Hallo,
im Archiv sind einige Fälle, bzgl. eines abgesenkten Bordsteines hinterlegt. So wie ich es - als Verkehrsrechtslaie - verstehe, hat man an einem Bordstein (auch am abgesenkten Bordstein) zu warten. Selbst wenn man von rechts kommt (alles unbeschildert).
Nun grübele ich über folgenden Fall:
Die Einmündung der Seitenstrasse ist mit der verlängerten Bordsteinrinne der „geraden“ Strasse versehen, d.h. nicht der Bordstein selbst, sondern nur die Rinne trennt die Asphaltierung der beiden Strassen. Beide Strassen sind vorfahrtstechnisch unbeschildert.
Muss der aus der Seitenstrasse kommende an der Rinne warten bzw. Vorfahrt achten oder zählt hier Rechts vor Links? Bzw. ist die Rinne dem Bordstein gleichgesetzt (hinsichtlich der Vorfahrtsregelung)?
Ich grübele, da einige Verkehrspartner von der „geraden“ Strasse kommend an der Einmündung ‚vorbeidonnern‘ (ohne irgendeine Vorfahrtsbeachtung) und Andere nach dem rechts-vor-links-Prinzip brav anhalten, sobald weitere Verkehrsteilnehmer (manchmal bin ich das) an der Einmündung von rechts ranfahren/warten.
gruß
b.