Vorfälligkeitsenschädigung und anderes

Hallo Ihr Wissenden,

ich vermute einfach mal, dass diese Frage hier besser als bei den Finanzen aufgehoben ist.

Der Hypothekenkredit meines Schwiegervaters läuft nächstes Jahr aus. Nun hat ihm die Bank eine vorzeitige verlängerung angeboten. Alles gut und schön. Allerdings wollen die dann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung für den bisherigen Kredit kassieren. Ist das üblich bzw. zulässig? Oder kommt mir das als Laie nur merkwürdig vor?

Wenn das mit der Vorfälligkeit seine Ordnung hat, was gibt es da bezüglich der Höhe zu beachten? Habe vor ein paar Monaten mal einen fernsehbericht gesehen, wo auf alles mögliche hingewiesen wurde…

In diesem Fall sind natürlich auch die Angebote anderer Banken interessant. Allerdings müsste dann ja die Grundschuld wohl umgeschrieben werden. Welche Kosten sind damit verbunden? Sind das Standardsätze?

mit besten grüßen
Steffen B.

Hallo,

wozu sollte er das machen. Das ist doch nur sinnvoll, wenn er stark steigende Zinsen erwartet. Ich schätze mal, er hat eh alle Gebühren, die bei einem Neukredit anfallen. Vielleicht außer den Gutachterkosten.

Ich würde mir erst mal Alternativangebote von anderen Banken holen. Damit kann er dann zum Sachbearbeiter gehen mit einem: könnt ihr das toppen, dann sind wir im Geschäft.

Gruß

Peter

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Hallo Steffen,
ich habe noch nicht gehoert, dass eine Bank das Darlehen vorzeitig verlaengert und eine Vorfaelligkeitsentschaedigung dafuer berechnet.
Es macht auch m.E. wenig Sinn, da die Vorfaelligkeitsentschaedigung der Bank den Verlust zum aktuellen Zinsniveau ausgleicht.
Wenn Dein Schwiegervater mit steigenden Zinsen rechnet, kann er ein s.g. Forward-Darlehen abschliessen. Hier legt die Bank die heutige Kondition zugrunde und macht sofort einen Darlehensvertrag der bei Ablauf der Zinsbindung zum Tragen kommt. Dieser „Service“ wird mit einem Zinsaufschlag (ca. 0,025% pro Monat Restlaufzeit) honoriert.
Sollte Dein Schwiegervater die Bank wechseln wollen, fallen fuer die Grundschuldaenderung natuerlich Notar- und Grundbuchkosten an. Ist aber auf jeden Fall einen Vergleich wert.
Gruss, Alfred

Hallo Steffen,

wenn es darum geht, die derzeitigen Konditionen zu sichern, sollte Dein Vater mal mit seiner Bank reden, ob diese nicht bereit ist, auf Bereitstellungszinsen bis zum Ablauf der alten Zinsbindung zu verzichten. Die derzeitigen Konditionen wären zwar noch bis Ende der Zinsbindung gültig, aber für die Weiterfinanzierung könnte er sich schon heute die Konditionen sichern. Und dann ist selbstverständlich ein Vergleich möglich - von den Konditionen allein sollte man sich aber nicht blenden lassen, weiterhin sollte er darauf achten, bei welcher Bank er sich gut beraten und wohl fühlt.

Das eine Bank eine vorzeitige Ablösung anbietet aber Aufhebungsentgelt haben möchte, habe ich noch nie gehört!

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und sorry, dass ich erst jetzt dazu komme.

mit besten Grüßen
Steffen B.