Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo Fachleute,
Ich habe einen Käufer für mein Haus gefünden und beabsichtige zwei Annuitätendarlehen abzulösen.
Beide Darlehen sind auf 10 Jahre festgeschrieben. Da beide einen Zinsatz um die 4,5 % haben lohnt es sich wohl kaum diese für Modernisierungen der neuen Immobilie einzusetzten. Folglich wird eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Da ich durch meinen Wegzug aus der Region als künftiger Kunde bei der Bank definitiv ausfalle, besteht seitens der Bank kaum die Neigung großzügig in meinem Sinne die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Auf welche „Tricks“ muss ich achten und wer kann das Angebot der Bank prüfen?
Gruß Hartmut

Guten Morgen Hartmut_c879f0,

ich selber habe zwar keine Ahnung davon, aber vielleicht hilft dir dieser Link weiter.

Ein schönes Wochenende wünsche ich dir.
ichbinnett

Moin,
vielleicht ist der erste „Trick“ mal davon auszugehen, dass du als Kunde nicht wegfällst, in Zeiten von Onlinebanking, Interneterreichbarkeit und funktionierender Kommunikation via snailmail und Telefon ist das auch nicht nötig, und wenn du mit der Kohle was anfangen willst, frag die Bank nach den Konditionen - einmal für die Vorfälligkeit, und - zweimal für die neue Aktion. Dann kannst du mit deiner „neuen“ Bank vergleichen. Ist manchmal gar nicht schlecht, ich wohne auch woanders als die Bank, die mir die besten Konditionen für eine Immo-Finanzierung angeboten hat - die ich von früher kenne (und eben die mich auch)…
Geht alles, nicht vergessen, nicht von vornherein an das Schlechte zu denken (à la die wollen mich nur abzocken oder so). Die Konditionen für Vorfälligkeit sind in deinem 10-jahresvertrag und/oder in den Geschäftsbedingungen der Bank irgendwo festgeschrieben und gar nicht so sehr verhandelbar, außer vielleicht, du willst doch noch was von ihnen?
Grüße ynot

Hallo,

die Neigung besteht vor allem nicht, weil ein neues Darlehen wesentlich weniger Erträge für den Kreditgeber und den ertragsverantwortlichen Mitarbeiter bietet. Daher läßt man sich die wegfallenden Erträge über die Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen. Die VE wird insofern in jedem Fall und für jeden gleich berechnet - ob Du nun wegziehst oder nicht.

Gruß
C.

Noch 10 Jahre oder über insgesamt 10 Jahre? Siehe hierzu § 489 1. Absatz Ziff. 2 BGB. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann nur für die Zeit zwischen vorzeitiger Tilgung und Ende der Festzinsbindung berechnet werden.

Wenn Du ein vertragliches Sondertilgungsrecht hast, dann müssen diese fiktiven Sondertilgungszahlungen bei der Entschädigungsbrechnung berücksichtigt werden (BGH Az. XI ZR 388/14): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73912&pos=0&anz=1

Du selber z. B. mit diesem Rechner: https://vorfaelligkeit.fmh.de/fmh/default.aspx

Sonstiges:
Die neue Immobilie scheinst Du entweder bar oder mit grundbuchbesichertem Kredit gekauft zu haben. Im letzteren Fall wirst Du Deinen alten Kreditgeber nicht für eine Übertragung der beiden Darlehn auf die neue Immobilie begeistern können, da diese Darlehen nachrangig wären. Denkbare Zwischenlösungen verkomplizieren nur den Sachverhalt. Trenne Dich daher dauerhaft von den Altdarlehn durch (vorzeitige) Tilgung.

Sentimentialität der Kundenbindung kannst Du beruhigt vergessen, auch im Onlinezeitalter. Der Verlust bei der Alt-Bank ist real.

Die neue Immobilie ist unbelastet. Aber der Zinssatz von 4,5 % ist nicht geeignet irgentwelche Klimmzüge zu machen um die Kredite „mitzunehmen“ (denke ich mir mal). Und nur wegen ein paar Hundert Euro zu sparen schon gar nicht.

bedeutet das, dass auch rückwirkend, nicht getätigte Sonderzahlungen, berücksichtigt werden müssen?

…insgesamt 10 Jahre. (enden 2021 + 2025)

Nein, nur künftige Sondertilgungsmöglichkeiten werden fiktiv einberechnet.

Die Berechnungsdauer der Vorfälligkeitsentschädigung ist zwischen Festschreibungsende (2021 bzw. 2015) und voraussichtlichem, früheren Abrechnungstermin, z. B. 30.06.2018, selbst wenn zum Festschreibungsende der Kredit noch nicht vollständig getilgt worden wäre.

Schade :weary:

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Noch ein Kommentar zum negativen Unterton in der Fragestellung: man sollte sich immer vor Augen führen, was man denn wohl als Kunde dazu sagen würde, wenn der Kreditgeber aus einer Laune heraus einfach mal so einen Kreditvertrag kündigen würde, weil der Kredit zu niedrig (aus Sicht des Kreditgebers) verzinst ist. Dann würde man sicherlich auch ausrechnen, was einen der Neuabschluß bei einem anderen Institut kosten würde und das dem bisherigen Kreditgeber in Rechnung stellen. Bzw. man würde schon vor jeder Rechnung anfangen, darauf zu pochen, daß man doch wohl einen Kreditvertrag über die volle Laufzeit bzw. den Zeitraum der Zinsfestschreibung abgeschlossen hat Insofern sollte man froh darum sein, daß der Gesetzgeber dem Kunden das ein oder andere Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat und man nicht für einen Kredit weiterbezahlen muß, wenn man die finanzierte Hütte schon verkauft hat. Daß man dafür dann eine Entschädigung zahlen muß, versteht sich eigentlich von selbst.

interveniert

Was soll das denn? Bist Du Banker und fühlst Dich auf den Schlips getreten? Von mir aus kann die Bank auf ein weiterbestehen des Vertrags bestehen. So wie ich die Vorfälligkeitsentschädigung verstehe ist die für mich eh fast kostenneutral.
Werden Sie aber nicht und deshalb informiere ich mich im Vorfeld.