Hallo, folgender Fall sei gegeben:
Jemand möchte ein Hypothekendarlehen (Annuitätend.) mit 10-jähriger Zinsbindung und Laufzeit vorzeitig ablösen.
Welche Vorfälligkeitsentschädigung kann die BAnk fordern, wie wird diese ermittelt?
Gibt es im www einen Rechner dafür?#
sparsam. dalga
Vorfälligkeitsentschädigung = abgezinster, entgangener Zinsertrag der Bank + evtl. Gebühren
d.h.:
wenn das Darlehen z.b. noch 2 Jahre restlaufzeit hat wird die bank den entgangenen Zinsertrag für diese 2jahre ausrechnen und diesen betrag dann auf den heutigen tag abzinsen… i.d.r. kommen noch gebühren hinzu…
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ich hab hier paar rechner gefunden:
http://www.wehrt.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/vo…
von stiftungwarentest http://www.stiftung-warentest.de/download/public/hyp…
gruß
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Hallo,
Erkans Ausführung ist zwar grundsätzlich richtig, die Frage bleibt aber, wie hoch der entgangene Zins tatsächlich ist. Denn der ist nicht identisch mit dem Zins, den Du zahlst. Am genauesten kann Dir natürlich die darlehensgebende Bank Auskunft geben.
Einen Annnäherungswert kann ich Dir gern berechnen. Dazu bräuchte ich jedoch folgende Angaben: Termin der Ablösung, Auszahlungstermin des bestehenden Darlehens, Restschuld zum gewünschten Ablösetermin, Ende der Zinsbindung, derzeitiger Nominalzins, Höhe der monatlichen Rate.
Freundliche Grüße
wolle
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Danke für Eure Infos.
Ein Telefonat mit der Postbank ergab sie würden gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigg. nur ablösen bei
(a) Veräußerung (steht nicht zur Debatte)
(b) Beantragg. einer Nachfinanzierung für Sanierung am Objekt, die aber von der Bank abgelehnt wird (man müsste also ein halbwegs irrwitziges Bauprojekt aufsetzen)
Ich meine aber, dass auch bei Nichtzahlen der mtl. Raten das Darlehn sofort fällig wird – welche Konditionen gelten hier wohl?
Kann die Bank dann auch eine Vorfälligkeitsentschädigg. fordern? Möglicherweise wäre dieses dritte Verfahren dann kostengünstiger als a oder b.
Ziemlich verärgert, dalga
oh oh,
ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem schufa-eintrag rechnen…
was das dann bedeutet dürfte dir klar sein…
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Erkan, kann man mit der Schufa nicht reden bezügl. eines Eintrages? Dass Ding ist ja nicht, kein Geld zu haben, sondern auf der einen Seite ein teures Darlehn zu haben und auf der anderen Seite wenig Zinsen für angelegtes Geld zu bekommen. Ich würde ja den Betrag liebend gern sofort bezahlen - aber darf nicht, weil die Bank sich querstellt. Dafür schaufele ich jährlich Geld zum Fenster raus, an die kreditgebende Bank.
sauer, dalga
Hallöchen,
ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in
anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen
raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird
zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen
einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem
schufa-eintrag rechnen…
wieso?
Gruß,
Christian
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Hallöchen,
ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in
anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen
raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird
zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen
einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem
schufa-eintrag rechnen…
wieso?
ich denke mal dein „wiesoß?“ bezieht sich auf den beitrag unten…
das ist zwar richtig, dass bei grundpfandrechtlich gesicherten krediten keine „positivmeldung“ (bestand) an die schufa erfolgt. aber es heist nicht, dass bei nichtbezahlung keine „negativmeldung“ an die schufa erfolgt!
Gruß,
Christian
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
das ist nicht möglich, den die schufa sammelt lediglich die meldungen der angeschlossenen institute… eine berichtigung durch schufa kann nur bei fehleinträgen erfolgen, sogar dies erfolgt i.d.r. von der meldenden bank. deine einzige möglichkeit ist wirklich mit der kreditgebenden bank zu verhandeln. was allerdings sehr schwierig ist, wenn sich die bank quer stellt… lass dich nicht gleich abwimmeln, geh mehrmals zur bank, versuch auch mal über die sachbearbeiterebene… (bereichsleiter, vorstand…) bringt zwar nicht immer was, aber versuchen kann mans… wenn du sie oft genug „nervst“ klappts vielleicht… aber nur vielleicht…
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ich denke mal dein „wiesoß?“ bezieht sich auf den beitrag
unten…
Da denkst Du richtig.
das ist zwar richtig, dass bei grundpfandrechtlich gesicherten
krediten keine „positivmeldung“ (bestand) an die schufa
erfolgt. aber es heist nicht, dass bei nichtbezahlung keine
„negativmeldung“ an die schufa erfolgt!
Wenn ich mich recht entsinne, werden Kredite, die nicht in das Raster fallen, in keinem Falle der Schufa gemeldet. Dummerweise habe ich da keine Informationen aus erster Hand, weil ich bis neulich bei einer Bank gearbeitet habe, die der Schufa nicht angeschlossen ist. Leider hat mir aber auch bisher niemand glaubhafte Informationen aus zweiter Hand vermitteln können und die Schufa schweigt sich auf ihrer HP zu den Einzelheiten auch aus.
Gruß,
Christian
Nochmal: Vorfälligkeitsentschädigung
Danke für Eure Infos und Postings.
(b) Beantragg. einer Nachfinanzierung für Sanierung am Objekt,
die aber von der Bank abgelehnt wird (man müsste also ein
halbwegs irrwitziges Bauprojekt aufsetzen)
Nochmal konkret hierzu: Beantrage ich ein neues Darlehn, welches die Bank ablehnt, erhalte ich einen Negativbescheid = (die von mir gewünschte) Ablehnung. Innerhalb welcher Frist und unter Angabe welcher Rechtsnorm (oder ist das alles Vertragsrecht? Kann im Vertrag dazu nix finden) kann ich mich dann an die BAnk wenden, damit ich dann mein „Recht“ auf vorzeitige Ablösung gg. Vorfälligkeitsentschädigung erwirken kann?
Ich meine aber, dass auch bei Nichtzahlen der mtl. Raten das
Darlehn sofort fällig wird – welche Konditionen gelten hier
wohl?
Und hierzu nochmal: Im Vertrag (habe ich inzwischen halbwegs verstanden) steht, dass im Falle der Kündigg. durch die Bank (aufgrund meines Nichtzahlens der Raten) der der Bank entstandene „Schaden“ von mir zu bezahlen sei. Was ist dieser Schaden, ist er, wenn ja warum und wieviel etwa, höher als die Vorfälligkeitsentschädigung?
Zugegebenermaßen habe ich mich im LAufe des Vormittags sehr in das Thema verbissen, der Kragen platzt gleich. Vor etlichen JAhren hatte ich gleiches Spiel schonmal, wollte ein Hypdarlehn vorzeitg ablösen. Das ganze ging innerhalb von Tagen zu einem Betrag x über die Bühne, ohne jede Diskussion. Von daher ist der Tipp, der Vortsand zu nerven sicherlich gut, funktioniert aber bei der Volksbank Kleinkleckersdorf eher als bei der Postbank AG!!
Mein vorläufiger Lerneffekt: Nie wieder Großbanken!! Obwohl ich die Volksbanken und Sparkassen ja echt tutig finde, man kann immerhin noch mit Herrn Meier und Frau Müller reden, im CallCenter der POstbank fühlt man sich echt ver…t!
Dalga