Vorfälligkeitsentschädigung

Guten Tag,ich bin seit 2002 selbstständig. Im vergangenen Jahr ging mein Geschäft nicht gut und um Privatinsolvenz zu vermeiden musste meine ETW verkaufen.

Die Bank hat sich dann komplett bedient und dabei alle meine Darlehen gekündigt auch das, was für mein Unternehmen eingesetzt (Sicherheit eben ETW) war und hat sich auch noch mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Kommentar:
die vorzeitige Ablösung in Höhe von … zu Gunsten Ihres Darlehens wurde am mit Wert verbucht. Für diese nicht vertraglich vereinbarte vorzeitige Rückführung haben wir Ihrem Konto eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 406,65 € belastet.

Hier meine Fragen:

  1. Können die sich einfach bedienen und die Vorfälligkeitsentschädigung von meinem Konto bzw. Erlös des Verkaufs einbehalten?

Ich hatte mehrfach um die Weiterführung gebeten, zumal ich seit Jan. ein festes Einkommen durch einen freiberuflichen Vertrag habe. Dies wurde bisher abgelehnt.

  1. Auf den Widerspruch, die Vorfälligkeit zurückzuzahlen oder das Darlehen wieder aufleben zu lassen bekam ich ff. Antwort:
    Eine Rückabwicklung von Darlehen … wäre möglich. Allerdings wird dann
    der Darlehensbetrag nebst der belasteten Entschädigung so lange als Sicherheit hinterlegt und an uns abgetreten, wie das Darlehen
    noch läuft. Dies bedeutet, dass Sie über diesen Darlehensbetrag nicht verfügen können.

Kann mir das jemand erklären, wie das zu verstehen ist?

Danke schon jetzt
Edith06

Hallo,

ich bin seit 2002 selbstständig. Im vergangenen Jahr
ging mein Geschäft nicht gut und um Privatinsolvenz zu
vermeiden musste meine ETW verkaufen.

wir halten fest: Du hast die Wohnung verkauft.

Die Bank hat sich dann komplett bedient und dabei alle meine
Darlehen gekündigt auch das, was für mein Unternehmen
eingesetzt (Sicherheit eben ETW) war und hat sich auch noch
mit einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Wir halten fest: das Kreditinstitut hat den Kredit gekündigt und nicht Du. Und: Begründung für die Kündigung war der Verkauf.

Fragen: War für das Kreditinstitut eine Grundschuld als Sicherheit eingetragen? Wann wurde die gelöscht? Oder anders: wer kauft eine Wohnung, auf der noch eine Grundschuld lastet? Floß der Kaufpreis vor der Löschung? Floß der Kaufpreis an Dich bzw. wurde er zur Kredittilgung verwendet?

  1. Können die sich einfach bedienen und die
    Vorfälligkeitsentschädigung von meinem Konto bzw. Erlös des
    Verkaufs einbehalten?

Ich warte mal die Antworten auf meine obenstehenden Fragen ab, bevor ich dazu was sage.

Ich hatte mehrfach um die Weiterführung gebeten, zumal ich
seit Jan. ein festes Einkommen durch einen freiberuflichen
Vertrag habe. Dies wurde bisher abgelehnt.

  1. Auf den Widerspruch, die Vorfälligkeit zurückzuzahlen oder
    das Darlehen wieder aufleben zu lassen bekam ich ff. Antwort:
    Eine Rückabwicklung von Darlehen … wäre möglich. Allerdings
    wird dann
    der Darlehensbetrag nebst der belasteten Entschädigung so
    lange als Sicherheit hinterlegt und an uns abgetreten, wie das
    Darlehen
    noch läuft. Dies bedeutet, dass Sie über diesen
    Darlehensbetrag nicht verfügen können.

Aber die Wohnung ist doch längst verkauft. Wo soll denn da die Sicherheit herkommen?

Kann mir das jemand erklären, wie das zu verstehen ist?

Das soll vermutlich heißen, daß das Darlehen zwar gerne reaktiviert werden kann, aber - da die Wohnung als Sicherheit flachfällt - der Kreditbetrag solange als Sicherheit für den Kredit dient.

Gruß
Christian