Vorführmodell

Hallo,

ein Händler bietzet mir ein neuwertiges Vorführmodell zu einem günstigen Preis ein. Das Notebook selbst ist erst seit März auf dem markt, es ist also kein Ladenhüter. Das Notebook hat auch keinerlei sichtbare Schäden, unterscheidet sich von einem neuen also lediglich dadurch, dsaß es bereits stundenlang gelaufen ist.

Meine Frage nun: Wird ein Notebook durch das Laufen alleine irgendwie schlechter? (So etwas wie „elektronische Abnützung“ wäre mir neu.) Oder könnte man es im Gegenteil sogar als „ausgiebig getestet“ betrachten? (Irgendwelhe fehlerhaften Komponenten wären ja vermutlich inzweischen aufgefallen.)

Bin unsicher. Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipss dazu?

Gruß,
Max

Hallo,

ein Händler bietzet mir ein neuwertiges Vorführmodell zu einem
günstigen Preis ein. Das Notebook selbst ist erst seit März
auf dem markt, es ist also kein Ladenhüter. Das Notebook hat
auch keinerlei sichtbare Schäden, unterscheidet sich von einem
neuen also lediglich dadurch, dsaß es bereits stundenlang
gelaufen ist.

und dadurch, dass eine ggf. vom Hersteller gewährte Garantie bereits angefangen hat abzulaufen…

Meine Frage nun: Wird ein Notebook durch das Laufen alleine
irgendwie schlechter? (So etwas wie „elektronische Abnützung“
wäre mir neu.) Oder könnte man es im Gegenteil sogar als
„ausgiebig getestet“ betrachten? (Irgendwelhe fehlerhaften
Komponenten wären ja vermutlich inzweischen aufgefallen.)

Besser geworden ist es dadurch sicher nicht. Auch elektronische Geräte unterliegen einem gewissen Verschleiß. Insbesondere der Akku.

Sollte des Händler einen guten Preis ausrufen, kann man das Teil kaufen. Kommt aber darauf an…

Gruß

S.J.

Sorry, Steve Jobs, die Garantie leidet nicht unter dem Begriff Vorführmodell.
Allerdings die Gewährleistung des Händlers dürfte angefangen haben zu laufen, allerdings ist das Verhandlungssache beim Kauf. Ich selbst nutze ein Vorführmodell von Staples und bin sehr zufrieden mit dem Teil, der Threadsteller sollte aufpassen ob der Akku ausgebaut war beim Betrieb im Laden und das er das Gerät komplett inklusive des gesammten Zubehöres bekommt (Betriebssystem.DVD’s und Treiber-CD verlangen !),das vergessen die Händler nämlich gern mal.Sollte der Akku während des gesamten Betriebes im Geschäft eingebaut gewesen sein würde ich das Gerät NICHT kaufen .

Hallo,

Sorry, Steve Jobs, die Garantie leidet nicht unter dem Begriff
Vorführmodell.
Allerdings die Gewährleistung des Händlers dürfte angefangen
haben zu laufen, allerdings ist das Verhandlungssache beim
Kauf.

hallo Germany2, kann es sein, dass die Begriffe Garantie und Gewährleistung bei Dir durcheinandergegangen sind?
Die Gewährleistung ist als gesetzliches Recht ja gerade nicht Verhandlungssache, ehr schon die Garantie, die ja „freiwillig“ vereinbart wird. Allerdings verhandelt man als Käufer nicht mit dem Hersteller, so dass dessen Garantie davon abhängt, was in der „normalen“ Garantievereinbarung steht, was bei Computern dabei üblich ist, könntest Du vielleicht aufgrund deiner vita wissen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller seine (z.B.) 3 Jahre Garantie auch auf ein Gerät gibt, dass zuvor schon (z.B.) ein Jahr im Geschäft gelaufen ist (warum sollte er so ein Risiko eingehen?)

Gruß
cosis

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Hallo,

Sorry, Steve Jobs, die Garantie leidet nicht unter dem Begriff
Vorführmodell.

ach was? Wenn ich also ein Notebook kaufe, was 6 Monate im Laden stand und dort fleißig betatscht und begrabbelt wurde, und somit im rechtlichen Sinne nicht als neu gilt, habe ich die volle Garantie? Dann wirf mal einen Blick in die Garantiebestimmungen. Das steht meist etwas anderes.

