Gibts hier eine eigene Vorschrift, die in solchen Fällen einen
Einweiser vorsieht?
Hi,
ja
§ 10 StVO
Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
Ist das nicht eine ganz normale
Kreuzungssituation mit Vorrang und Wartepflicht
(Fließverkehrsregel) oder habe ich den Sachverhalt falsch
verstanden?
Aus einem Parkplatz oder Einfahrt herausfahren ist immer eine besondere Situation, weil es schon ganz andere bauliche Gegebenheiten sind.
Die Sicht des Wartepflichtigen entspricht der Sicht des
Bevorrangten. Der Wartepflichtige darf nach dem
Vertrauensgrundsatz darauf vertrauen, dass der Bevorrangte auf
Sicht fährt. Fährt daher der Wartepflichtige heraus und sieht
innerhalb der Sichtstrecke niemanden, dann darf er auch
herausfahren und es kann - gesetzeskonformes Verhalten
unterstellt - dann auch nicht zum Unfall kommen. Passiert
trotzdem etwas, dann liegt das also nicht an einer
Vorrangverletzung, sondern an überhöhter Geschwindigkeit des
Bevorrangten, daher Alleinschuld des Bevorrangten.
Nein, der auf der Fahrbahn darf darauf vertrauen das ihm keiner in den Weg fährt. Bei 50km/h wäre der Anhalteweg etwa 30m, er müsste also 30m überschauen können, was nicht sonderlich viel ist. Und wenn sich ein Fahrzeug bis auf 30m genähert hat, fahre ich nicht aus einem Parkplatz. Wenn ich aus einem Parkplatz fahre, dann muss die überschaubare Strecke solange sein, das ich, bevor das bevorrechtigte Fahrzeug sich auf einen Sicherheitsabstand genähert hat, die Fahrbahn geräumt ist.
Wer bewusst so raus fährt das er andere gefährdet, kann ganz schnell ganz große Probleme bekommen. Und wer 30m vor einem Fahrzeug, welches sich mit 50km/h nähert raus zieht, gefährdet mit Absicht. Und 30m Anhalteweg würde ich schon als Gefahrenbremsung bezeichnen.
Es darf nicht vergessen werden, es macht einen wesentlichen Unterschied aus, ob auf der Fahrbahn sich ein Hindernis befindet, oder ob ein Hindernis erst auf die Fahrbahn fährt. Die Gefahr wird später realisiert.
Q-Gruß