Hallo!
Das hast du richtig gelernt und das ist auch genaugenommen hundsgemein.
Die Vorschrift gehört zu denen, die zwar in sich logisch sind, aber so praxisfern, dass sie in der Praxis nicht beachtet wird. Schlagend wirds dann halt beim Verkehrsunfall.
Nicht jede Straße, die an einer Kreuzung Vorrang hat, ist eine Vorrangstraße. Befindet man sich also auf einer sozusagen „gewöhnlichen“ Straße muss man an jeder Kreuzung vor der Einfahrt in die Kreuzung feststellen, ob die Rechtsregel gilt oder ob der Vorrang anderweitig geregelt ist. Jetzt fährt man z.B. auf einer mehrspurigen Hauptstraße geradeaus und von rechts kommt eine kleine einspurige Straße, ja und wenn da jetzt kein Vorrang geben oder Stopschld steht, dann gilt die Rechtsregel…
Gruß
Tom
angestellt. Da steht ja folgendes zu diesem Schild: „Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren.“ - es steht nicht gegenüber wem, woraus sich eigentlich die Frage des Verhältnisses zur Gegenverkehrsregel ergibt. Aus dem Gesetzeswortlaut jedenfalls ist das nicht so eindeutig wie du schreibst.