Liebe/-r Experte/-in,
Seit 5 Jahre arbeite ich in Leiharbeit und soll nun
baldmöglichst in gleicher Position übernommen werden. Meine
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Das dauert
mir zu lang, aber einem Aufhebungsvertrag stimmt mein
Arbeitgeber nicht zu.
Eine Kündigung des Entleihvertrages durch meinen zukünftigen
Arbeitger wäre mit Wirkung 2 Wochen möglich. Ich habe noch ca.
2 Wochen Resturlaub und 150h Überstunden.
Wie komme ich aus meinem alten Arbeitsvertrag vorfristig raus?
Ist es möglich 2 Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig zu
haben (z.B. wg. Sozialversicherung)?
Wäre klasse wenn Sie einen Tip hätten. Leiharbeit ist Mist und
einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer.
Hallo,
Wenn eine Seite etwas anderes möchte, was nicht im Vertrag steht, dann muß man seinen Willen per Gericht durchsetzen. Soweit der juristische Werdegang.
Wird einem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt, muß man sich an die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag halten. Oder man hat gute Argumente, die einen Richter überzeugen, dass ein Aufhebungsvertrag gewisse Leiden und Wehwehchen abkürzen. Aber mal einfach so, dass funktioniert nicht. Leider.
Zwei Arbeitsverhältnisse kann man haben. Dazu muß man aber gewisse Spielregeln einhalten. Die monatliche bzw. tägliche Gesamtarbeitsdauer darf nicht überschritten werden, Konkurenzverbot,Steuerklasse 6 nicht vergessen und einiges andere noch.
Also, gut überlegen und dann sich die Karten selbst neu legen. 