Vorgegebener Getränkelieferant zulässig

Hallo zusammen,

wenn es mich betroffen hat, stellte ich mir bisher immer die gleiche Fragen.

Folgende Situation:
Ich möchte für einen runden Geburtstag eine Hütte bei uns in der Stadt mieten.
Im Mietvertrag steht nun drunter, dass Getränke ausschließlich beim Getränkelieferant „XYZ“ zu beschaffen sind. Und um den ganzen noch die Krone aufzusetzen steht außerdem noch dabei, dass das Bier/Weizen etc. nur von der Sorte „ABC“ sein darf.
Was mich an der Sache so stört ist, dass der Getränkelieferant „XYZ“ in unserer Region mit Abstand der teuerste ist. Preis verhandeln ist quasi nicht möglich, da der Lieferant ja von besagter Klausel weiß und ich letztlich keine Verhandlungsbasis habe…
Dann noch das Thema mit der Getränkesorte. Hier weiß ich vor der Feierlichkeit bereits, dass mehr als die Hälfte der Gäste die vorgegebene Marke nicht mag. (mir inklusive).

Ist das alles so rechtlich in Ordnung? Wie würdet ihr vorgehen? Andere Location ist fast nicht möglich leider…

Hallo,
schau mal wer die Raeumlichkeiten vermietet. Manchmal die Gemeinde an eine Brauerei, und diese setzt den Paechter ein. So kann bisweilen vertraglich die Getraenkeauswahl eingeschraenkt sein.
Gruss Helmut

Ist hier so nicht der Fall.
Die Hütte ist Eigentum des örtlichen Skiverein, der auch mein direkter Ansprechpartner ist.

Hallo,

  1. ist so eine Bindung vollkommen normal und üblich, zumal diese Lieferanten/Brauereien oft genug im Gegenzug kostengünstig Inventar und Werbematerial bereit stellen und Kredite gewähren, … Nur so können viele Gastronomen, Vereine, … überhaupt ein Lokal aufmachen und betreiben.

  2. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. D.h. wenn Dir die Konditionen nicht passen, musst Du dort keinen Vertrag unterschreiben, und kannst woanders hin gehen. Vielleicht nicht so günstig gelegen, aber dafür dann ohne Brauereibindung.

  3. Das Zauberwort für einen möglichen Kompromiss heißt Kork(en)geld. Das ist an sich ein Ausgleich für den entgangenen Gewinn, wenn man Getränke nicht über den Wirt/Betreiber, sondern anderweitig bezieht. Das ist ein ganz übliches Verfahren. Ggf. kann man hierüber dann auch ein weiteres Bier anbieten (und genau so sollte man in die Diskussion einsteigen, und nicht im Sinne von „ich will nur mein Bier ausschenken“). Am Ende wird dann abgerechnet, was an „Hausmarke“ getrunken worden ist, und welches Korkgeld für das anderweitig beschaffte Bier fällig wird. Ganz billig wird der Spaß aber nicht! Beim Bier sind in der Gastronomie noch recht ordentliche Margen drin, für die man dann Ausgleich zahlen muss.

Streiche die Getränke- Klausel deutlich sichtbar aus dem Vertrag und warte die Reaktion ab. :smiley:

da kann er sich gleich eine neue lokalität suchen. Geht schneller

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