Vorfahrtsfrage

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin im richtigen Brett.

Es geht darum, worauf sich die „Vorfahrt achten“-Schilder in folgender Situation beziehen:
Szenario:Fahrzeug 1 kommt von Straße B und bleibt au…

Tach!

Es geht darum, worauf sich die „Vorfahrt achten“-Schilder in
folgender Situation beziehen:
Szenario:Fahrzeug 1 kommt von Straße B und bleibt au…

Das kommt drauf an.
Gäbe es keine Vorfahrtsschilder:
Handelt es sich um ein Autobahnkreuz und ist A die hauptfahrbahn, müssen beide sich einigen.
Ist A auf einem Autobahnkreuz bereits eine Nebenfahrbahn, hat A Vorfahrt.

Da es Vorfahrtsschilder gibt, ist der auf Straße B Fahrende wartepflichtig.

Auf welche Situation beziehen sich die „Vorfahrt
achten“-Schilder, auf den Fahrbahnwechsel von B nach A oder
von A nach B?

B nach A.
A sieht keine Vorfahrt-Achten-Schilder, also hat er Vorfahrt.

Ortsunkundige aus Straße A kennen theoretisch die „Vorfahrt
achten“-Schilder von Straße B nicht, da diese nicht
unmittelbar am Schnittpunkt beider Straßne stehen und schwer
von Straße A aus erkennbar sind.

Die Straßen sind jeweils einspurig, ohne Gegenverkehr.

Könnt ihr mir helfen?

Vermutlich handelt es sich um eine Nebenstrecke eines Autobahnkreuzes. Da hat A m.W. ohnehin Vorfahrt. Zur Sicherheit stellt man bei B eben noch die Vorfahrt-Achten-Schilder auf.

Gruß,
m.

Hallo,

Es geht darum, worauf sich die „Vorfahrt achten“-Schilder in
folgender Situation beziehen:

Szenario:
Fahrzeug 1 kommt von Straße B und bleibt auf Straße B.
Fahrzeug 2 will von Straße A nach Straße B wechseln.

Keine Ahnung, warum Fahrzeug 1 auf Straße B fährt.
Keine Ahnung, warum Fahrzeug 2 auf Straße A fährt.

Muss Fahrzeug 1 dem Fahrzeug 2 die Vorfahrt gewähren?

Keine Ahnung. Die verquere Nummerierung verwirrt mich.
Jedenfall muß das Fahrzeug, das die „Vorfahrt achten“-Schilder vor der Nase hat(te), dem anderen Fahrzeug die Vorfahrt gewähren.

Auf welche Situation beziehen sich die „Vorfahrt
achten“-Schilder, auf den Fahrbahnwechsel von B nach A oder
von A nach B?

Spielt keine Rolle. Fahrzeug B muß jedem Fahrzeug A Vorfahrt gewähren, egal, wohin B(!) will.

Ortsunkundige aus Straße A kennen theoretisch die „Vorfahrt
achten“-Schilder von Straße B nicht, da diese nicht
unmittelbar am Schnittpunkt beider Straßne stehen und schwer
von Straße A aus erkennbar sind.

Für diese Situation muß niemand ortskundig sein.
Es genügt, daß A weiß, daß er grade die Autobahn verlassen und daher Vorfahrt hat. Für B (der weiß, daß er sich auf der Autobahn-Auffahrt befindet) zeigen die „Vorfahrt achten“-Schilder, daß Straße A die vorfahrtsberechtigte Autobahn-Ausfahrt ist.

Die Straßen sind jeweils einspurig, ohne Gegenverkehr.

Typische Situation eines Autobahn-Kreuzes.

Könnt ihr mir helfen?

Ich hab’s versucht. :wink:

Gruß G

Fahrzeug B ist wartepflichtig wegen der Vorfahrtsschilder, Fahrzeug A hat beim Spurwechsel die Vorfahrt.

hallo,
vorsicht , es handelt sich dabei um eine stille vorfahrt.
straße b ist klar vz 205

straße a hat kein vorfahrtregelndes vz also rechts vor links.

somit passen beide auf sich auf ( prinziep der doppelten sicherung)

wenn die striche leitlinien sein sollen, dann handelt es sich nicht um vorfahrt sondern um einen fahrstreifenwechsel, bei dem der jenige den vortritt hat, der auf dem durchgängigen fahrstreifen fährt.

hauptmannfuchs

Hallo zusammen,

es handelt sich bei Straße A und B jeweils um Autobahnabfahrten, die in Bundesstraßen übergehen.

Hier noch „echte“ Bilder, um die Situation zu verdeutlichen:

Bild 1

Bild 2

Gruß, Betriebsdirektor

bei autobahnen sieht das doch gleich ganz anders aus.
der verkehr auf der durchgehenden fahrbahn hat vorfahrt § 18 abs. 3 stvo.
der einfahrende kann sich wder auf das reißverschlussverfahren des § 7 abs.4 berufen ( olg köln verk mitt 2006 nr 37vrs 110, 181= dar 2006, 324= nzv 2006 420= svr2006, 304 ) noch darf er die vorfahrt erzwingen oder hineindrängeln.kommt es zu einem unfall, trägt der vorfahrtverpflichtende den vollen schaden ( kg verk mitt2008 Nr28= dar 2008, 87=vrs 113, 413= nzv 2008,244)

( die urteile und verkehrsmitteilungen habe ich einfach mal so rausgeschrieben)

hauptmann

Hallo Hauptmann,

danke für das Urteil und die Verkehrsmitteilung.

bei autobahnen sieht das doch gleich ganz anders aus.

Zählen die Autobahnabfahrten A und B im konkreten Beispiel noch zur Autobahn oder könnte das jeweils schon die Bundesstraße sein?

der einfahrende

wer ist der „einfahrende“ übersetzt? Der, der von A nach B wechselt?

der vorfahrtverpflichtende

Das wäre dann auch der, der von A nach B wechselt?

Wie kann man das Urteil / die Verkehrsmitteilung hinsichtlich der ursprünglichen Fragestellung verstehen: Muss Fahrzeug 1 (von B, bleibt auf B) dem Fahrzeug 2 (möchte von A nach B wechseln) die Vorfahrt gewähren?
Auf welche Situation beziehen sich die „Vorfahrt achten“-Schilder, auf den Fahrbahnwechsel von B nach A oder von A nach B?

Sorry, ich verstehe es noch nicht so ganz.

Gruß, Betriebsdirektor

Hallo,

Zählen die Autobahnabfahrten A und B im konkreten Beispiel
noch zur Autobahn oder könnte das jeweils schon die
Bundesstraße sein?

Ob es Autobahn ist oder nicht, kann man an Zeichen 330 und 334 erkennen.

Cu Rene