Vorfahrt Achten vs. abgesengter Bordstein

Hallo!

folgende Situation:

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Eine Kreuzung.
Links ist eine Einbahnstrasse (wegführend von der Kreuzung), Radfahrer sind freigegen, mit Vorfahrt achten Schild für die Radfahrer.
von Unten kommt ein Sackgässchen mit abgesengtem Bordstein.
der Rest der Kreuzung ist unbeschildert

Nun stellt sich mir die Frage wer hat Vorfahrt
 (unten vs. links)
 (oben vs. links)
 

Hoffe es ist klar beschrieben

Danke und Grüsse
hastdunichtgesehn

OT: Flammenwerfer im Einsatz gewesen?

von Unten kommt ein Sackgässchen mit abgesengtem Bordstein.

http://www.duden.de/rechtschreibung/absengen

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/absengen.php

http://de.mimi.hu/gastronomie/absengen.html

Aber für das „Sackgässchen“ gibt es 'nen Stern.

Gruß

Stefan

Hi,

ich habe mal gelernt, ein abgesenkter Bordstein ist ähnlich zu handhaben, wie eine private Garagenausfahrt, was die Vorfahrt angeht. Sprich, wer da raus kommt, darf als letztes fahren. (Diese Angabe ist ohne Gewähr, vielleicht findet jemand die passende Stelle in der Straßenverkehrsordnung.)

LG,
Sabine

Hallo Hastdunichtgesehn,

das ist ja mal wieder ein klassischer Fall von schlecht gebildeten Schilderaufstellungsbeauftragungsbefugten :wink:.

Ich habe auch schon einmal an einer baustellenbedingten Engstelle gesehen, dass an der Seite, wo das Vorrang gebende blaue Verkehrszeichen 308 hingehört hätte, das Zeichen 208 hing, nur um 180 Grad gedreht, sodass der schwarze Pfeil nach oben zeigte und der rote nach unten!

Desweiteren habe ich in Frankreich schon eine Kreuzung gesehen, wo an allen vier Straßen ein STOP-Schild stand! Oder was auch gut war: Ein Linksabbiegerstreifen, der dummerweise in eine Straße führte, wo die Einfahrt verboten war…

Ich denke, in deinem Fall sollte man die zuständigen Behörden kontaktieren. Die sollen erklären, wie man sich die in dieser Form nicht in der StVO definierte Vorfahrtsregelung vorstellen soll. Das werden sie nicht tun können, also müssen entweder die Straße ‚von oben‘ und diejenige ‚von rechts‘ zu einer abbiegenden Vorfahrtstraße machen lassen oder das Vorfahrt-gewähren-Schild für die Radfahrer muss weg!

MfG Marius

Hallo!
4 Stopzeichen sind in USA z.B. durchaus normal.Und es geht hier nicht um eine falsche Baustellenbeschilderung wie sie in D permanent vorkommt.Da ist ein abgesenkter Bordstein.Das reicht.

Grüße

Servus, hastdunichtgesehen,

ist doch ganz einfach: wo es keine Beschilderung gibt, gilt in Deutschland (wie in den meisten europäischen Ländern) „rechts vor links“.

Wenn die Sackgasse eine öffentliche Straße ist, die man halt nur über einen Bordstein verlassen kann, hat die Sackgasse Vorrang vor von links kommenden Radfahrern. Deshalb auch extra das Vorfahrt-achten Schild für diese Radler, damit sies auch wirklich checken.

Falls sie ein Privatweg ist, ist es eine Ausfahrt, so daß alle anderen Vorfahrt haben.

Die Rechts-vor -Links-Regelung ist so klar, daß man wirklich nicht überall Schilder und Ampeln aufstellen muß.

Hoffe, dir geholfen zu haben.
Gruß Manu

Moin,

ist doch ganz einfach: wo es keine Beschilderung gibt, gilt in
Deutschland (wie in den meisten europäischen Ländern) „rechts
vor links“.

