Vorführung von Fernsehprogramm und DVD

Hi @ll,

Es war ein mal …

So fangen schließlich Märchen (und auch fiktive Beispiele :wink: an …

Nehmen wir mal an, ein Arbeitgeber möchte aus „sozialen Aspekten“ seinen Arbeitnehmern immer wieder mal die Möglichkeit geben, fern zu sehen bzw. auch mal nen Film auf von einer DVD anzusehen.

Fürs Fernsehen, werden natürlich die entsprechenden Rundfunk gebühren bezahlt und die DVDs sind gekauft.

Fallen irgendwelche weiteren Gebühren (GEMA udgl.) an?

Muss der Rechteinhaber (der Filme) um Erlaubnis gefragt werden?

Danke für eure Hinweise!

LG MrMOON

Hi @ll,

Es war ein mal …

So fangen schließlich Märchen (und auch fiktive Beispiele :wink:
an …

Nehmen wir mal an, ein Arbeitgeber möchte aus „sozialen
Aspekten“ seinen Arbeitnehmern immer wieder mal die
Möglichkeit geben, fern zu sehen bzw. auch mal nen Film auf
von einer DVD anzusehen.

Fürs Fernsehen, werden natürlich die entsprechenden Rundfunk
gebühren bezahlt und die DVDs sind gekauft.

Fallen irgendwelche weiteren Gebühren (GEMA udgl.) an?

Gema nur bei "öffentlichem Sehen , wie auch in Gaststätten etc.

Muss der Rechteinhaber (der Filme) um Erlaubnis gefragt
werden?

Wenn es eine „Massenveranstaltung“ geben sollte, widerspricht dies den AGB, welche ich durch den Kauf der DVD akzeptiert habe,…"nur für privaten Gebrauch, nicht „öffentlich“ etc.

War rein fiktiv, …

Danke für eure Hinweise!

LG MrMOON