Hallo,
Es handelt sich um eine ganz normale Kreuzung zweier ungleichrangiger Straßen. Die höherrangige ist ab der Kreuzung für Fahrzeige aller Art gesperrt. Bleibt es dabei, dass zum Abbiegen gezwungene Fahrer auf der quasi endenden Straße Vorfahrt haben?
Meinst Du jetzt weiter Vorfahrt gewähren müssen? Ansonsten verstehe ich die Problemlage gar nicht so richtig.
Ist so ein Fall zulässig oder müsste eigentlich umbeschildert werden?
Nö. Das kann so bleiben. Meist dauert es Wochen, bis alle kapiert haben, dass die Vorfahrt geändert wurde. Und wenn es dann alle kapiert haben, ist die Baustelle keine mehr und es wird wieder geändert, womit dann die Verwirrung komplett ist und das Unfallrisiko unnötig gesteigert würde. Also läßt man das so, da ja der Verkehr in keiner Weise behindert wird.
Was wäre, wenn jemand verbotenerweise aus der gesperrten Straße käme. Wäre ihm dann trotzdem Vorfahrt zu gewähren oder
Wie wäre es wenn am Sonntag um 14.00 Uhr ein LKW ohne Befreiung vom Sonntagsfahrverbot von rechts kommt. Darf man dem dann einfach die Vorfahrt nehmen, weil der ja eigentlich Fahrverbot hat?
darf man davon ausgehen, dass hier niemand kommt,
Man sollte im Straßenverkehr grundsätzlich nicht von allzuviel ausgehen. Schon gar nicht davon, dass vorhandene Beschilderung eventuell uminterpretiert werden kann.
bzw. falls doch, dass dieser dann ganz kleinlaut wartet, bis für ihn freie Bahn besteht (analog zum Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs)?
Nö, wenn schon jemand verbotenerweise da langfährt, würde ich nicht davon ausgehen, dass er sich dann die hier vermutete Vorfahrtsregelung halten würde (gesetzt dem Fall sie wäre tatsächlich so).
Davon abgesehen, gibt es in der Regel auf einer Baustelle auch Baufahrzeuge sowie Lieferverkehr, der dann auch dort langfahren bzw. herauskommen darf.
Grüße