vorfälligskeitentschädigung

Bei der vorzeitigen Zurückzahlung eines Kredites fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Kann diese von der Einkommenssteuer abgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen M Mohr

zu 99 % nein.

zu 1 % ja.

Kommt darauf an, aus welchem Anlass.

X verkauft sein Eigenheim, zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Kein Abzug, da kein Zusammenhang mit einer Einkunftsart.

Y verkauft Mietshaus (gekauft 2005), zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Abzug bei Einkünften §23 EStG, da Zusammenhang mit priv. Veräußerungsgeschäft.

Z verkauft Mietshaus (gekauft 1995), zahlt Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Kein Abzug bei Einkünften §23 EStG, da 10-Jahres-FRist überschritten, daher keine priv. Veräußerungsgeschäft. Kein Abzug bei V+V Einkünften, da Vorfäll-Entschädigung nicht dazu dient, Einnahmen zu mehren, sondern um Einkünfte zu beenden.

A zahlt betriebl. Kredit zurück und muss Vorfälligkeitsentschädigung zahlen: Abzug bei gewerbl. Einkünften, da betrieblich veranlasst.

B schuldet Darlehen bei vermietetem Haus um und senkt Zinssatz von 7% auf 4%, Bank verlangt Vorfälligkeitsentschädigung . Abzug ja, da sie geleistet wird, um den Überschuss aus V+V zu steigern.

MfG
Alfred Gesierich, Steuerberater in Gilching