Vorgartenpflege

Ist der Mieter verpflichtet den Vorgarten 1 mal wöchentlich zu harken, weil es im Vertrag steht? Ansonsten müssten 15E monatlich dafür gezahlt werden. Der Garten hat ca 35 qm.

Ist der Mieter verpflichtet den Vorgarten 1 mal wöchentlich zu
harken, weil es im Vertrag steht? Ansonsten müssten 15E
monatlich dafür gezahlt werden. Der Garten hat ca 35 qm.

wenn der mieter diesen mietvertrag unterschrieben hat,
dann sollte er sich dran halten!!!

gruß
ad

tach

wenn der mieter diesen mietvertrag unterschrieben hat,
dann sollte er sich dran halten!!!

gruß
ad

und was zwingt ihn dazu? schon mal was von nichtigen klauseln gehört? 1x wöchentlich harken, so ein müll. ist doch gar nicht nötig!
wenn dein vermieter in den mietvertrag reingeschrieben hat, dass du einmal mit nem ei auf dem kopf durch den ort rennen sollst: machst du das auch? steht ja so im mietvertrag.

bruno

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Hallo,

bevor man einen Mietvertag unterschreibt,sollte man ihn durchlesen alles)

Mit der Unterschrift akzeptiert man auch die Pflicht zur Gartenpflege.
Niemand wird gezwungen,einen Vertrag zu unterschreiben,den er nicht will.

Gruß

Es geht darum, das der Vorgarten gepflegt wird und auch so aussieh, der Vermieter aber auf einen optisch frisch aufgeharkten Vorgarten besteht.

tach

wenn der mieter diesen mietvertrag unterschrieben hat,
dann sollte er sich dran halten!!!

gruß
ad

und was zwingt ihn dazu? schon mal was von nichtigen klauseln
gehört? 1x wöchentlich harken, so ein müll. ist doch gar nicht
nötig!
wenn dein vermieter in den mietvertrag reingeschrieben hat,
dass du einmal mit nem ei auf dem kopf durch den ort rennen
sollst: machst du das auch? steht ja so im mietvertrag.

ich hätte diesen mietvertrag nicht unterschrieben!!!
(solche klauseln fallen unter sondervereinbarungen und
sind daher erst recht genau vor vertragsabschluss zu lesen!!))
gruß
ad

das bleibt dir überlassen
tach arthur

ich hätte diesen mietvertrag nicht unterschrieben!!!
(solche klauseln fallen unter sondervereinbarungen und
sind daher erst recht genau vor vertragsabschluss zu lesen!!))
gruß
ad

das bleibt natürlich dir überlassen. aber wie gesagt:in vielen verträgen stehen nichtige klauseln. der vertragspartner hofft eben, dasss sich das gegenüber daran hält. obwohl sie wissen, das es keine rechtliche grundlage gibt.
und viele menschen glauben eben, dass das, was in einem vertrag steht auch eingehalten werden MUSS.
und einmal die woche das treppenhaus putzen ist was anderes, als einmal die woche den garten ( 35) m2 komplett zu harken.
meinst du nicht auch?

gruß
bruno

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schön wär´s

das bleibt natürlich dir überlassen. aber wie gesagt:in vielen
verträgen stehen nichtige klauseln.

ob eine klausel nichtig ist entscheidet nicht der mieter

der vertragspartner hofft
eben, dasss sich das gegenüber daran hält. obwohl sie wissen,
das es keine rechtliche grundlage gibt.

falsch - erstmal ist eine klausel rechtlich bindend - notfalls
entscheidet ein gericht darüber und das kann demjenigen der
meint er müsse sich an das was er unterschrieben hat nicht
halten ziemlich teuer zustehen kommen.

und viele menschen glauben eben, dass das, was in einem
vertrag steht auch eingehalten werden MUSS.

sonst wären verträge sinnlos…
dann brauchen wir keine mehr machen…
(dann gäbe es übrigens auch keine vermieter mehr, die wohnraum zur verfügung stellen)

und einmal die woche das treppenhaus putzen ist was anderes,
als einmal die woche den garten ( 35) m2 komplett zu harken.
meinst du nicht auch?

natürlich ist es was anderes - wie gesagt, wenn man die harke nicht mag, sollte man so einen vertrag nicht unterschreiben - dies ist mein gut gemeinter tip in diesem forum hier

gruß
ad

Ist der Mieter verpflichtet den Vorgarten 1 mal wöchentlich zu
harken, weil es im Vertrag steht? Ansonsten müssten 15E
monatlich dafür gezahlt werden. Der Garten hat ca 35 qm.

Was genau steht denn da? Gibt es irgendwelche Einschränkungen, zum Beispiel bezüglich der Jahreszeit? An wen sind denn ggf. die 15€ zu zahlen? Und wurde das ganze in ein Formular handschriftlich eingefügt oder ist das schon so vorgedruckt?

Das steht unter: sonstige Vereinbarungen- Ist in den vorgedruckten Mietvertrag eingefügt worden, allerdings nicht handschriftlich. Das Geld würde an den Vermieter gehen. Im übrigen für das gante Jahr.Was immer im Winter auch passieren mag? :smile:
Ich wollte einfach es nur einmal wissen,
Mir egal, der Garten sieht gepflegt aus und wegen der Optik sehe ich mich nicht gezwungen aufzuharken.