Vorfälligkeitsentgelt

Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Bank, die für die vorzeitige Verfügung über ungekündigte Sparguthaben keine Vorschusszinsen, sondern einen pauschalen Betrag als Vorfälligkeitsentgelt berechnet. Ist Euch irgendeine Bank bekannt, die so verfährt?

Schon mal vielen Dank für Eure Mühe und noch einen schönen Tag!
Visionär

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Bank, die für die vorzeitige
Verfügung über ungekündigte Sparguthaben keine
Vorschusszinsen, sondern einen pauschalen Betrag als
Vorfälligkeitsentgelt berechnet. Ist Euch irgendeine Bank
bekannt, die so verfährt?

nein und ich halte das auch für sehr unwahrscheinlich, daß sich eine Bank darauf einläßt. Die Vorfälligkeitsentschädigung/Vorschußzinsen sind ja nicht irgendeine Spinnerei, sondern werden fein säuberlich ausgerechnet und zwar eben als Zinsen.

Was ist denn der Anlaß Deiner Frage? Wenn man das wüßte, ließe sich das Problem, wenn es denn eins gibt, vielleicht auch anders lösen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Es gibt nicht wirklich ein Problem. Grund der Anfrage ist der, dass lt. Lehrbüchern diese Möglichkeit der Vorfälligkeitsentschädung zulässig ist. Für die Entwicklung einer Softwarelösung in diesem Bereich möchte ich wissen, ob dies überhaupt praxisrelevant ist.
Gruß
Heiko

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Hallo,

ein pauschaler Betrag kann nicht gerechnet werden, da es für dieses Entgelt bei Sparbüchern klare Regelungen gibt.

Da stellt sich nur die Frage am Computer: Berechnen oder nicht.

Gruß Ivo

sondern werden fein säuberlich
ausgerechnet und zwar eben als Zinsen.

Hallo Christian,

Du wirst es wissen, Du bist der Banker. Nach meinem Eindruck werden Vorfälligkeitsentschädigungen z. B. bei vorzeitiger Bezahlung eines Darlehens wie folgt bestimmt: Auswürfeln. Die Anzahl der Augen der nach Mekka zeigenden Würfelseite wird durch die Häufigkeit des wöchentlichen Geschlechtsverkehrs der Abteilungssekretärin dividiert und mit der Telefonnummer eines willkürlich aus dem Telefonbuch herausgegriffenen Teilnehmers multipliziert. Das ergibt die bis auf 2 Stellen hinter dem Komma genau kalkulierte Vorfälligkeitsentschädigung…?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Du wirst es wissen, Du bist der Banker. Nach meinem Eindruck
werden Vorfälligkeitsentschädigungen z. B. bei vorzeitiger
Bezahlung eines Darlehens wie folgt bestimmt: Auswürfeln.

das ist eine absolut unzutreffende Beschreibung eines hochdiffizilen Vorgangs. Wenn bei uns ein Geldgeschäft (Kredit oder Anlage, Sparkonten haben wir nicht) auf Kundenwunsch vorzeitig abgebrochen wird, sprechen wir zunächst den Geldhandel an, der uns angibt, wie hoch der Schaden sein wird (X). Dann wird nach einer hochkomplizierten Entscheidungsmatrix vorgegangen:

Guter Kunde, an dem wir gut verdienen: X*1,5
Guter Kunde, an dem wir nicht ganz so gut verdienen: X*2
Normaler Kunde, an dem wir akzeptabel verdienen und den wir auch gut leiden können: X*3
Schlechter Kunde, der außerdem ständig nervt: X*Y. Y wird nach einem streng geheimen Verfahren ermittelt wird, wobei soviel verraten sei: Wir müssen dann anschließend den Tierpräparator holen.

Du siehst Wolfgang, das läuft alles nach streng reglementierten und seit neuestem auch ISO-zertifiziert Verfahren ab. Die Unterstellung, dabei liefen willkürliche oder gar unfaire Prozesse ab, ist also unhaltbar.

Gruß
Christian

Hallo Ivo,

nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Regel, die das ausschließt. Eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung von Vorfälligkeitsentgeldern bei Spareinlagen gibt es m.E. auch nicht mehr. Wenn ich falsch liege, wo kann ich dazu was finden?

Vielen Dank und Gruß
Heiko