Vorgabe von Monteurterminen

Hallo Community,

meine mietrechtliche Frage bezieht sich auf vermieterseitig angeordnete Monteurarbeiten.

Ist es rechtens, dass bei vom Vermieter angesetzten Monteurarbeiten von geringem Umfang (bspw. Neu-Einbau Feuermelder, Wechsel von Heizungszählern, etc.) zwei kostenfreie generelle Termine vorgegeben werden und bei terminlicher Verhinderung des Mieters dieser die Kosten für einen dritten - dann abstimmbaren Termin - zu tragen hat?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße
Frank

Ja, Frank,

das entspricht der gegenwärtigen Rechtsprechung.

Gruß!

Horst