Liebe Mitwisser,
folgender Fall sei gegeben:
A hat bei seinem Vermieter fristgerecht zum 30. 11. gekündigt.
Er bringt einen Teil seiner Möbel aber schon vorher in die neue Wohnung, möchte sich aber mit der endgültigen Räumung Zeit lassen; er zahlt ja noch die Miete bis Ende November.
Nun kommt der Vermieter und verlangt, dass die Wohnung schon bis Ende des Monats geräumt sein müsse.
Muss A dann noch Miete für die Monate Oktober und Dezember bezahlen?
Ich bin - wie immer- für jede Antwort und jeden weiterführenden Beitrag dankbar.
Gruß - Rolf
Moin,
A hat bei seinem Vermieter fristgerecht zum 30. 11. gekündigt.
Er bringt einen Teil seiner Möbel aber schon vorher in die
neue Wohnung, möchte sich aber mit der endgültigen Räumung
Zeit lassen; er zahlt ja noch die Miete bis Ende November.
Nun kommt der Vermieter und verlangt, dass die Wohnung schon
bis Ende des Monats geräumt sein müsse.
Muss A dann noch Miete für die Monate Oktober und Dezember
bezahlen?
Ich nehme an, Du meinst Okt und Nov.?
Der Mietvertrag läuft bis Ende November. Bis dahin hat der Mieter Anspruch, die Wohnung zu nutzen - und muß dafür auch Miete zahlen.
Läßt der Mieter sich aus irgendwelchen Gründen darauf ein (er muß nicht!), die Wohnung schon eher dem Vermieter zu überlassen, so würde ich das natürlich nur unter der Bedingung tun, ab dann auch keinen Heller mehr für die Wohnung an Miete zu zahlen. Vorzeitiges Überlassen der Wohnung kann nur im gegenseitigen Einverständnis erfolgen, die Modalitäten sind Verhandlungssache.
Gruß,
Ingo
Hallo!
A hat bei seinem Vermieter fristgerecht zum 30. 11. gekündigt.
Er bringt einen Teil seiner Möbel aber schon vorher in die
neue Wohnung, möchte sich aber mit der endgültigen Räumung
Zeit lassen; er zahlt ja noch die Miete bis Ende November.
Wer eine Wohnung gemietet hat, kann, wenn er Zeit und Lust hat, jeden Morgen seine kompletten Möbel raus- und jeden Abend wieder reinräumen. Auch leere Wohnungen sind Wohnungen.
Nun kommt der Vermieter und verlangt, dass die Wohnung schon
bis Ende des Monats geräumt sein müsse.
Heißt für den Juristen: Nun bietet der Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum 30. 9. an.
Muss A dann noch Miete für die Monate Oktober und Dezember
bezahlen?
Das kann man natürlich vereinbaren. Aber wer wäre so blöd?