Hallo Community,
meine mietrechtliche Frage bezieht sich auf vermieterseitig angeordnete Monteurarbeiten.
Ist es rechtens, dass bei vom Vermieter angesetzten Monteurarbeiten von geringem Umfang (bspw. Neu-Einbau Feuermelder, Wechsel von Heizungszählern, etc.) zwei kostenfreie generelle Termine vorgegeben werden und bei terminlicher Verhinderung des Mieters dieser die Kosten für einen dritten - dann abstimmbaren Termin - zu tragen hat?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße
Frank