es gibt ja inzwischen eine Reihe Einbahnstraßen, die Radfahrer entgegen der ausgewiesenen Fahrtrichtung befahren dürfen. An nicht weiter ausgeschilderten Kreuzungen: gilt dann Rechts-vor-Links auch für die quasi falsch fahrenden Radfahrer?
zweite, noch viel hypothetischere Frage: Ein Auto fährt gegen die Einbahnstraße. Wie sieht es dann mit den Vorfahrtsregeln aus? Und wie wäre etwa die Schuldfrage im Falle eines Zusammenstoßes zu gewichten?
es gibt ja inzwischen eine Reihe Einbahnstraßen, die Radfahrer
entgegen der ausgewiesenen Fahrtrichtung befahren dürfen. An
nicht weiter ausgeschilderten Kreuzungen: gilt dann
Rechts-vor-Links auch für die quasi falsch fahrenden
Radfahrer?
um die Problematik zu verstehen, müsstest du zunächst wissen, dass es echte und unechte Einbahnstraßen gibt. Die „echten“ sind diese mit dem Einbahnstraßenschild. Dort dürfen auch keine Fahrradfahrer entgegen der Fahrrichtung fahren. Es gibt aber die Straßen, bei denen es nur erlaubt ist, von einer Richtung hereinzufahren (rundes rotes Schild mit weißem Querbalken). Dieses Schild verbietet jedoch kein Fahren entgegen der hauptsächlichen Fahrtrichtung. Aber innerhalb dieser Straße sind die Regeln wie bei jeder anderen Straße auch. Man könnte sogar mit einem Auto in die Straße hereinfahren, wenden und wieder zurück (denn man ist ja nicht von der einen Seite hereingefahren und woher sollte man vor allem wissen, dass das evtl. nicht gestattet ist).
um die Problematik zu verstehen, müsstest du zunächst wissen,
dass es echte und unechte Einbahnstraßen gibt. Die „echten“
sind diese mit dem Einbahnstraßenschild. Dort dürfen auch
keine Fahrradfahrer entgegen der Fahrrichtung fahren.