Guten Tag,
meine Finanzierung läuft vom 01.07.2001-01.07.2011. Das sind 10 Jahre. Habe aufgrund eines günstigeren Finanzierungsangebotes meiner Bank bereits im Mai ab dem 01.07.2011 nachfinanziert (7 Jahre). Mein Banker sagte mir, daß die Berechnung der Vorfälligkeit also bis 2018 geht. Stimmt das.
Danke
I. Wanner
01.07.2011 nachfinanziert (7 Jahre). Mein Banker sagte mir,
daß die Berechnung der Vorfälligkeit also bis 2018 geht.
Stimmt das.
Ich kenne das so, dass eine Nichtabnahmeentschädigung fällig wird, die pauschal berechnet wird (Promillesatz vom nicht abgenommenen Kredit). Die Vorfälligkeitsentschädigung ist dagegen ein echter Schadensersatz, über dessen Höhe auch immer wieder gestritten wird.
Hallo,
meine Finanzierung läuft vom 01.07.2001-01.07.2011.
ist der Kreditvertrag explizit befristet oder läuft da die Zinsbindung aus?
Das sind
10 Jahre. Habe aufgrund eines günstigeren
Finanzierungsangebotes meiner Bank bereits im Mai ab dem
01.07.2011 nachfinanziert (7 Jahre). Mein Banker sagte mir,
daß die Berechnung der Vorfälligkeit also bis 2018 geht.
Wenn der neue Kredit beim gleichen Kreditinstitut abgeschlossen wird, sollte er auch in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einfließen, aber eigentlich nur positiv. Hinzu kommt, daß der Vertrag sowieso zwei Monate später endet (bzw. gekündigt werden kann). Will sagen: wenn da jemand mehr als ein Taschengeld haben will, würde ich ihm was husten und die Anschlußfinanzierung bei einem anderen Institut abschließen.
Es sei denn, daß uns Informationen vorenthalten werden.
Gruß
Christian
Also wenn ich es richtig verstehe, haben Sie bereits eine neue Zinsbindung abgeschlossen. Dann ist die Aussage Ihres Bankers richtig. Die Frage ist, wie lange die Darlehenslaufzeit insgesamt ist. Denn nach 10 Jahren kann man eine Baufinanzierung kündigen ohne Vorfälligkeit. Dazu müsste man aber genau die vertragskonstellationen kennen. Ganz gute Infos und Tipps zur Vorfälligkeit hatte ich hier gefunden: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immob…