Vorfahrtsfrage

Hallo,

nehmen wir einmal an, eine (Haupt-) Straße (durchweg eine Vorfahrtsstraße) durch einen Ort habe links einen Fußweg, der für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben sei. Diesen benutze deshalb unser Beispielsradfahrer.

Von links nähere sich nun ein Beispielsautofahrer. Vor dem für Radfahrer freigegebenen Fußweg befinde sich ein Stoppschild, die Haltelinie befinde sich erst aber nach dem Fußweg (ich hoffe, das ist nicht allzuwirr). Der Autofahrer fährt bis zur Haltelinie und kollidiert mit dem Radfahrer (von rechts kommend).

Wer hat hier die Vorfahrt?

Chrissie

Hallo,

Auch hallo,

nehmen wir einmal an, eine (Haupt-) Straße (durchweg eine
Vorfahrtsstraße) durch einen Ort habe links einen Fußweg, der
für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben sei. Diesen
benutze deshalb unser Beispielsradfahrer.

Von links nähere sich nun ein Beispielsautofahrer. Vor dem für
Radfahrer freigegebenen Fußweg befinde sich ein Stoppschild,
die Haltelinie befinde sich erst aber nach dem Fußweg (ich
hoffe, das ist nicht allzuwirr). Der Autofahrer fährt bis zur
Haltelinie und kollidiert mit dem Radfahrer (von rechts
kommend).

Wer hat hier die Vorfahrt?

Der Radfahrer. Vorausgesetzt, die Fahrtrichtung auf dem Radweg war freigegeben. Dem Querverkehr ist grundsätzlich Vorrang zu gewähren. Und wenn ich mich recht erinnere, muss man am Stopschild an der Sichtlinie UND an der Haltelinie anhalten, wenn diese nicht identisch sind.
Ich hoffe nur, dass der Beispielsradfahrer die Beispielspolizei gerufen hat… In so einem Fall, wie der Beispielsverfasser dieses Artikels aus eigener Erfahrung weiß, immer besser, wenn man mit dem Rad unterwegs ist/war :wink:

Chrissie

Gruß vom Bauigel

Hallo,

das ist auch meine Meinung.

§ 41 Abs. 2 b sagt, dass das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen sei, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294) und dass das Schild unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung steht.

Daher ist das Stoppschild meines Erachtens gerade VOR dem Fußweg plaziert worden, damit es auch diesen erfasst.

Aber nehmen wir einmal an, die Beispielsversicherung des Autofahrers ginge davon aus, dass die Straße (nicht der Fußweg) erst an der Halteline einsehbar ist (was wohl stimmt) und demnach erst dort gehalten werden musste.

Ich denke, dass das Schild auch für den Fußweg gilt und schon dort gehalten werden muss, wo dieser einsehbar ist.

Qui à raison - wer hat recht?

Chrissie

PS: Der Fußweg ist selbstverständlich für Radfahrer in dieser Richtung freigegeben.

Mon dieu - qui a (und nicht à) raison muss es natürlich heissen…

Mon dieu - qui a (und nicht à) raison muss es natürlich
heissen…

Mon dieu - da ´ast Du aber Glück ge´abt, dass nischt meine Freundin die Antwort ´at gelesen - weil die isch nämlich Lehrerin für G´schichte und Französisch am Gumminasium und hätte sofort Protescht a´gmeldet.

Also, die Versicherung, äh, Beispielsversicherung der Gegensseite hat dann nicht viel zu melden, wenn die Zolipei die ganze Sache in die Hände nimmt und die Sachlage eindeutig ist. Und die Grün-Weißen wissen mit Vorfahrtregelungen und SPOT-Schildern ganz gut bescheid.

Der Beispielsschreiber hat die ganze Sache im Februar erlebt. Allerdings nicht am SOTP-Schild, sondern als Radsfahrer auf dem Radsweg an einer Ausfahrt einer Tiefsgarage. Die Beispielunfallsverursacherin hat sofort alles eingesehen und wollte keine Bollezei. Drei Tage später hat sie es nicht mehr eingesehen. Der Beispielsradfahrer auch nicht - dass sie keine Bollezei wollte. Also hat er sie nachträglich angezeigt und die Beispielsversicherung hat den Restwert des Fahrrades (grrrrrrr…) gezahlt ohne zu mucken. Zuzüglich Schmerzensgeld (hier ist das „s“ übrigens richtig) für die Unfallsfolgen. Die Unfallsverursacherin hatte dann noch eine Anzeige wegen Körpersverletzung am Hals. So kann’s gehen. Verfahren wird allerdings meist wegen Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt. So geschehen im Beispiel.

Merke: Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer ummangelt und der Radfahrer nachweislich vorfahrtberechtigt war, dann wissen die Versicherungsmokels genau, was blüht, wenn sie zicken. Und wegen ein paar hundert Euro machen die auch keinen Affenaufstand.

Insofern - ich sehe da keine Probleme, sofern die Hüter der öffentlichen Ordnung eingeschaltet werden.

Viel Erfolg,

der Bauigel

Übrigens: Es heißt ja auch nicht „Bratskartoffeln“ :smile:) und ich bin manchmal ein Klugschei…

Hallo,

deutsch schwach, französisch schwach - wen wunderts, dass mich dieses komplexe Vorfahrt(s)problem beschäftigt :wink:

Chrissie

Ja, neee, so wollte ich das jetzt auch nicht rüberbringen :wink:

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