Vorfahrtregeln; Vorfahrtstraße ab Kreuzg. gesperrt

Mojn!

Seit auf meinem Arbeitsweg eine Baustelle mit Vollsperrung liegt, frage ich mich, wie die Vorfahrt-Situation hier zu interpretieren ist.

Es handelt sich um eine ganz normale Kreuzung zweier ungleichrangiger Straßen. Die höherrangige ist ab der Kreuzung für Fahrzeige aller Art gesperrt. Bleibt es dabei, dass zum Abbiegen gezwungene Fahrer auf der quasi endenden Straße Vorfahrt haben? Ist so ein Fall zulässig oder müsste eigentlich umbeschildert werden?

Was wäre, wenn jemand verbotenerweise aus der gesperrten Straße käme. Wäre ihm dann trotzdem Vorfahrt zu gewähren oder darf man davon ausgehen, dass hier niemand kommt, bzw. falls doch, dass dieser dann ganz kleinlaut wartet, bis für ihn freie Bahn besteht (analog zum Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs)?

Freue mich über sachkundige Antworten!

MfG,
Marius

Hallo !

Wenn es 2 „ungleichrangige“ Straßen sind,die da kreuzen,dann hats doch auch eine Beschilderung.

Und wieso sollte sich diese Beschilderung ändern,nur weil sich die vorrangige Straße wegen Baustelle in eine Sackgasse verwandelt hat ?

Und m.E. hat deshalb auch ein Baustellenfahrzeug,was aus dem gesperrten Teil ausfährt Vorfahrt vor den querenden Verkehr aus der Seitenstraße.

MfG
duck313

Hallo,

Es handelt sich um eine ganz normale Kreuzung zweier ungleichrangiger Straßen. Die höherrangige ist ab der Kreuzung für Fahrzeige aller Art gesperrt. Bleibt es dabei, dass zum Abbiegen gezwungene Fahrer auf der quasi endenden Straße Vorfahrt haben?

Meinst Du jetzt weiter Vorfahrt gewähren müssen? Ansonsten verstehe ich die Problemlage gar nicht so richtig.

Ist so ein Fall zulässig oder müsste eigentlich umbeschildert werden?

Nö. Das kann so bleiben. Meist dauert es Wochen, bis alle kapiert haben, dass die Vorfahrt geändert wurde. Und wenn es dann alle kapiert haben, ist die Baustelle keine mehr und es wird wieder geändert, womit dann die Verwirrung komplett ist und das Unfallrisiko unnötig gesteigert würde. Also läßt man das so, da ja der Verkehr in keiner Weise behindert wird.

Was wäre, wenn jemand verbotenerweise aus der gesperrten Straße käme. Wäre ihm dann trotzdem Vorfahrt zu gewähren oder

Wie wäre es wenn am Sonntag um 14.00 Uhr ein LKW ohne Befreiung vom Sonntagsfahrverbot von rechts kommt. Darf man dem dann einfach die Vorfahrt nehmen, weil der ja eigentlich Fahrverbot hat?

darf man davon ausgehen, dass hier niemand kommt,

Man sollte im Straßenverkehr grundsätzlich nicht von allzuviel ausgehen. Schon gar nicht davon, dass vorhandene Beschilderung eventuell uminterpretiert werden kann.

bzw. falls doch, dass dieser dann ganz kleinlaut wartet, bis für ihn freie Bahn besteht (analog zum Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs)?

Nö, wenn schon jemand verbotenerweise da langfährt, würde ich nicht davon ausgehen, dass er sich dann die hier vermutete Vorfahrtsregelung halten würde (gesetzt dem Fall sie wäre tatsächlich so).
Davon abgesehen, gibt es in der Regel auf einer Baustelle auch Baufahrzeuge sowie Lieferverkehr, der dann auch dort langfahren bzw. herauskommen darf.

Grüße

Es handelt sich um eine ganz normale Kreuzung zweier ungleichrangiger Straßen. Die höherrangige ist ab der Kreuzung für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Bleibt es dabei, dass zum Abbiegen gezwungene Fahrer auf der quasi endenden Straße Vorfahrt haben?

Meinst Du jetzt weiter Vorfahrt gewähren müssen? Ansonsten
verstehe ich die Problemlage gar nicht so richtig.

Nein, ich meine den zuerst auf der Vorfahrtstraße fahrenden, der dann durch die Sperrung gezwungen wird, auf die Nebenstraße abzubiegen.

Aber es scheint ja doch einhellig die Meinung vorzuherrschen, dass eine Vorfahrtstraße einfach an einer Kreuzung „enden“ kann. Für meine Begriffe ordnet allerdings, eng und interpretationsfrei gesehen, auch das Zeichen 250 an, dass niemand mit einem Fahrzeug da einfahren darf, auch Bau- oder Lieferfahrzeuge, ansonsten müsste ein Zusatzschild existieren.
Und daraus stellte sich mir eben die Frage, ob so eine nicht ganz sinnvolle Konstellation in unserem Land, wo alles haarklein geregelt zu sein hat, existieren darf.

… Nebenstraße
…x
…x
Sperrung -> |XXXXXXXX Vorfahrtstraße XXXXXXXX
…x
…x
… Nebenstraße

MfG,
Marius

Aber es scheint ja doch einhellig die Meinung vorzuherrschen,
dass eine Vorfahrtstraße einfach an einer Kreuzung „enden“
kann.

Hmm… Die Straße mag ja enden, die Regelung durch Zeichen 306 gilt aber natürlich noch für den Bereich der Kreuzung!

… Nebenstraße
…x
…x
Sperrung -> |XXXXXXXX Vorfahrtstraße XXXXXXXX
…x
…x
… Nebenstraße

Vielleicht kannst Du die Beschilderung noch einbringen, insbesondere das 306er und die 205er oder 206er an der „Nebenstraße“!

MfG,
Marius

Grüße!

Moin,

Für meine Begriffe ordnet allerdings, eng und
interpretationsfrei gesehen, auch das Zeichen 250 an, dass
niemand mit einem Fahrzeug da einfahren darf, auch Bau- oder
Lieferfahrzeuge, ansonsten müsste ein Zusatzschild existieren.

Wenn da niemand reinfahren darf heisst das nicht automatisch, das da auch niemand rausfahren darf. Die gesperrte Strasse geht ja sicher hinter der Absperrung weiter, somit könnte ja jemand von der anderen Seite in die Strasse eingefahren sein (und es auch dürfen).

Gruss Jakob

Warum sollte man dort an der Beschilderung was ändern ??
Die Fahrzeuge auf der Vorfahrtberechtigten Straße behalten wie auch sonst beim Abbiegen ihr Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf den beiden in die Kreuzung einmündenden Nebenstraßen.

Das trifft auf Zeichen 267 zu, 250 bedeutet ein generelles Verkehrsverbot.
Interessant ist dazu die Vwv zu Zeichen 267, die besagt, dass das Schild nur dort aufzustellen ist, wo Verkehr aus der Gegenrichtung zugelassen ist.

Hallo!

Es darf ja auch niemand mit 60 km/h, ohne Sicherheitsgurt oder mit Handy am Ohr durch die Stadt fahren. Aber wer es trotzdem macht, wird nicht automatisch rechtlos.

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