Das beantwortet nicht die Frage nach der Vorfahrt „oben vs. links“.
Denn hier hätte „links“ Vorfahrt, der hat aber ein Schild, das ihm die Vorfahrt nimmt. Doch nicht so einfach?

Wenn die Sackgasse eine öffentliche Straße ist, hat die Sackgasse
Vorrang vor von links kommenden Radfahrern.
Falls sie ein Privatweg ist, ist es eine Ausfahrt, so daß alle
anderen Vorfahrt haben.

Woran unterscheidet man denn einen Privatweg von einer öffentlichen Straße?

Die Rechts-vor -Links-Regelung ist so klar, daß man wirklich
nicht überall Schilder und Ampeln aufstellen muß.

Ja, aber durch geschickten Teilaufstellen von Schildern kommt es dann zu Problemen wie diesem, das sich am Ende als doch nicht so leicht herausstellt.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

Da ist ein abgesenkter Bordstein.Das
reicht.

Und inwiefern löst das nun die Frage nach der Vorfahrt „oben vs. links“? Da kommt der abgesenkte Bordstein gar nicht zum Tragen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

ist doch ganz einfach: wo es keine Beschilderung gibt, gilt in
Deutschland (wie in den meisten europäischen Ländern) „rechts
vor links“.

Ups, das war wohl nichts: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/verke…

Gruß
loderunner (ianal)

Servus, Efchen und Loderunner

Loderunner: Wie aus deinem Link zum abgesenkten Bordstein (nicht zur Rechts-vor-Links-Frage) ersichtlich, scheiden sich da die Geister. Über die Länge der Bordsteinabsenkung wissen wir hier aber nichts.

Efchen: Richtiger Einwand. Soll das Vorfahrt-achten vielleicht nur dem Schutz der Radfahrer dienen? Anscheinend steht ja - Zitat: sonst keine Beschilderung - „oben“ kein Schild, daß aus der Einbahnstraße Radfahrer in Gegenrichtung kommen können.

Grübelnde Grüße
Manu

Hallo!

folgende Situation:

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Eine Kreuzung.

Schön gezeichnet, das ist eindeutig!

Ohne das „Vorfahrt gewähren“ Schild für die Radfahrer wäre auch alles klar:
Drei gleichberechtigte Straßen ohne Schild = rechts vor links
Der abgesenkte Bordstein degradiert die Straße von unten eindeutig.
Hier muss man allen andere Vorfahrt gewähren.

Die Straße von links, ist das ein verkehrsberuhigter Bereich?
Dann kann da das Zeichen 205 zu Recht stehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__10.html

In allen anderen Fällen halte ich das für nicht hilfreich, einerseits den Radfahrern zu sagen, dass sie Vorfahrt gewähren sollen, andererseits den anderen Verkehrsteilnehmern nichts davon zu sagen.

Oben versus links:
Der Rafahrer muss warten, sagt ihm das Zeichen205.
Sicher, dass oben nicht doch irgendwo das Zeichen 306 stand? Dass muss nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden!

Links versus unten:
Der abgesenkte Bordstein verleiht dem Sackgässchen den Status eines Grundstücks, Fußgänger- oder verkehrsberuhigten Bereichs.
Hier denke ich, dass das 205er Zeichen nur die Vorfahrt gegenüber der echten Straße regelt, während die von unten immer wartepflichtig sind.

Aber dumm beschildert finde ich das trotzdem!
Letzten Endes soll den Radfahrern dadurch wohl nur gesagt werden:
Niemand rechnet mit euch, weil ihr entgegen der Einbahn fahrt.
Also lasst mal lieber alle vorfahren!

Guten Tag,

zu „unten vs. links“: Die Sache ist m.E. recht einfach: Der abgesengte Bordstein macht aus deinem „Gässchen“ einen Weg bzw. eine Ausfahrt. Habe gerade keine STVO vorliegen, aber dort findest du, dass rechts vor links nicht für Ausfahrten und Wege gilt. Das heißt, derjenige, der aus dem Gässchen kommt, darf erst als letzter nach allen anderen fahren.

zu „oben vs. links“ nimmt das Vorfahrt-Achten-Schild den Radlern den Vorrang vor dem von oben kommendem Fahrzeug. So, dass derjenige, der von oben kommt immer Vorrang vor allen anderen genießt.

