Vorfahrtzeichen (Zeichen 306) hebt Tempolimit auf?

Hallo,

ich habe, wie wohl viele andere, in der Fahrschule gelernt, dass das Vorfahrtzeichen (Zeichen 306) alle Geschwindigkeits- und Überholverbote aufhebt, wenn diese dahinter nicht wiederholt werden.

Wenn ich also z.B. außerorts fahre, wo das Tempo auf 70 begrenzt ist und am nächsten Vorfahrtschild vorbeifahre, darf ich wieder 100 fahren.
Genauso müßte das gelten, wenn ich von einer Nebenstraße auf eine Vorfahrtstraße einbiege. Außerorts steht das Zeichen hinter der Einmündung, also gilt 100 und kein Überholverbot.

Jetzt aber die Frage: wo genau ist das in der StVO definiert?

Weder zum Zeichen 306 noch zum Zeichen 274 oder 276 finde ich da etwas Entsprechendes.

Klar dürfte sein: mündet eine untergeordnete Straße auf eine Vorfahrtstraße ein, enden alle Verbote, die in der untergeordneten Straße galten.
Da der Fahrer dann kein Vorschriftzeichen sehen kann, muss zumindest für den Ortsunkundigen gelten, dass es keine speziellen Tempolimits oder Überholverbote gibt.
Auf der Strecke würde also eine zweifelhafte Situation herrschen.

Vielleicht weis jemand, wo da etwas in der StVO geregelt ist oder ob es ein eindeutiges Urteil gibt.

Viele Grüße

Holygrail

Hallo!

Jetzt aber die Frage: wo genau ist das in der StVO definiert?

Nirgends.

Weder zum Zeichen 306 noch zum Zeichen 274 oder 276 finde ich
da etwas Entsprechendes.

Kein Wunder - weil’s Quatsch ist, was Du da gelernt haben willst.

Richtig… weil die Aufhebung beider Beschränkungen auf einmal durch Zeichen 282 erfolgt ^^

Richtig… weil die Aufhebung beider Beschränkungen auf einmal
durch Zeichen 282 erfolgt ^^

Was dann aber bedeuten würde, dass ein fehlendes Zeichen 282 dazu führt, dass auf einer Strecke für den Fahrer, der von der Vorfahrtstraße kommt, das Tempolimit noch gilt, für den, der aus der Seitenstraße kommt, jedoch nicht.

Es kann dem Fahrer ja wohl kaum zur Last gelegt werden, dass er sich nicht an ein Zeichen hält, das er gar nicht sehen kann.

Ich kannte sogar eine Stelle, an der war ausserorts auf Tempo 50 begrenzt und es fehlte das Zeichen 282. An einer Einmündung stand eben nur das Vorfahrtzeichen. Die Strecke war gerade, man sollte wohl auch 100 fahren, nach langer Zeit wurde dann ja auch das Zeichen 282 aufgestellt.
Wenn dort für den, der aus der Seitenstraße kommt, theoretisch Tempo 100 gilt und er fährt nur 50, fährt er ja grundlos zu langsam, was auch verboten ist.

Grüße

Holygrail

Hallo,

seit wann ist denn langsam verboten?

Es gibt Strassen, hauptsächlich Autobahnen, wo es eine Mindestgeschwindigkeit gibt, aber wenn man mit 50 auf der Landstrasse fährt ist das nicht verboten.

Gruß
Lawrence

Hallo,

seit wann ist denn langsam verboten?

§3 StVO (2): Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Es gibt Strassen, hauptsächlich Autobahnen, wo es eine
Mindestgeschwindigkeit gibt, aber wenn man mit 50 auf der
Landstrasse fährt ist das nicht verboten.

