Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte in das richtige Forum verschieben.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person A kauft bei einem Autohändler ein Vorführfahrzeug. In der AUftragsbestätigung wird der Person A
schriftlich zugesichert, dass der Wagen maximal 5000 KM gelaufen hat.
Als Person A den Wagen holen möchte, hat das Auto aber fast doppelt so viel gelaufen. Also 9700 km.
Da Person A auf das Auto angewiesen ist, möchte sie nicht vom Vertrag zurück treten.
Kann man den Vertrag neu verhandeln? Besteht hier die Möglichkeit, dass vom Kaufpreis nachgelassen wird
oder handelt sich hier um Kulanz und Person A muss die Mehrkilometer akzeptieren? Falls vom Kaufpreis nachgelassen wird, gibt es hier einen Richtwert, wie
errechnet wird, was man nachhlässt?
Für die Antworten bedanke ich mich schon im voraus.
Gruss, a.