Bei der vorzeitigen Zurückzahlung eines Kredites fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Kann diese von der Einkommenssteuer abgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen M Mohr
zu 99 % nein.
zu 1 % ja.
Kommt darauf an, aus welchem Anlass.
X verkauft sein Eigenheim, zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Kein Abzug, da kein Zusammenhang mit einer Einkunftsart.
Y verkauft Mietshaus (gekauft 2005), zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Abzug bei Einkünften §23 EStG, da Zusammenhang mit priv. Veräußerungsgeschäft.
Z verkauft Mietshaus (gekauft 1995), zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Kein Abzug bei Einkünften §23 EStG, da 10-Jahres-FRist überschritten, daher keine priv. Veräußerungsgeschäft. Kein Abzug bei V+V Einkünften, da Vorfäll-Entschädigung nicht dazu dient, Einnahmen zu mehren, sondern um Einkünfte zu beenden.
A zahlt betriebl. Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Abzug bei gewerbl. Einkünften, da betrieblich veranlasst.
B schuldet Darlehen bei vermietetem Haus um und senkt Zinssatz von 7% auf 4%, Bank verlangt Vorfälligkeitsentschädigung . Abzug ja, da sie geleistet wird, um den Überschuss aus V+V zu steigern.