Doch! Wenn der Zustand der Straße einwandfrei ist, sie breit genug ist, keine Kurven etc., die es gebieten, 50 km/h zu fahren, ist es schon verboten, so langsam zu fahren.
Wenn jemand auf einer Straße, auf der die Allgemeinheit 100 km/h fährt, nur 50 fährt, behindert er auch den Verkehrsfluss. Alle müssen ihn überholen, das führt dann zu Staus.
Natürlich muss das Fahrzeug auch geeignet sein, entspr. schnell zu fahren, sonst liegt ja auch ein triftiger Grund vor.
Wenn man die Straße einsam und allein befährt, darf man auch 50 fahren, weil kein Verkehr da ist, der behindert werden kann.

Stell Dir das doch in der Praxis vor: breite Bundesstraße, ständig Gegenverkehr, keine Überholmöglichkeit und vor Dir fährt jemand mit einem Mercedes 20 km lang 50 km/h. Bleibt da noch einer ruhig?

Grüße

Holygrail

Hallo,

ja klar, verkehrsgefährdend darf es natürlich nicht sein.

Wobei jeden Sonntag irgendwelche Rentner mit 50 auf der Landstrasse unterwegs sind und spazieren schauen.
Das ist nicht verboten.

Es ist auch nicht verboten innerorts, außerhalb von 30er-Zonen, nur 30 zu fahren.

Die Zahl, die auf dem Schild steht ist nämlich eine HÖCHSTgeschwindigkeit, keine MINDESTgeschwindigkeit.

Versteh mich nicht falsch, mich nerven solche Langsamfahrer vor mir auch, aber ich bezweifle, dass man da rechtlich was in der Hand hat, solange das nicht gefährsgefährdend ist.
Ein Stau ist zum Beispiel nicht gefährsgefährdend.
Eher schon ein Überholvorgang, dann ist aber der Überholende die Gefahr und nicht der Überholte.

Gruß
Lawrence

Hallo,

ja klar, verkehrsgefährdend darf es natürlich nicht sein.

Wobei jeden Sonntag irgendwelche Rentner mit 50 auf der
Landstrasse unterwegs sind und spazieren schauen.
Das ist nicht verboten.

Wenn es den Verkehr behindert, ist es verboten, steht doch so in der StVO.

Klar, dass manche Rentner nicht mehr so sicher sind und z.B. auf einer kurvenreichen Strecke, auf der andere durchaus 100 fahren, langsamer unterwegs sind. Das ist ja auch legitim.

Nur mit 50 auf einer gut ausgebauten Bundesstraße verstößt nun einmal gegen die StVO und kann evtl. bestraft werden.

Es ist auch nicht verboten innerorts, außerhalb von
30er-Zonen, nur 30 zu fahren.

Noch einmal, wenn Du damit den Verkehr behinderst, schon. Frage, ob es die Polizei sieht und eingreift. Das werden sie machen, wenn Du eine lange Schlange hinter Dir herziehst.

Die Zahl, die auf dem Schild steht ist nämlich eine
HÖCHSTgeschwindigkeit, keine MINDESTgeschwindigkeit.

Das stimmt schon. man muss nicht genau 100 auf 100 km/h Strecken fahren, wenn man 80 oder 90 fährt, ist es sicher auch ok. Man denke an die Niederländer, die sind 80 gewohnt, in Deutschland fahren die entweder 80 oder mindestens 130 :wink:

Versteh mich nicht falsch, mich nerven solche Langsamfahrer
vor mir auch, aber ich bezweifle, dass man da rechtlich was in
der Hand hat, solange das nicht gefährsgefährdend ist.
Ein Stau ist zum Beispiel nicht gefährsgefährdend.

Es steht aber verkehrsbehindernd und nicht verkehrsgefährdend in der StVO.

Eher schon ein Überholvorgang, dann ist aber der Überholende
die Gefahr und nicht der Überholte.

Da gebe ich Dir Recht. Wenn jemand extrem langsam unterwegs ist, berechtigt das natürlich nicht zum gefährdneden Überholen.

Grüße

Holygrail