Hallo,
ich habe da mal ein eher theoretisches Problem:
> Baudarlehen, Lauftzeit insgesamt 15 Jahre, läuft bereits 12 Jahre
> Darlehensnehmer will kündigen
=> Nach Ablauf der 10 Jahre darf er das mit 6-monatiger Kündigungsfrist, ohne VE bezahlen zu müssen. Soweit klar.
Was, wenn der Darlehensnehmer aber nicht die 6 Monate Kündigungsfrist abwarten will, sondern gleich ablösen will und die Bank mitspielen möchte?
Was kann die Bank dann als Schaden geltend machen?
Rechnet man da die „normale“ Vorfälligkeitsentschädigung für 6 Monate (also den Zeitraum der nicht-abgewarteten Kündigung)?
Oder ist das dann alles vertraglich zu regeln, Bank und Kunde können sich auf irgendeinen Betrag einigen?
Einfach eine „Bearbeitungsgebühr“ ansetzen?
Was gäbe es sonst noch für denkbare Alternativen?
Vielen Dank & Gruss,
die Lisa
Was kann die Bank dann als Schaden geltend machen?
Alles das, was der Darlehensnehmer akzeptiert.
Oder ist das dann alles vertraglich zu regeln, Bank und Kunde
können sich auf irgendeinen Betrag einigen?
Das würde ich so sshen (aber: IANAL).
Einfach eine „Bearbeitungsgebühr“ ansetzen?
bei uns herrscht Vertragsfreiheti, alles was die Vertragsparteien vereinbaren und was nicht rechts- oder sittenwidrig ist, geht.
Was gäbe es sonst noch für denkbare Alternativen?
Die sechs Monate abwarten.
Hallo Lisa,
hatte früher beruflich mit langfristigen Darlehen zu tun (Immofinanzierungen)
Also z.Zt. ist es ja so, daß viele Banken ihre Baufinanzierungen wegen der Anforderungen an das EK loswerden wollen besonders die privaten Banken. Das ist schon mal recht gut für dich.
Vor diesem Hintergrund besteht jede Möglichkeit sich auf eine recht mäßige „Gebühr“ zu einigen. Man sollte hier bedenken, daß die Banken sich ja grundsätzlich fristenkongruent refinanzieren und der Bank hier durchaus ein Verlust entsteht, den sie aber hier bei mehr als 10 jähriger Festschreibung nicht weitergeben kann --wenigstens nicht ganz–
P.S. Die gigantischen Verluste bei der HRE sind darauf zurückzuführen, daß sich diese schlauen Jungs eben nicht fristen-
kongruent refinanziert haben.