Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo liebe „Experten“ oder „Erfahrenen“,
wenn ich eine Wohnung vor Ablauf der Darlehensbindung verkaufen möchte, ist die Bank dann berechtigt Vorfälligkeitszinsen, bzw. -entschädigung zu verlangen und wie hoch darf diese dann sein ?
Mir war nur bekannt, dass sie dies darf, wenn ich selbst den Kredit zurückzahlen würde, aber nicht bei einem Verkauf der Wohnung.
Vielen Dank für ernstgemeinte, möglichst realistische Antworten.

Hallo,

das hat der BGH bereits eindeutig entschieden. Wenn der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung ein Schaden entsteht, ist dieser zu ersetzen.

Grüße Georg Pütz