Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgung?

hallo :wink:

suche infos zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgung da ein freund dessen vater leider verstorben ist nun stress mit der bank hat

wuerd mich ueber kurzes mail freuen,
danke
peter aus berlin

Hallo Peter,

Solltest Du Dein Darlehen vorzeitig, d.h. noch vor Ablauf der Darlehensfrist, ablösen wollen, erhebt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Grund:
Die Kreditinstitute refinanzieren die Wohnungsbaudarlehen fristenkongruent, d.h. in Übereinstimmung mit der Laufzeit des Darlehens. Wenn Du früher zurückzahlst, entstehen dem Institut Verluste, die es durch diese Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgleicht. In einem Gerichtsurteil des Finanzgerichts Nürnberg mit dem Aktenzeichen IIIG 9/88 vom 14. Dezember 1988 wurde entschieden, dass Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine Kreditablösung bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigen können.

Gruß
Thorsten

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Lass dir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aber vorrechnen von der Bank, falls Sie nicht aufgeschlüsselt ist.

Oftmals sind diese (kamm neulich in WISO deutlich überhöht).

Zulässig sind Sie aber alle mal.

Ivo

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Was steht den im Vertrag?
Hallo Peter,

was steht den im Vertrag bei frühzeitigem Tod des Kreditnehmers?

Gruß

Friedrich

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Die Höehe ist etwa so ermitteln:

Restlaufzeit * Marktübliche Konditionen minus Restlaufzeit * vereinbarte Konditionen
Die Differenz wird in Etwa genommen.

Also 5 Jahre Restlaufzeit 100000 DM z.Z. 8 % vereinbart
Marktüblich ca. 6 % z.Z.

100000 * 5 * 8 % = 40000 DM
100000 * 5 * 6 % = 30000 DM

In diesem Fall wird die Bank etwa 10000 DM haben wollen.

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Hallo Peter,

vielleicht hilft dieser link auch noch ein bisschen weiter:

http://www.zdf.de/ratgeber/WISO/Archiv/Tipp_2001/437…

Gruss
Eve*

DANKE AN ALLE POSTER IM NAMEN VON CARSTEN :smile:

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