Mal ein sonniges hallo mal in die Runde, vielleicht kann mir einer der hier anwesenden Experten weiterhelfen.
Im Jahr 2001 haben mein ehemaliger Lebensgefährte und ich eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben. In der Zwischenzeit hat sich jeder von uns anderweitig verehelicht. Ein Verkauf war bislang wegen des zu erziehlenden Verkaufserlöses sowie der 25%igen Kapitalertragssteuer nicht in Frage gekommen.
Und nun hab ich den Salat. Mein Mitdarlehensnehmer und Miteigentümer ist verstorben. Wir haben eine an die Bank abgetretene LV in Höhe des ca. hälftigen Restdarlehensbetrages.
Sofern ich eine Einigung über die Übernahme des Miteigentumsanteils erreichen kann, würde ich gern die gesamte Immobilie behalten.
Nun meine Frage:
Inwieweit kann eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der Bank bei sofortiger Anrechnung der LV auf den Gesamtkredit verhindert werden, insbesondere da bei Beantragung des Kredits im Leistungsfall der LV nichts über entstehende Vorfälligkeitszinsen gesagt wurde.
Der Kredit ist nicht in den Räumen des finanzierenden Kreditinstitutes abgeschlossen wurden. Auch den Finanzmakler habe ich nie zu Gesicht bekommen. Die Beratung wurde durch einen Vertreter des Immobilienmaklers durchgeführt.
Danke im Vorraus für Eure Hilfe.
Anna