Vorführung bei Zulassung, da HU älter als 6 Monate

Hallo zusammen,

ich habe Heute auf der Zulassungsstelle eine „nette Überraschung“ erlebt. Fahrzeugpapiere und Stempel für die Nummernschilder gibt es erst, nachdem ich den Wagen vorgeführt habe, weil die letzte HU älter als 6 Monate ist. Bis dahin bleiben die Dokumente bei der Zulassunsstelle. Häh!?!

Da es sich um ein Saisonkennzeichen handelt (ab April), kann ich noch nicht mal die neuen Schilder (ohne Stempel) benutzen, um den Wagen jetzt vorzuführen. Mal davon abgesehen parkt das Auto mehre Hundert Kilometer weiter weg.

Ich habe nun zwei Alternativen: Entweder ich warte bis Anfang April und benutze die ungestempelten Kennzeichen um damit zur Vorführung zu fahren, oder ich brauche nochmal ein Kurzzeitkennzeichen, wenn ich die Sache jetzt vollständig erledigen möchte.

Kennt sich jemand aus? Reicht es, wenn ich das erst im April erledige, oder besteht die Gefahr, dass es ein Problem gibt? Ehrlich gesagt fühle ich mich gerade schon etwas unwohl, da ich keinerlei Fahrzeugpapiere mehr besitze. Was passiert denn, wenn die Zulassungsstelle die Dokumente „verschlampt“???

Früher wurde sowas, meines Wissens nach, nicht gemacht. Warum machen die so einen Scheiß überhaupt?

MfG
Stephan

Hallo,

generell darf die Zulassungsstelle beim Halterwechsel eines Fahrzeuges, das zuletzt in einem anderen Kreis zugelassen war, die Vorführung anordnen. Das wurde eigentlich gerade früher recht häufig gemacht.

Ich würde die Sache auf jeden Fall mit dem Amt abklären. Zum einen glaube ich nicht, dass die Deinen Brief noch ein paar Monate herum liegen lassen möchten. Außerdem ist die Fahrt mit ungesiegelten Kennzeichen nur im selben bzw. direkt angrenzendem Zulassungsbezirk zulässig. Alleine von daher fürchte ich, dass Du auf jeden Fall Kurzzeitkennzeichen benötigst.

Steht das Auto bei einem Händler oder handelt es sich um einen Privatkauf?

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

generell darf die Zulassungsstelle beim Halterwechsel eines
Fahrzeuges, das zuletzt in einem anderen Kreis zugelassen war,
die Vorführung anordnen. Das wurde eigentlich gerade früher
recht häufig gemacht.

und was wird damit bezweckt? Was soll die Schikane?

Ich würde die Sache auf jeden Fall mit dem Amt abklären. Zum
einen glaube ich nicht, dass die Deinen Brief noch ein paar
Monate herum liegen lassen möchten.

Die haben nichts weiter gesagt als ich meinte, dass ich dann im April wieder vorbeischaue. Dementsprechend müssen sie auch damit rechnen, dass mal jemand ernst macht. (Mittlerweile habe ich mich ein wenig beruhigt und bin gelassener.)
Obwohl schon einige Jahre alt, ist der Wagen fast wie neu. Der hat noch nie Regen gesehen, und ich frage mich, wie ich ihn in aktuellen Jahreszeit dort hinbringen soll. Werde das jetzt sicher nicht mit einem Hänger machen.

Außerdem ist die Fahrt mit
ungesiegelten Kennzeichen nur im selben bzw. direkt
angrenzendem Zulassungsbezirk zulässig.

Ja super! Es lebe die Bürokratie! Bekomme ich überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen, wenn ich keine Papiere zu dem Auto habe?

Steht das Auto bei einem Händler oder handelt es sich um einen
Privatkauf?

Ich habe den Wagen vor einigen Monaten von einer Privatperson gekauft.

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

die kontrollieren die Fahrgestellnummer. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein falsches oder sogar geklautes Auto zugelassen wird.

Haben die Dir denn keinen Vorführschein mitgegeben, damit Du überhaupt fahren darfst? Schließlich hast Du weder gesiegelte Kennzeichen noch einen Fahrzeugschein! So würde ich sicherlich nicht fahren, vor allem keine längere Strecke.

Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch ohne Papiere. Im Fahrzeugschein werden nur die persönlichen Daten eingetragen, die Fahrzeugdaten trägt man selber vor Antritt der Fahrt ein. Wobei ich jetzt nicht sicher bin, was passiert, wenn die Daten fehlen, die nicht auf dem Typenschild stehen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

die kontrollieren die Fahrgestellnummer. Es wäre nicht das
erste Mal, dass ein falsches oder sogar geklautes Auto
zugelassen wird.

für Profis ist das eh kein ein Hindernis. Ich kaufe einen Porsche mit Totalschaden, um den Brief zu bekommen, dann klaue ich mir den gleichen Wagen, bastel ein wenig rum, und schon ist der Geklaute legal. Ich glaube nicht, dass die das auf der Zulassungstelle jemals raffen, wenn es gut gemacht wurde.

Haben die Dir denn keinen Vorführschein mitgegeben, damit Du
überhaupt fahren darfst? Schließlich hast Du weder gesiegelte
Kennzeichen noch einen Fahrzeugschein! So würde ich sicherlich
nicht fahren, vor allem keine längere Strecke.

Ich glaube ich werde es einfach mit den Kurzzeitkennzeichen machen. Kostet zwar wieder nen Hunderter, aber was soll man machen. Gegen Bürokratie ist man einfach machtlos. Einen Vorführschein, hat man mir übrigens nicht gegeben. Ich war auch ein wenig erstaunt von dem ganzen Vorgang. Ich bekam die lapidare Antwort, dass ich schließlich die Einzahlquittung hätte. Wenn ich den Wagen vorführe, bekomme ich die Stempel für die Kennzeichen und die Papiere (wieder zurück). Was mich immens stört ist die Tatsache, dass ich, außer dem Kaufvertrag, über kein Dokument mehr verfüge, mit dem ich glaubhaft machen kann, dass ich der Eigentümer bin. Ich frage mich schon, was die machen, wenn denen die Dokumente geklaut werden, oder wenn diese z.B. bei einem Brand vernichtet werden.

MfG
Stephan