Vorfristig Arbeitsverhältnis beenden

Liebe/-r Experte/-in,

Seit 5 Jahre arbeite ich in Leiharbeit und soll nun baldmöglichst in gleicher Position übernommen werden. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Das dauert mir zu lang, aber einem Aufhebungsvertrag stimmt mein Arbeitgeber nicht zu.

Eine Kündigung des Entleihvertrages durch meinen zukünftigen Arbeitger wäre mit Wirkung 2 Wochen möglich. Ich habe noch ca. 2 Wochen Resturlaub und 150h Überstunden.

Wie komme ich aus meinem alten Arbeitsvertrag vorfristig raus? Ist es möglich 2 Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig zu haben (z.B. wg. Sozialversicherung)?

Wäre klasse wenn Sie einen Tip hätten. Leiharbeit ist Mist und einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer.

Danke.

Hallo,

kündigen Sie fristgerecht und machen Sie sofort Ihren Urlaubs- und Überstundenanspruch geltend. Während des Urlaubs können Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen und mit dem neuen Arbeitgeber vielleicht einen späteren Vertragstermin vereinbaren. Bitte stimmen Sie das mit dem Arbeitgeber ab.

Herzliche Grüße aus Illertissen
E. Fuessl

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich denn einen Anspruch auf Urlaub und Abbummeln der Überstunden? Da es die selbe Stelle ist, kann mein Verleiher ja mit betrieblicher Notwendigkeit argumentieren und mir Auszahlung anbieten. Gruß J. Kühl

Liebe/-r Experte/-in,

Seit 5 Jahre arbeite ich in Leiharbeit und soll nun
baldmöglichst in gleicher Position übernommen werden. Meine
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Das dauert
mir zu lang, aber einem Aufhebungsvertrag stimmt mein
Arbeitgeber nicht zu.

Eine Kündigung des Entleihvertrages durch meinen zukünftigen
Arbeitger wäre mit Wirkung 2 Wochen möglich. Ich habe noch ca.
2 Wochen Resturlaub und 150h Überstunden.

Wie komme ich aus meinem alten Arbeitsvertrag vorfristig raus?
Ist es möglich 2 Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig zu
haben (z.B. wg. Sozialversicherung)?

Wäre klasse wenn Sie einen Tip hätten. Leiharbeit ist Mist und
einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer.

Hallo,

Wenn eine Seite etwas anderes möchte, was nicht im Vertrag steht, dann muß man seinen Willen per Gericht durchsetzen. Soweit der juristische Werdegang.

Wird einem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt, muß man sich an die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag halten. Oder man hat gute Argumente, die einen Richter überzeugen, dass ein Aufhebungsvertrag gewisse Leiden und Wehwehchen abkürzen. Aber mal einfach so, dass funktioniert nicht. Leider.

Zwei Arbeitsverhältnisse kann man haben. Dazu muß man aber gewisse Spielregeln einhalten. Die monatliche bzw. tägliche Gesamtarbeitsdauer darf nicht überschritten werden, Konkurenzverbot,Steuerklasse 6 nicht vergessen und einiges andere noch.

Also, gut überlegen und dann sich die Karten selbst neu legen. :smile:

Wenn der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, bleibt nur die fristgerechte Kündigung. Mit dem Afeiern des Resturlaubes und der Überstunden, müssen Sie dann zwar nicht mehr arbeiten; Sie können aber bei dem neuen AG nicht anfangen, solange das jetzige Arbeitsverhältnis noch besteht.

Hallo,

ja, Leiharbeit ist nicht immer positiv. Ich sehe jedoch keine andere rechtliche Möglichkeit, eher aus dem Vertrag herauszukommen, wenn ihr Arbeitgeber nicht zustimmt. Sie können nur auf die Hilfe durch die Kündigung des Entleihvertrages durch den neuen AG hoffen. Natürlich können sie aber auch zwei Vertragsverhältnisse eingehen. Das zweite AV hätte dann die Steuerklasse 6, solange bis eins gekündigt ist. Das wäre auch möglich. LG

D. wichtigste zuerst:
auf keinen Fall kündigen,bevor Sie nicht den neuen Vertrag haben !

Ich würde heir keinen Ärger riskieren u. ganz normal kündigen:

  • wenn d. 150h Übererstdn. unstreitrig sind
    u.
  • noch 2 Wo Jahresurlaub
    ann bleiben noch ca. 2 Wo bei Ihrem jetzigen Arb.geber.

