Vorgabe nach REGIONALER Baufirma im Grundstücksvertrag zulässig?

Angenommen, es wäre so:

Im Grundstücksvertrag stünde folgender Absatz:

„Die Beteiligten sind sich einig, dass eine individuelle Bebauung durch Einbindung REGIONAL ANSÄSSIGER Architekten, Ingenieure und Handwerksunternehmen erfolgt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Wohngebiet nicht gemäß vorgefertigten Standardplanungen gewerblicher Anbieter bebaut wird. Auch soll hierdurch erreicht werden, dass die regionale klein- und mittelständische Bauwirtschaft gefördert wird.“

Ins Grundbuch wurde nichts entsprechendes eingetragen.

Bebaut werden soll jetzt mit lokalem Architekten. Der Hausbauer ist 230 km entfernt und baut Häuser von München bis Frankfurt, also nicht in ganz Deutschland. Lokale Handwerkern sind zumindest für Außenanlagen sowie für Wand- und Bodenbeläge eingeplant. Ein Bauaufsicht soll auch ein lokaler Bauingenieur vom Bauherrenschutzbund übernehmen.

Welche der Aussagen stimmen?

1a) Der Paragraph ist unwirksam. Nachdem der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, ist wurst, was im Kaufvertrag stand.

1b) Der Paragraph gilt, im Zweifelsfall könnte der Verkäufer ein Recht geltend machen, das Grundstück zurückzukaufen.

2a) Die Bedingungen sind erfüllt, weil ja Teile der Arbeiten von lokalen Gewerken ausgeführt werden.

2b) Die Bedingung ist nicht erfüllt, weil der Großteil der Arbeiten von einer Firma übernommen werden, die mit 230 km Entfernung unter den Begriff „Regional ansässig“ fällt.

Vielen Dank für die Antworten!

Lieber jx7,
ich habe nicht die geringste Ahnung, warum Du mich als Experte für dieses Thema ausgewählt hast - es gibt wenig Themen, zu denen ich weniger sagen kann.
Wenn Deine Wahl irgendwie durch w-w-w beeinflusst wurde, dann sag’ den Admins bitte Bescheid, dass neben der besch*** neuen Oberfläche anscheinend auch noch die Expertenauswahl im Eimer ist.
So macht das wirklich keinen Spaß mehr. Ich glaube, ich bin dann auch weg.

Martin

Hallo jx7,

ich habe keine Ahnung von der Materie, sorry.
Ich weiß nicht, warum W-W-W mich als Experten vorgeschlagen hat.

Hoffe, dass Du trotzdem noch eine brauchbare Antwort kriegst.

:wave:
KH_

Hallo!

Na, im Grundbuch kann das auch nicht stehen.

Ebenso wie im Grundbuch nie steht wenn man rote Dachziegel und ein mind. 30 Grad-Satteldach verwenden muss (nach B-Plan).

Das hier ist eine reine „Soll“ Bestimmung im Vertrag. Es soll eben kein Bauträger dort 10 oder 20 baugleiche oder sehr ähnliche Typenhäuser von der Stange bauen.
Es sollen (möglichst) alles verschiedene individuell geplante und gebaute Häuser sein. Möglichst mit Handwerkern aus der Umgebung.

Und der Regionalbezug( schon das ist auslegungsbedürftig, wo hier die Region endet !) ist eher als Empfehlung anzusehen.

Warum man es empfiehlt ist ja durchaus einsichtig und nachvollziehbar. Man möchte die lokale Bauwirtschaft unterstützen. Da ist nichts Schlechtes oder gar Verwerfliches dran.

Aber eine rechtliche Handhabe ist das nicht.

MfG
duck313

Hallo,
1a) stimmt nicht! Unabhängig vom Grundbuchinhalt ist auch der Kaufvertrag vollständig rechtswirksam. Bei einer Rechtsnachfolge durch Verkauf und Nichtweitergabe der Verpflichtung könnte es anders aussehen, bei einer rein schuldrechtlichen Verpflichtung des Käufers nicht.

1b) kann hier nur geraten werden, von der Vertragsstrafe ooder Folge bei Nichterfüllung steht nichts im Posting. Wenn der Rückkauf als Vertragsstrafe vereinbart wurde, kann er auch ausgeübt werden.

2a) weiß anhand der Schilderungen niemand aus dem www. Dazu müsste man den genauen Wortlaut des Vertrages, die Vergabebedingungen und den Verkäufer kennen. Die EU hat für sog. Einheimischenmodelle zB die vergünstigte Abgabe von Baugrundstücken an Einheimische für rechtmäßig erklärt. Ist die örtliche Wirtschaft nunmehr so sehr am Boden, dass sie EU-förderwürdig ist, wäre an dem Modell vermutlich nichts auszusetzen. Andernfalls könnte diese Subvention örtlicher Bauunternehmer möglicherweise den Tatbestand der illegalen Beihilfe erfüllen.

2b) siehe oben, das weiß keiner und sagt einem im Zweifel der Verkäufer.

Gruß vom
Schnabel

Wer die entsprechenden Seiten aus dem Kaufvertrag lesen will, soll mir per privater Nachricht seine E-Mail-Adresse mitteilen, dann kann ich ihm eine pdf-Datei (1.4 MB) schicken.

Ein Rückkaufsrecht ist in dem Vertrag definiert, aber nur bezüglich der Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren. Der genannte Absatz ist unabhängig davon.

Ein Anwalt äußerte sich übrigens so (nicht ganz wörtlich, aber fast) zu dem Thema:

Die Klausel verstößt in mehrerer Hinsicht gegen Rechtsnormen und ist unwirksam.

Nach Art. 10 § 3 MRVG (Kopplungsverbot) darf der Verkauf eines Grundstücks nicht von der Beauftragung eines bestimmten Architekten (oder Bauingenieurs) abhängig gemacht werden. Die Gerichte legen diese Klausel sehr weit aus, d.h. jede Beschränkung in der Auswahl eines Architekten ist unwirksam.

Diese Vorschrift gilt zwar nicht für Handwerker, für diese gilt aber, dass die europäischen Vorschriften über die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs betroffen sind. Außerdem verstößt diese Regelung gegen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht.

Hinzu kommt, dass der Begriff „regional" natürlich nicht definiert ist und daher Unklarheiten ohnehin dazu führen, dass Ihr Vertragspartner aus dieser Klausel keine Rechte herleiten kann.

Somit ist diese Regelung ist ein eklatanter Verstoß gegen den freien Wettbewerb.

Wir werden jetzt also die 230 Kilometer entfernte Baufirma beauftragen und hoffen, dass die GmbH, die die Grundstücke nicht verkauft, keinen Rechtsstreit beginnt. Wie gesagt, haben wir ja auch regional ansässige Ingenieure, Ingenieure und Handwerker mit im Boot, nur manche beteiligte Firmen sind zwischen 100-230 km entfernt (keine davon arbeitet deutschlandweit, also sind die ja auch noch regional). Und die Rechtslage scheint ja auch mehr als wacklig zu sein für den genannten Absatz.

Hallo,

wie wird hier regional definiert???
Gemeindegebiet? Landkreis? Bundesland? Region?
regional kann schon mal über 250 km gehen…
Und wenn du die Einbauküche vom ortsansässigen Möbelhaus einer Kette kaufst, deren Küchen in PL gefertigt werden?
Und wenn die Dachpfannen aus einem anderen Bundesland kommen?

Ich halte diese Klausel für nicht haltbar.

Im übrigen hat der BSB eigene Rechtsanwälte, die man hier zu Rate ziehen kann…

Grüße
miamei