Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte in das richtige Forum verschieben.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person A kauft bei einem Autohändler ein Vorführfahrzeug. In der AUftragsbestätigung wird der Person A
schriftlich zugesichert, dass der Wagen maximal 5000 KM gelaufen hat.
Als Person A den Wagen holen möchte, hat das Auto aber fast doppelt so viel gelaufen. Also 9700 km.
Da Person A auf das Auto angewiesen ist, möchte sie nicht vom Vertrag zurück treten.
Kann man den Vertrag neu verhandeln? Besteht hier die Möglichkeit, dass vom Kaufpreis nachgelassen wird
oder handelt sich hier um Kulanz und Person A muss die Mehrkilometer akzeptieren? Falls vom Kaufpreis nachgelassen wird, gibt es hier einen Richtwert, wie
errechnet wird, was man nachhlässt?
Für die Antworten bedanke ich mich schon im voraus.
was ist denn das für ein Händler ?das sind ja fast Doppelte KM wie angegeben.
Bist du da auf einem Fähnchen-Händler reingefallen, wenn er so was schon macht ,dann würde ich gaaaaaanz besonders aufpassen.(Kaufvertrag, Garantie, Vorbesitzer usw,)
Ich glaube mal gelesen zu haben, wenn das so ein großer KM unterschied ist, das man dann vom Kaufvertrag zurück treten kann.
Hallo, sorry für meine verspätete Antwort.
Der fehlende Fahrzeugbrief ist mittlerweile eingetroffene, das
Fahrzeug konnte ordnungsgemäss von der Halterin angemeldet werden.
Das Autohaus hat sich 1000mal entschuldigt. Der Ehemann der Halterin
hat mit dem Autohaus einen neuen Preis ausgehandelt. Die Halterin
wartet aktuell noch auf die Gutschrift. Frist bis morgen. Sonst wird angemahnt,
notfalls auch mit Anwalt.