Vorfahrtsregel bei Ampelkreuzung

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage zur Vorfahrtsregel an einer Ampelkreuzung, über die ich jeden Morgen muß und wo ich mich mindestens drei Mal die Woche frage, ob ich oder der andere Vorfahrt hat.

Eine ganz normale Kreuzung mit Ampelsteuerung. Die Straße A mit zwei Fahrspuren in jeder Richtung wird vor der Ampel dreispurig (Linksabbieger, Geradeausverkehr, Rechtsabbieger). Die zweite Straße B ist ebenfalls zweispurig und bleibt es auch an der Ampel (Geradeausspur und Rechtsabbieger; Linksabbiegen ist nicht).

Nun kommt es sehr häufig zu folgendem Ereignis: Straße B bekommt Grün für Rechtsabbiegen, gleichzeitig erhalten die Linksabieger auf Straße A ebenfalls Grün. An und für sich kein Problem, aber immer wieder gibt es Fahrzeuge (auch und gerade LKWs), die als Linksabbieger einen Taxenschleif - also eine Wende um 180 Grad - hinlegen und damit in den Rechtsabbiegerverkehr kommen - und den teilweise durch ihren Taxenschleif komplett lahmlegen.

Wer hat da jetzt Vorfahrt? Die Rechtsabbieger, weil sie Rechtsabbieger sind? Oder die Linksabieger, weil sie von rechts kommen? Oder die Linksabbieger, weil sie Vorfahrt haben (Schild), wenn die Ampel ausfallen sollte?

Grüße
Heinrich

Die Taxischleifer müsen warten…
Hab zwar den Kreuzungsaufbau nich so ganz verstanden :wink: und Taxischleif habe ich auch noch nie gehört, ABER:

So wie ich das verstanden habe, biegen diese Taxischleifer nicht mehr ab, sondern wenden und damit haben sie eine der rechtlich schwächsten Positionen im Straßenverkehr.
Wer wendet hat praktisch immer schuld :wink:.
Die Rechtsabbieger haben Vorrang.

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

M.

Hi!

Hab zwar den Kreuzungsaufbau nich so ganz verstanden :wink:

Dachte ich mir schon fast - Beschreiben ist nicht unbedingt mein Ding.

Vielleicht so:

Kreuzung zweier Straßen: eine waagerecht zeichnen, eine senkrecht dazu

die waagerechte Straße, die von rechts kommt, unterteilen in zwei jeweils zweispurige Fahrwege (eine durchgezogene Linie und darüber und darunter jeweils eine gestrichelte Linie - pro Fahrtrichtung eben zwei Fahrspuren)
an der Einmündung der von rechts kommenden waagerechten Straße gibt es eine zusätzliche dritte Spur für die Linksabbieger (das wäre schon alles für diese Straße)

die von unten kommende Straßen ebenfalls unterteilen für beide Fahrtrichtungen, dann die rechte Seite diese Straße (auf der man also in die Kreuzung fährt) in zwei Spuren unterteilen, die rechte davon wird von Rechtsabbiegern genutzt.

Das wär’s. Deutlicher geworden? :wink:)

und
Taxischleif habe ich auch noch nie gehört

Also hier im platten Norden ist das ein feststehender Ausdruck, vermutlich durch die Taxen, die beim Heranwinken auf der falschen Straßenseite fahren und mit einer eleganten Schleife zum Kunden wechseln.

Ach ja, ehe ich’s vergesse: Danke für deine Erläuterungen zum Thema Wenden. Ich hatte das bisher so vermutet, war mir aber nicht sicher.

Grüße
Heinrich