Vorfahrtsregelung verkehrsberuhigte Zone

Hallo zusammen,

wie ist die Vorfahrtsregelung in folgendem Fall: Auf eine Hauptstrasse münden zwei sich gegenüberliegende Strassen. Aus der „normalen“ Strasse möchte ein Fahrzeug nach links in die Hauptstrasse abbiegen. Gegenüber mündet eine „Spielstrasse“ mit abgesenkten Bordstein auf die Hauptstrasse. Von dort möchte gleichzeitig ein Fahrzeug nach rechts abbiegen. Gilt hier die gängige Regelung für Linksabbieger im Gegenverkehr oder muss der Fahrzeugführer aus der verkehrsberuhigten Zone seinem Gegenüber auf die Hauptstrasse die Vorfahrt gewähren?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Der Fahrer aus de verkehrsberuhigten Bereich hat immer Vorfahrt zu gewähren.

STell dir einfach vor am ende der verkehrsberuhigten zone stünde ein vorfahrt gewähren-schild

Danke. So hatte ich es auch noch von der Fahrschule (auch wenn das schon ein paar Tage her ist) in Erinnerung.

…andererseits muss ein Linksabbieger auch den entgegenkommenden Verkehr abwarten.
Ein Vorrang gegenüber entgegenkommendem Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen ist doch nirgends festgelegt?!

Im beschriebenen Fall (mit Zufahrt über abgesenkten Bordstein) würde ich aber auch dazu neigen, den Fahrer im VB warten zu lassen.

Insgesamt aber eine völlig unklare Situation, die bestimmt auch viele Fahrlehrer an ihre Grenzen führen dürfte.

Insgesamt aber eine völlig unklare Situation, die bestimmt
auch viele Fahrlehrer an ihre Grenzen führen dürfte.

Meinen damals nicht :wink:
Seine klare Aussage: Aus einer verkehrsberuhigten Zone, einem Wald- oder Feldweg auszufahren ist, wie aus einer Hofeinfachrt rauszufharen: Alles, was draußen fährt, hat Vorfahrt, egal, wohin oder woher es fährt.

2 „Gefällt mir“

As i said
.

…andererseits muss ein Linksabbieger auch den
entgegenkommenden Verkehr abwarten.

Ja. Und an einer roten Ampel muss man auch warten.

Das spielt hier beides genau gar keine Rolle.

Ein Vorrang gegenüber entgegenkommendem Verkehr aus
verkehrsberuhigten Bereichen ist doch nirgends festgelegt?!

Warum antwortest Du eigentlich in einem Rechtsforum, ohne Dir selber die Mühe zu machen, mal einen Blick ins Gesetz zu werfen? Schau mal: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_10.php
Ein simpler Blick zu Wikipedia hätte Dir übrigens auch schon weitergeholfen.

Insgesamt aber eine völlig unklare Situation, die bestimmt
auch viele Fahrlehrer an ihre Grenzen führen dürfte.

Dann sollten sie sich ohr Lehrgeld zurückzahlen lassen und die Zulassung zurück geben.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Bekenn mich schuldig und werde den Rest des Tages in der Ecke stehen.

Grüße!

Seine klare Aussage: Aus einer verkehrsberuhigten Zone, einem
Wald- oder Feldweg auszufahren ist, wie aus einer Hofeinfachrt
rauszufharen: Alles, was draußen fährt, hat Vorfahrt, egal,
wohin oder woher es fährt.

dabei muss man aber genauerweise darauf hinweisen, dass wenn nach dem verkehrsberuhigten bereich zeichen 205 steht, dann ist diese ausfahrt aufgewertet. damit ist der vorrang zu beachten

hauptmann

Ups, meine Frage war wohl berechtigt, wie die Antworten darauf zeigen. Nochmals kurz zur Erläuterung. Am Ende der verkehrsberuhigten Zone steht kein Verkehrszeichen 205, sondern es wird lediglich das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches angezeigt und zur Einmündung in die querverlaufende Hauptstrasse ist ein abgesenkter Bordstein. Von hier aus will Fahrzeug A nach rechts abbiegen. Gegenüber endet eine 30er-Zone, von der aus gleichzeitig Fahrzeug B nach links abbiegen will. Nach dem Durchlesen der bisherigen Antworten komme ich zu dem Schluss, dass Fahrzeug B (trotz Linksabbiegens) Vorfahrt hat.
Da fällt mir dann dazu ein, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr so zu verhalten hat, dass er keinen anderen gefährdet (unabhängig von Vorfahrt oder nicht - lieber mal fünfe gerade sein lassen, als in einen Unfall verwickelt zu sein).
Danke an alle, die geantwortet haben.

Gruss Krischdie