Vorführfahrzeug hat bei Abnahme Mehr-Kilometer als zugesichert. Kann man eine Entschädigung ansetzen?

Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte in das richtige Forum verschieben.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person A kauft bei einem Autohändler ein Vorführfahrzeug. In der AUftragsbestätigung wird der Person A
schriftlich zugesichert, dass der Wagen maximal 5000 KM gelaufen hat.
Als Person A den Wagen holen möchte, hat das Auto aber fast doppelt so viel gelaufen. Also 9700 km.
Da Person A auf das Auto angewiesen ist, möchte sie nicht vom Vertrag zurück treten.
Kann man den Vertrag neu verhandeln? Besteht hier die Möglichkeit, dass vom Kaufpreis nachgelassen wird
oder handelt sich hier um Kulanz und Person A muss die Mehrkilometer akzeptieren? Falls vom Kaufpreis nachgelassen wird, gibt es hier einen Richtwert, wie
errechnet wird, was man nachhlässt?

Für die Antworten bedanke ich mich schon im voraus.

Gruss, a.

Wenn der Kunde es schriftlich hat, würde ich verhandeln!

Hallo,

nach der Schilderung liegt ein Sachmangel vor.
Der gelieferte Wagen weicht von der vereinbarten Beschaffenheit ab.

Nacherfüllung? - Geht nicht.
Wandlung? - Ist eine Option, wenn man auf dieses Auto nicht angewiesen ist.
Minderung? - Das wäre hier wohl richtig.

Hier muss man nun mal verhandeln, wieviel weniger das Auto mit der höheren Laufleistung wert ist.

Hallo austral,

was ist denn das für ein Händler ?das sind ja fast Doppelte KM wie angegeben.

Bist du da auf einem Fähnchen-Händler reingefallen, wenn er so was schon macht ,dann würde ich gaaaaaanz besonders aufpassen.(Kaufvertrag, Garantie, Vorbesitzer usw,)

Ich glaube mal gelesen zu haben, wenn das so ein großer KM unterschied ist, das man dann vom Kaufvertrag zurück treten kann.

Gruß
Mücke. :bus:

Hallo austral1a,

Schade das wir keine Rückmeldung von dir bekommen, war doch ein intressantes Thema.

Würden wohl auch andere gerne wissen, wie das ausgegangen ist.

Gruß
Mücke. :bus:

Hallo, sorry für meine verspätete Antwort. :wink:
Der fehlende Fahrzeugbrief ist mittlerweile eingetroffene, das
Fahrzeug konnte ordnungsgemäss von der Halterin angemeldet werden.
Das Autohaus hat sich 1000mal entschuldigt. Der Ehemann der Halterin
hat mit dem Autohaus einen neuen Preis ausgehandelt. Die Halterin
wartet aktuell noch auf die Gutschrift. Frist bis morgen. Sonst wird angemahnt,
notfalls auch mit Anwalt.

Lieben Dank für Eure Hilfestellung.
Gruss, a.