Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine abstrakte Frage zu folgender abstrakter Verkehrssituation.
In einem Wohngebit gibt es eine T - Straße. Der senkrechte Teil des T ist eine 30-Zone, der waagerechte Teil des T ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325). Im angenommen Fall fährt der PKW A aus der 30 - Zone nach links in den verkehrsberuhigten Bereich. Gleichzeitig fährt ein PKW B von rechts kommend aus dem verkehrsberuhigten Berich in die 30 - Zone. Es kommt zum Zusammenstoß.
Wer hatte nun Vorfahrt. M.E. hat PKW A Vorfahrt, da beim Ausfahren des PKW B aus einem verkehrsberuhigten Bereich Rechts-vor-Links nicht gilt.
Oder liege ich hier falsch und es gilt hier ganz normal Rechts-vor-Links?
Vielen Dank vorab für Eure Meinungen.
Gruß
Michael