Überstunden auszahlen ?
Ist mögl., wird aber voll versteuert.

Hallo Kollege,eine Vorfristigung ist nur mit Schadenersatz möglich!!!Zwei Arbeitsverträge sind möglich, allerdings darf der erste Arbeitgeber keinen Nachteil haben, er muss aber Zustimmen,wenn die 2. Arbeit für IHn keinen Nachtaeil hat! Mit freundlichen grüssen -Betriebsrat

Hallo,

grundsätzlich sind zwei Arbeitsverhältnisse möglich. Allerdings darf der Erholungsurlaub nicht für Beschäftigung genutzt werden.
Wenn der jetzige AG einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt, besteht keine Möglichkeit, vorfristig aus dem Arbeitsvertrag „herauszukommen“.
„Leiharbeit ist Mist und
einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer.“
Da stimme ich Ihnen zu. Denken Sie daran bei der nächsten Bundestagswahl.

&Tschüß
Wolfgang

Seit 5 Jahre arbeite ich in Leiharbeit

baldmöglichst in gleicher Position übernommen werden. Kündigungsfrist beträgt 2 Monate
Aufhebungsvertrag stimmt mein Arbeitgeber nicht zu.
Eine Kündigung des Entleihvertrages durch meinen zukünftigen

Arbeitger wäre mit Wirkung 2 Wochen möglich.

Guten Tag,

  1. die Kündigungsfrist ist zunächst wirksam
  2. der Aufhebungsvertrag wäre die vorgesehene Lösung
  3. die Kündigung des Entleihvertrages hat keinen direkten Einfluss, das könnte sich allenfalls „um die Ecke“ auswirken. Ist daher eine Lösung.
  4. Angenommen der Entleihvertrag wird gekündigt und Sie werden daraufhin gekündigt, würden Sie den Urlaub und die Überstunden noch abfeiern können. Daneben können Sie dann wahrscheinlich nur unter Verletzung ihres Arbeitsvertrages bei einem weiteren AG arbeiten.
    sozialversicherungsrechtlich ist das aber kein Problem.
  5. Es gibt leider keine legalen und für Sie durchsetzbaren Beendigungsmöglichkeiten.
    Sie sollten nach einer Einigung suchen, vielleicht tatsächlich mit der Kündigung des Entleihvertrages imHintergrund
    Alles Gute

Hallo!
Sie haben also ca 5 Wochen(Urlaub u. Überstunden).Sie haben also noch nicht gekündigt.Ihre Kündigungsfrist beträgt 2 VOLLE Monate zum Monatsende.Da bleiben noch 3 Wochen,die Sie irgendwie hinbiegen müssen.Puuuuuuu.
Mit neuem Arbeitgeber reden,ob er solange warten kann,wäre das beste.Oder kündigen,dann bischen arbeiten,dann krankschreiben lassen,u. hoffen dass Ihnen der Arbeitgeber(Zeitarbeitsfirma) Ihnen eine Änderungskündigung hinleht.Würde aber vorher mit neuem AG einen Vertrag machen,mit Eintrittsdatumserklärung: Schnellstmöglich nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses.Die Überstunden u. Urlaub in der alten Firma bleibt Ihnen ja erhalten.
Sie können zugleich zur Haupttätigkeit einen 400.- Euro Job haben,(auf gutes Verhältnis zu Entlohnung/Stundenzahl achten)kann aber sein dass der alte AG zustimmen muss.
Aber zuerst brauchen Sie vom neuen AG was SCHRIFTLICHES,denn Worte verweht der Wind.Zuerst neuer Vertrag,dann weitersehen,oder so machen wie ich es geschrieben habe.
LG
E. Koch

Hallo!
Hab vergessen:vorfristig würde ich NICHT kündigen,denn da kann Ihnen viel Negatives reingewürgt werden.Bin ein Zeitarbeitsgegner.
LG
E. Koch

Hallo Joseph!
Wenn dein neuer Arbeitgeber seinen Vertrag mit der Verleihfirma kündigt, hat das erst Mal keinen Einfluss auf Deinen Arbeitsvertrag mit der Verleiher. Ich könnte mir nur vorstellen, dass er dann ggf keine andere Einsdatzstelle für dich hat und daher einem Aufhebungsvertrag eher zugetan wäre.
Zwei Arbeitsverhältnisse gehen nur über Steuerklasse 6, keinesfalls zu empfehlen!!! Bringt gar nix.
Ehrlich: ich würde zu Ende Oktober kündigen, den Resturlaub und die Überstunden abfeiern und zum 1.11. in der neuen Firma anfangen. Das ist das Sauberste. Zumindest, wenn Dein alter Arbeitgeber sich nach wie vor nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt.
Leiharbeit ist Mist, da hast du völlig Recht!!! Ich drücke Dir die Daumen, dass es doch noch ein gutes Ende nimmt!
Gruß
Brigitte

