Hallo,
ich werde eventuell Arbeitslosenhilfe beantragen. Eigenes Vermögen in Höhe von 8000 DM wird nicht auf die Alhi angerechnet. Wie kann man aber Geld darüberhinaus anlegen, ohne das das vom Arbeitsamt überprüft werden kann? Zum Beispiel kann man es den Eltern überschreiben. Wo kann ich Geld ansonsten anlegen?
Freue mich auf regen Gedankenaustausch !!
Obligationen z.B. die lauten nicht auf den Namen, werden mit 7 % verzinst und geben damit keinen Hinweis auf den Besitzer 
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Obligationen z.B. die lauten nicht auf den Namen, werden mit 7
% verzinst und geben damit keinen Hinweis auf den Besitzer
Anm.: keine Ahnung, was Obligationen nun genau sind, aber kleiner Einwurf:
verzinst, d.h. zinssteuerpflichtig, d.h Erträge tauchen in der Est-Erklärung auf (oder auch nicht) - kann doch von der Behörde auch eingesehen werden, oder?
Hallo ich weiss nicht welche Obligationen Bernd meint: meinst du die vom StaaT, soweit ich weiss wird man da auch namentlich angemeldet wie bei den Bundesschatzbriefen.
wer hat noch eine Idee? Gruß Andrea
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Obligationen sind Schuldverschreibungen, das heißt Du leihst den Unternehmen oder dem Staat einen bestimmten Betrag, nehmen wir an 10.000 DM.
Dann bekommst Du eine Urkunde welche den Wert von 10.000 DM ausweist. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren sind an dieser Urkunde 10 Coupons für die Zinsen befestigt, bei 7 % Verzinsung p.a. zum Beispiel 10 Coupons à 700 DM, welche Du jedes Jahr bei Deiner Bank einlösen kannst.
Das Einlösen der Coupons erfolgt genauso wie der Kauf der Obligation absolut anonym, das heißt es können keine Rückschlüsse auf den Besitzer gezogen werden.
MFG
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Hi,
soweit ich weiß besteht die Möglichkeit das Geld zur ALtersvorsorge einzusetzen. Dies sind insbesondere Lebens/Rentenversicherungen, aber eventuell auch Immobilien. Ansonsten bleibt Dir nur noch übrig mich zu betrügen, und dabei helfe ich Dir nicht.
Max
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Allgemeine Anmerkung. Jede Transaktion die Du bei einer Bank betreibst und dort einen Freistellungsauftrag erteilt hast, kann vom AA überprüft werden. Was meint, alle Deine Freistellungsaufträge werden mit den von Dir gemachten Angaben abgeglichen. Damit kann es auch sein, dass man oder auch frau den genauen Kontostand mit angeben muss;
Gruss derweil
Marco
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Da Arbeitsamt kann sich doch nicht über Bank-
geheimnis und Datenscutz hinwegsetzen oder?
Man sollte hier nur so viel angeben wie unbedingt nötig ist!
Außerdem könnte das gesparte auch der REnte dienen, dann
darf sowieso nichts angerechnet werden!
Gruß Steffen
Hier ist s auch sicher:
http://www.altersvorsorge-die-intelligentere-art.de
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