Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo Forum,

Ich bin seit zwei Jahren am Häusle-Zahlen und habe mit normalen Hypothekendarlehen zu 7% auf 10 Jahre finanziert. Nachdem die Zinsen jetzt kräftig nachgegeben haben, bin ich am überlegen, ob ich umschulden soll und ob das überhaupt mit realistischen Vorfälligkeitszahlungen geht. Kann mir jemand sagen, wie sich diese Vorfälligkeit berechnet und wie man am besten aus bestehenden Darlehen herauskommt?

Danke!

Gruß vom Bernhard

Hallo Forum,

Ich bin seit zwei Jahren am Häusle-Zahlen und habe mit
normalen Hypothekendarlehen zu 7% auf 10 Jahre finanziert.
Nachdem die Zinsen jetzt kräftig nachgegeben haben, bin ich am
überlegen, ob ich umschulden soll und ob das überhaupt mit
realistischen Vorfälligkeitszahlungen geht. Kann mir jemand
sagen, wie sich diese Vorfälligkeit berechnet und wie man am
besten aus bestehenden Darlehen herauskommt?

Wenn du bei deiner eigenen Bank nur umschuldest wird das gehen. Du musst aber die Zinsersparnis in Tilgungserhöhung setzen, sodaß die mtl. Ratenzahlung gleichbleibt. Ansonsten verlängerst du die Laufzeit der Hypothek und zahlst gesamt noch mehr zurück als jetzt.

Nach nur 2 Jahren wird die Vorfälligkeitsentschädigung derart hoch sein, daß du wirklich sehr spitz rechnen mußt, ob sich das lohnt.

Die Berechnung der Bank kann man nicht nachvollziehen, da das sehr komplizierte Formeln sind. Das beste ist die Bank fragen und vorrechnen lassen.

Tipp: dabei gleichzeitig versuchen die Zinsbindung auf 18 oder 20 jahre zu legen.

Vergleichen: Zinszahlungen in 10 Jahren plus Tilgung in 10 Jahren = Kapitalfluss und Resthypothek

mit

(Zinszahlungen für 2 Jahre plus Tilgung für 2 Jahre) plus (Zinszahlungen für 8 Jahre neuer Zins plus tilgung in 8 Jahren) und Resthypothek.

Vermutung: Resthypothek ist im 2. Fall höher als im ersten. tilgungsdauer gesamt ist höher. (Wenn nicht Zinsersparnis in tilgung umgesetzt wird)

gruss
winkel

Hallo,

umfinanzieren nur wegen der jetzt günstigeren Zinsen rechnet sich für Dich nicht, außer die Bank verrechnet sich bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Weil die Bank die bestehende Refinanzierung erfüllen muß, wird die V. Deine Zinsersparnis übertreffen (unter Berücksichtung von Kosten, Gebühren, etc.).

Eine Umfinanzierung macht nur Sinn, wenn Du die Restlaufzeit Deines Darlehens nicht mehr sehr lange ist (max. 42 Monate) und Du von steigenden Zinsen innherhalb dieser Zeit ausgehst. Dann kannst Du heute schon die Anschlußfinanzierung festmachen (Forward-Darlehen).

Darf ich an dieser Stelle auf meine Homepage hinweisen???
Sowohl zur Vorfälligkeit als auch zum Forward-Darlehen habe ich dort Infos aufbereitet.

Grüße Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger

weiss nicht ob du das darfst…

Darf ich an dieser Stelle auf meine Homepage hinweisen???
Sowohl zur Vorfälligkeit als auch zum Forward-Darlehen habe
ich dort Infos aufbereitet.

Hallo,

das ist ja fast schon Werbung… wenngleich auch gut verpackt.

Gruß ivo

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genau, auf die Patschehand gehauen…owt:smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich halte es nicht für sinnvoll, mehrere Seiten einer Homepage immer wieder aufs Neue zu posten. Und dabei sehe ich keinen Unterschied, wessen Homepage das ist. Für mich ist der Inhalt entscheidend.

Aber gut, ich habe damit kein Problem. Hinweis wird es also nicht geben.

Grüße
Georg Pütz