Hallo, ja das ist etwas anders:

Du kannst dein Arbeitsverhältnis mit Frist von 4 Wochen kündigen. (BGB, §622 Abs.1) Der Arbeitgeber hat eine länge Frist einzuhalten.
Ratschlag: mit neuer Fa. einen Vertrag fertig machen und unterschreiben.
Dann kündigen. Mit dem Kündigungsschreiben ein Zusatzbvrief, mit der Anfrage, ob der Urlaub - bzw. die Gutstunden, abgefeiert werden sollen oder zur Auszahlung kommen.
Den Arbeitgeber fargen, ob er einen Auflösungsvertrag machen möchte. Nein? Denn mal schnell zum Doc und sagen, dass du kündigen möchtest und dein Arbeitgeber dich mobbt ohne Ende… denn hast du den Rest deiner Frist frei und kannst anschließend deinen Urlaub und deine Gutstunden geldmäßig einfordern.
Und denn… siehst du al zu, dass du in die Gewerkschaft gehst… das ist nämlich für die genau der richtige Fall… vor allem die Klagen für dich und das kostet nichts weiter als dein Beitrag. Ich bin schon seit über 30 Jahren drin… daher habe ich übrigens mein Wissen :wink:

Viel Glück im neuen Job!!

Hallo

leider geht es nur im gegenseitigen Einvernehmen wenn sie früher aus einem Vertrag gehen wollen - es stellt sich die Frage warum die Leihfirma so stur ist - der Kunde erfährt doch von diesem Verhalten und wird nicht mehr mit dieser Leihfirma arbeiten?
Zwei Arbeitsverhältnisse geht nicht - die Krankenkasse und der Rententräger werden dann auf Sie zukommen.
Sprechen Sie nochmal vernünftig mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber und auch mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber - es gibt nunmal Kündigungsfristen die eingehalten werden müssen.

Alles Gute

Hallo Joseph,
urlaubsbedingt antworte ich Dir erst heute.

Aus dem alten Arbeitsvertrag kommst Du vorzeitig nur im gegenseitigen Einvernehmen heraus. Ich habe auch schon gehört, dass der neue Arbeitgeber Leiharbeiter bei der Entleihfirma freigekauft hat (dem Entleiher geht ja der Gewinn verloren, den er mit Dir gemacht hat).
Zwei Arbeitsverhältnisse nebeneinander ist normalerweise kein Problem, solange es z.B. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind und beide zusammengenommen die Höchtsarbeitszeitgrenzen aus dem Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten.
ACHTUNG: Während des Erholungsurlaubs beim alten Arbeitgeber darfst Du keine Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber anfangen, dies wäre ein Verstoss gegen die Regelungen für den Erholungsurlaub und evtl. ein fristloser Kündigungsgrund für den alten Arbeitgeber! :wink:

Alles klar?

LG Wolfgang

War „leider“ im Urlaub und konnte deshalb nicht rechtzeitig antworten.

Liebe/-r Experte/-in,

Seit 5 Jahre arbeite ich in Leiharbeit und soll nun
baldmöglichst in gleicher Position übernommen werden. Meine
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Das dauert
mir zu lang, aber einem Aufhebungsvertrag stimmt mein
Arbeitgeber nicht zu.

Eine Kündigung des Entleihvertrages durch meinen zukünftigen
Arbeitger wäre mit Wirkung 2 Wochen möglich. Ich habe noch ca.
2 Wochen Resturlaub und 150h Überstunden.

Wäre klasse wenn Sie einen Tip hätten. Leiharbeit ist Mist und
einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer.

Danke.

Euch allen noch mal vielen Dank!
Gruß Joseph

Wenn Dein zukünftiger AG den Entleihvertrag kündigte, dann hätte das mit Deinem Arbeitsvertrag gar nichts zu tun, denn Dein jetziger AG könnte Dich dann problemlos bei einem anderen Entleiher einsetzen.

Du musst also mit der vorgesehenen Frist kündigen.

Euch allen noch mal vielen Dank!
Gruß Joseph