: Kann ich davon ausgehen, dass bei einem allg. Anstieg
des Zinsniveaus meine Entschädigung sinkt oder sogar gegen O
tendiert?
ja, theoretisch schon, wenn dein sollzins mit dem basiszins fast identisch ist…
fast geswegen, weil ja die bank weniger risiko trägt, wenn der vater staat ihr geld schuldet als ein privatmann…
die risikoprämie und evtl. auch die kontoführungsgebühren werden abgezogen…
wenn der basiszins ziemlich genau an deinem sollzins ist (kann kleine sein), dann komsmt du ohne entschädigung davon…
bei der jetzigen zinslage denke ich das nicht, und bei der momentanen konjunkturellen erwartung würden sich die zinssätze kurz- bis mittelfristig auch nur infinitesimal ändern
gruß