Interessant wäre jetzt eine andere Variante: Von links kommt einer, der nach links in das Gäßchen abbiegt. Ihm kommt ein Radler engegen, der geradeaus fahren will. Weißt du wer hier Vorrang hat?

Der Radler! Denn der Linksabbieger fährt in einen weg bzw. eine Einfahrt ein.

Ob das alles jedem so klar ist? :smile:)

Tach!

Die Straße von links, ist das ein verkehrsberuhigter Bereich?
Dann kann da das Zeichen 205 zu Recht stehen:

Kann, muss aber nicht, weil der verkehrsberuhigte Bereich ohnehin wartepflichtig ist. 205 muss eigentlich nur dann da stehen, wenn Zeichen 325 so weit hinten steht, dass es da Probleme geben könnte und es nicht von (hier:smile: oben sichtbar ist.

Oben versus links:
Sicher, dass oben nicht doch irgendwo das Zeichen 306 stand?
Dass muss nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden!

Allerdings müsste hier dann das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt stehen, denn es ist wohl eher nicht anzunehmen, dass eine Sackgasse mit abgesenktem Bordstein als Vorfahrtstraße eingestuft ist :smile:

Links versus unten:
Hier denke ich, dass das 205er Zeichen nur die Vorfahrt
gegenüber der echten Straße regelt, während die von unten
immer wartepflichtig sind.

Ja, aber der Radfahrer der da raus kommt, wird sicher (von ihm) von links (also oben) kommenden Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren, weswegen die von oben kommenden sich wundern, warum der von rechts kommende nicht fährt. Gefährliche Situation.

Aber dumm beschildert finde ich das trotzdem!

Darum dreht sich ja die Frage :smile:

Letzten Endes soll den Radfahrern dadurch wohl nur gesagt
werden:
Niemand rechnet mit euch, weil ihr entgegen der Einbahn fahrt.
Also lasst mal lieber alle vorfahren!

Das vermute ich auch so, aber das kann man ja auch richtig ausschildern. Aber da sind die zwei weiteren Zeichen dann wohl zu teuer gewesen…

Grüße,
-Efchen

Moin,

zu „oben vs. links“ nimmt das Vorfahrt-Achten-Schild den
Radlern den Vorrang vor dem von oben kommendem Fahrzeug. So,
dass derjenige, der von oben kommt immer Vorrang vor allen
anderen genießt.

Aber der muss zunächst davon ausgehen, dass der Radler Vorfahrt hat, weil er ja von rechts kommt. So wie das ausgeschildert ist, ist das einfach nur gefährlich.

Interessant wäre jetzt eine andere Variante: Von links kommt
einer, der nach links in das Gäßchen abbiegt. Ihm kommt ein
Radler engegen, der geradeaus fahren will. Weißt du wer hier
Vorrang hat?

Der Radler! Denn der Linksabbieger fährt in einen weg bzw.
eine Einfahrt ein.

Also zum einen ist es für die Bestimmung der Vorfahrt irrelevant, wohin man einbiegt, sondern nur, wie die Vorfahrt auf der Straße geregelt ist, auf der man sich befindet.
Zum anderen gilt diese Aussage nur für gleichbereichtigte Straßen. Wenn beide „rechts vor links“ oder „Vorfahrt achten“ hätten. Hätte „rechts“ jetzt eine (abknickende) Vorfahrtsstraße, dann würde natürlich der von rechts kommende vor dem Radler fahren, selbst wenn er abbiegt.
Und wenn derjenige sieht, dass der Radler „Vorfahrt achten“ hat, könnte das den von rechts kommenden, abbiegenden dazu verleiten, vor dem Radler zu fahren.

