Hallo zusammen,
ich bin mir selbst nicht sicher über folgenden Fall:
Eine Bank kündigt dem Darlehensnehmer ein Baudarlehen vor Ablauf der Bindungsfrist. Zusätzlich zu den angefallenen Zinsen verlangt die Bank jetzt von dem Darlehensnehmer noch ein Vorfälligkeitsentgelt, da der Kredit ja vor Ende der vereinbarten Zinsbindung aufgelöst wird.
Ist das OK, da in diesem Falle die Kündigung von der Bank initiiert wurde?
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe.
Gruß Thomas
Hallo zusammen,
ich bin mir selbst nicht sicher über folgenden Fall:
Eine Bank kündigt dem Darlehensnehmer ein Baudarlehen vor
Ablauf der Bindungsfrist. Zusätzlich zu den angefallenen
Zinsen verlangt die Bank jetzt von dem Darlehensnehmer noch
ein Vorfälligkeitsentgelt, da der Kredit ja vor Ende der
vereinbarten Zinsbindung aufgelöst wird.
Ist das OK, da in diesem Falle die Kündigung von der Bank
initiiert wurde?
Hallo Thomas,
ich gehe jetzt einmal davon aus, dass irgendwas vorgefallen ist, denn ansonsten würde die Bank wohl kaum so einseitig kündigen können.
Da es vermutlich dann mit irgendeinen Vertragsbruch zusammen hängt, den die Bank nicht zu verantworten hat, kann Sie also einen Ersatz für den Ihr dadurch entstandenen Schaden verlangen. Dies ist in der Regel die Vorfälligkeitsentschädigung.
Sollte den Darlehensnehmer kein Verschulden treffen, hätte die Bank ja vermutlich kein außerordenliches Kündigungsrecht. Dann dürfte Sie es vermutlich nicht verlangen. Von diesen Fall gehe ich aber jetzt mal nicht aus.
Gruß, Micha