Vorfälligkeitsentschädigung bei voll abzugsfähigem Arbeitszimmer in selbst genutzter Immobilie

Hallo Steuerexperten,

ich habe letztes Jahr meine Hausfinanzierung umgeschuldet. Dabei ist eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 20.000 € angefallen.
Nun habe ich seit August einen neuen Job, bei dem ich ein Arbeitszimmer voll absetzen kann.
Kann ich die VFE als Schuldzinsen anteilig an Raum und Zeit von der Steuer absetzen ? Wenn ja, kann ich das vielleicht auf mehrere Jahre verteilen ?

Vielen Dank !

Servus,

nein, weil sie letztes Jahr bezahlt wurde, also nicht zu den Finanzierungskosten in diesem Jahr gehört.

Schöne Grüße

MM

Hallo und Danke für die Antwort.
Es geht aber schon um das Steuerjahr 2017. Das heißt, VFE wurde im Juli 2017 bezahlt, Arbeitszimmer bestand von August bis Dezember 2017 ( und darüber hinaus ). Anteilig an Raum und Zeit meine ich : Arbeitszimmer anteilig an der Wohnfläche des Hauses ( 20 von 112 Quadratmeter ) und 5/12 des Jahres 2017.
Wie verhält es sich dann ?

Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der daran anschließenden Finanzierung steht, ist sie bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten in dem Jahr, in dem sie geleistet wird, voll abziehbar (Hinweis 21.2 EStH 2010, BFH v. 6.12.2005). Analog dazu sollte das auch beim Ansatz der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gelten.

Für eine Verteilung auf mehrere Jahre sehe ich aber keinen möglichen Ansatz.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die Antwort, das stärkt meine Vermutung !
Man findet haufenweise Erläuterungen im Zusammenhang mit Vermietung und Veräußerungen, doch im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer habe ich nichts gescheites gefunden. Dem Finanzamt werde ich das mal so verkaufen und hoffen, daß die sich darauf einlassen.

Viele Grüße zurück,

Dennis