Ob das alles jedem so klar ist? :smile:)

Ich glaube hier ist gar nichts klar, womit wir ja wieder bei der Ursprungsfrage wären :smile:

Grüße,
-Efchen

Hallo,

Aber der muss zunächst davon ausgehen, dass der Radler
Vorfahrt hat, weil er ja von rechts kommt. So wie das
ausgeschildert ist, ist das einfach nur gefährlich.

Inwiefern ist es gefährlich, wenn beide warten und sich dann zu einigen haben? Dann dürfte es nirgendwo mehr eine Kreuzung ohne Schilder oder Ampel geben, denn wenn sich da vier Geradeausfahrer begegnen, müssen ja auch alle warten.
Wo also ist das Problem?
Gruß
loderunner

Hallo,

Wo also ist das Problem?

Zum einen ist einer ein Radfahrer und die halten sich schon mal nicht an Schilder (anwesende ausgenommen)
Größtes Problem ist imo, daß viele Autofahrer (und wie mir scheint auch diejenigen, die das so angeordnet haben) nicht wissen, daß auch eine Einbahnstraße, die in entgegengesetzter Richtung befahren wird (warum auch immer, könnte ja auch die Müllabfuhr, die dafür eine Sondergenehmigung hat, weil es die Selbstladetechnik nur erlaubt Tonnen auf der in Fahrtrichtung rechten Seite aufzunehmen) grundsätzlich vorfahrtsberechtigt ist.

Cu Rene

alles klar
Hallo, eigentlich wollte ich ja dem gestürzten Biker sagen, dass er selbst schuld ist, wenn er an der Ampel mit Linksabbiegerdurchsatz schnell noch vor dem Gegenverkehr nach links reinhuschen wollte aber plötzlich noch einer schneller war.
Zum abgesenkten Bordstein wurde schon auf §10 StVO hingewiesen.
Zur Unterordnung der Radler mit Z.205: So werden auch Radwegquerungen gesichert, weil ja Radfahrer nicht durch (halb) abgesenkte Borde behindert werden dürfen.
Richtigzustellen ist auch: In Ortschaften muss im Zuge einer Vorfahrtstraße vor jeder Kreuzung (oder Einmündung von rechts) das Zeichen 306 stehen.
Hier könnte man oben ein Z.301 anordnen, dann wäre alles klar.
Was ich nicht gut finde, dass hier im Brett so viele Antworten versucht werden.
Und Tippfehler muss man nicht in jedem Antwort-Titel wiederholen.
Guten Abend

Hallo,

Wo also ist das Problem?

Zum einen ist einer ein Radfahrer und die halten sich schon
mal nicht an Schilder (anwesende ausgenommen)

Okay. Dann brauchen wir ja auch nicht über die angebliche Verwirrung zu diskutieren.
Aber keine Sorge, die mendeln sich raus.

Größtes Problem ist imo, daß viele Autofahrer (und wie mir
scheint auch diejenigen, die das so angeordnet haben) nicht
wissen, daß auch eine Einbahnstraße, die in entgegengesetzter
Richtung befahren wird (warum auch immer, könnte ja auch die
Müllabfuhr, die dafür eine Sondergenehmigung hat, weil es die
Selbstladetechnik nur erlaubt Tonnen auf der in Fahrtrichtung
rechten Seite aufzunehmen) grundsätzlich vorfahrtsberechtigt
ist.

Wo ist denn das Problem, wenn der Radfahrer aber nunmal keine Vorfahrt hat?

Deine Gedankengänge scheinen mir etwas wirr. Worauf willst Du denn nun eigentlich hinaus? Stört Dich das Schild oder der Radfahrer oder dass Radfahrer nicht generell Vorfahrt haben?

Btw., schonmal über die Form des Vorfahrt-achte-Schildes und des Stop-schildes nachgedacht? Die sind absichtlich so gewählt, damit man sie auch von hinten erkennen kann.
Gruß
loderunner