Allerdings die Gewährleistung des Händlers dürfte angefangen
haben zu laufen, allerdings ist das Verhandlungssache beim

Die Gewährleistung beginnt mit Gefahrübergang und ist gesetzlich geregelt.

Kauf. Ich selbst nutze ein Vorführmodell von Staples und bin
sehr zufrieden mit dem Teil, der Threadsteller sollte
aufpassen ob der Akku ausgebaut war beim Betrieb im Laden und
das er das Gerät komplett inklusive des gesammten Zubehöres
bekommt (Betriebssystem.DVD’s und Treiber-CD verlangen !),das
vergessen die Händler nämlich gern mal.Sollte der Akku während
des gesamten Betriebes im Geschäft eingebaut gewesen sein
würde ich das Gerät NICHT kaufen .

Und ich, der einige Jahre bei einem Hersteller im Service gearbeitet habe, musste leider die Erfahrung machen, was so alles als „Vorführgerät“ verkauft wird: Geräte, die schon mehrfach erfolglos in Reparatur waren bevor der Käufer sie völlig entnervt zurück gegeben hat, Geräte, die monatelang in der Ausstellung liefen, was durch den eingebauten Betriebsstundenzähler nachweisbar war und sich nicht mit der Aussage „nur kurz ausgepackt“ in Einklang bringen ließ usw usw.

Daher: Selbst wenn der Verkäufer beteuert, dass der Akku nicht installiert war, würde ich ihm das nicht glauben.

Gruß

S.J.

unterscheidet sich von einem
neuen also lediglich dadurch, dsaß es bereits stundenlang
gelaufen ist.

Stundenlang? Täglich viele Stunden, seit es im Laden steht von Ladenöffnung bis Schließung, und wer weiß schon, ob es nachts aus war?

Meine Frage nun: Wird ein Notebook durch das Laufen alleine
irgendwie schlechter? (So etwas wie „elektronische Abnützung“
wäre mir neu.)

Die Festplatte ist ein mechnisches Teil, daß einem hohem Verschleiß unterliegt. Ob es im Betrieb bewegt oder gar angestoßen wurde, weißt Du nicht, ist aber bei einem Laptop sehr wahrscheinlich, und das verkürzt Festplattenleben enorm.
Tastaturen sind auch mechanisch. Die Scharniere auch. Läßt sich bestimmt noch mehr nichtelektronisches an Schleppis finden, das sehr wohl mechanischem Verschleiß unterliegt.
Bei KFZ sagt man, daß bei Miet - und Vorführwagen die KM doppelt zählen, weil Mieter und Tester das Auto einfach anders behandeln als Eigentümer es tun. Ich behaupte mal, daß das für Schleppis ähnlich gesehen werden kann.

Oder könnte man es im Gegenteil sogar als
„ausgiebig getestet“ betrachten?

Eine mehr als optimistische Ansicht.

(Irgendwelhe fehlerhaften
Komponenten wären ja vermutlich inzweischen aufgefallen.)

Oder tun es in Kürze.

Bin unsicher.

Zu Recht. Ich würds grundsätzlich lassen. Ein Modell, daß ich sehr gern hätte, ich mir aber nicht leisten kann, könnte ich mir zur Not zum halben Preis vorstellen.

Die Garantie (Bedingungen stellt der Hersteller), bei meinem HP gilt ab Verkaufsdatum an mich (Datum des Kaufbeleges), aus diesem Grunde meinte ich tatsächlich die Gewährleistung (Anspruch gegen den Verkäufer, Gesetzlich geregelt), den hier geht es ja nicht um ein Neugerät sondern um ein Vorführmodell bei dem laut Gesetz die Gewährleistung des Verkäufers frei verhandelbar ist. Bei einem Neugerät gibt es über die Gewährleistung keine Verhandlungen, den dort hat der Gesetzgeber die Spielregeln klar festgelegt.