Vorfahrtsregel in der EU

Hallo!

Das hast du richtig gelernt und das ist auch genaugenommen hundsgemein.

Die Vorschrift gehört zu denen, die zwar in sich logisch sind, aber so praxisfern, dass sie in der Praxis nicht beachtet wird. Schlagend wirds dann halt beim Verkehrsunfall.

Nicht jede Straße, die an einer Kreuzung Vorrang hat, ist eine Vorrangstraße. Befindet man sich also auf einer sozusagen „gewöhnlichen“ Straße muss man an jeder Kreuzung vor der Einfahrt in die Kreuzung feststellen, ob die Rechtsregel gilt oder ob der Vorrang anderweitig geregelt ist. Jetzt fährt man z.B. auf einer mehrspurigen Hauptstraße geradeaus und von rechts kommt eine kleine einspurige Straße, ja und wenn da jetzt kein Vorrang geben oder Stopschld steht, dann gilt die Rechtsregel…

Gruß
Tom

Hallo!

Ich verstehe jetzt dein Posting nicht, denn wenn ich von meinem Beispiel ausgehe, dann würdest du dir selbst widersprechen. Also irgendwo haben wir ein Missverständnis.

Also ob man das Schild hat oder nicht, sieht man von beiden Seiten. Deswegen hat das Stopschild und das Vorfahrt gewähren Schild eine so eine Form.

Wenn jetzt an einer Kreuzung von vier Straßen nur an einer Straße so ein Schild steht, dann stellt sich die Frage wie die Vorrangsituation ist, wenn der Autofahrer auf der benachrangten Straße einen entgegenkommenden Linksabbieger hat (dort steht das Schild nicht).

Gruß
Tom

Hallo,

Ich verstehe jetzt dein Posting nicht, denn wenn ich von
meinem Beispiel ausgehe, dann würdest du dir selbst
widersprechen. Also irgendwo haben wir ein Missverständnis.

das vermute ich auch.

Wenn jetzt an einer Kreuzung von vier Straßen nur an einer
Straße so ein Schild steht, dann stellt sich die Frage wie die
Vorrangsituation ist, wenn der Autofahrer auf der
benachrangten Straße einen entgegenkommenden Linksabbieger hat
(dort steht das Schild nicht).

Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung hat jemand, der links abbiegen will, nie Vorfahrt (außer es handelt sich um eine abknickende Vorfahrt). Insofern ist für den Linksabbieger egal, ob er er vor sich ein Vorfahrt achten-, ein Stopschild oder ein Schild sieht, das Fahrzeugen auf seiner Straße ausdrücklich Vorfahrt einräumt.

Ist das im österreichischen Recht anders, so daß man zusätzlich eine explizite Regel braucht, die das Vorfahrtsverhältnis zwischen Linksabbieger und entgegenkommendem Verkehr regelt?

Gruß
C.

Hallo!

Nein, das ist bei uns auch so. Kann ja sein, dass ich Deutschland mit einem anderen Land hier verwechsle.

Wobei ich das jetzt aus dem Wortlaut der deutschen StVO auch nicht ersehen kann, also da steht, dass Vorfahrt zu gewähren ist, aber nicht gegenüber wem. Das ließe darauf schließen, dass möglicherweise gegenüber allen anderen das gemeint ist. Ich hab aber keine Ahnung, wie das ausgelegt wird.

Bei uns steht ausdrücklich: Wartepflicht gegenüber dem Links- und Rechtskommenden.

Gruß
Tom

Hallo,

Wobei ich das jetzt aus dem Wortlaut der deutschen StVO auch
nicht ersehen kann, also da steht, dass Vorfahrt zu gewähren
ist, aber nicht gegenüber wem. Das ließe darauf schließen,
dass möglicherweise gegenüber allen anderen das gemeint ist.
Ich hab aber keine Ahnung, wie das ausgelegt wird.

das ist doch recht eindeutig im verlinkten Paragraphen geregelt:
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

Betrifft offensichtlich Fahrzeuge, die geradeaus fahren wollen, d.h. dem Linksabbieger entgegenkommen.

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Betrifft Fahrzeuge, die vor einem Linksabbieger (aus ihrer Sicht) rechts abbiegen wollen.

Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Regelt die Fahrweise zweier sich entgegenkommender Linksabbieger.

Bei uns steht ausdrücklich: Wartepflicht gegenüber dem Links-
und Rechtskommenden.

Das ist doch wieder eine andere Baustelle. Wie man sich zu verhalten hat, wenn Fahrzeuge von rechts oder links kommen, regeln Schilder oder eben die Generalklausel rechts vor links.

Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, wo der Unterschied zwischen Österreich und Deutschland liegt.

Gruß
C.

Hallo!

Ich sag ja, dass es vielleicht eh keinen Unterschied gibt, weil ich das verwechselt habe.

Davon unabhängig habe ich Überlegungen zur deutschen StVO ohne nähere Kenntnisse :wink: angestellt. Da steht ja folgendes zu diesem Schild: „Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren.“ - es steht nicht gegenüber wem, woraus sich eigentlich die Frage des Verhältnisses zur Gegenverkehrsregel ergibt. Aus dem Gesetzeswortlaut jedenfalls ist das nicht so eindeutig wie du schreibst.

Aber wie gesagt, es kann durchaus sein, dass ich mich da bezüglich Deutschland geirrt habe, weil ich das verwechselt habe. Dann war das einfach ein falsches Beispiel

Gruß
Tom