Einen Hauskredit der z.B. mit 5,2% Zinsbindung (effektiv) auf 15 Jahre abgeschlossen wurde, soll nach 8 Jahren abgelöst werden. Soweit ich informiert bin besteht Zinsbindung maximal 10 Jahre, auch wenn mit der Bank 15 Jahre vereinbart wurde.
Der zu zahlende Restbetrag beliefe sich auf 100.000€.
Die Bank berechnet für den Restbetrag eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 6.000€.
Meine Frage: Ist die Vorfälligkeitsentschädigung angemessen?
Gibt es einen Satz zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an den sich die Banken gleichermaßen halten müssen oder kann jede Bank den Berechnungssatz selbst festlegen?
Hallo,
Einen Hauskredit der z.B. mit 5,2% Zinsbindung (effektiv) auf
15 Jahre abgeschlossen wurde, soll nach 8 Jahren abgelöst
werden. Soweit ich informiert bin besteht Zinsbindung maximal
10 Jahre, auch wenn mit der Bank 15 Jahre vereinbart wurde.
nein, es ist nur so, daß der Kredit nach zehn Jahren gekündigt werden kann.
Meine Frage: Ist die Vorfälligkeitsentschädigung angemessen?
Hier kannst Du es nachrechnen:
http://www.google.de/search?hl=de&q=vorf%C3%A4lligke…
Gibt es einen Satz zur Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung an den sich die Banken
gleichermaßen halten müssen oder kann jede Bank den
Berechnungssatz selbst festlegen?
Da der Schaden bei jedem Institut anders ausfällt, wird da niemals immer der gleiche Betrag herauskommen.
Gruß
Christian
Hallo,
eine Vorfälligkeitsentschädigung führt eigentlich fast immer zu Differenzen, da die Bank natürlich versucht, das Maximale für sich herauszuholen. Wenn Du Deine Immobilie nicht verkaufst, muß die Bank die Kündigung des Darlehens nach 8 Jahren nicht annehmen, wenn sie es dennoch tut, dann aus Kulanz.
Es stimmt, dass man eine Immobiliendarlehen nach 10 Jahren kündigen kann, dann läuft es aber noch ein halbes Jahr. Interessant ist deswegen der ins, den man für 2-3 jährige Immobilienkredite aktuell zahlen müsste. Wenn man mal von 3-3,5% ausgeht, dann wären das für die Bank 1,7-2,2% Verlust für diese 2,50 Jahre.
Grob gerechnet kommt man dann so etwa auf 5.000 - 5.500 Euro Vorfälligkeitsentschädigung (ganz vereinfacht gerechnet). Allerdings müsste die Bank auch mögliche Sondertilgungen herausrechnen.
Du kannst Dir die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Verbraucherzentrale nachrechnen lassen. Kommt da etwas anderes dabei heraus, dann kannst Du das der Bank zwar mitteilen, ob sie Dir aber entgegenkommt, wage ich zu bezweifeln. Da bliebe Dir nur der Klageweg.
Immerhin hat Dich die Bank kulanterweise aus dem Darlehensvertrag herausgelassen.
Gruß
Willi
Danke vielmals für die Antwort.