Hallo!
Ist es richtig, dass ein GV nur die Schritte einleitet, die ein Gläubiger beantragt oder hat auch der Gläubiger ab einem gewissen Punkt keine handhabe mehr, bestimmte Vorgänge zu beeinflussen?
Lieben Gruß
Hallo!
Ist es richtig, dass ein GV nur die Schritte einleitet, die ein Gläubiger beantragt oder hat auch der Gläubiger ab einem gewissen Punkt keine handhabe mehr, bestimmte Vorgänge zu beeinflussen?
Lieben Gruß
Der Gerichtsvollzieher wird im gesetzlichen Rahmen tätig.Der Gläubiger kann nur die im Gesetz bzw. den dazu ergangenen Rechtsverordnungen Anträge an den Gerichtsvollzieher stellen.
Nur diese Anträge werden vom GV ausgeführt,wobei die einzelne Ausführung im Rahmen des Pflichtgemessen Ermessens des GV steht.