Vorgehen bei falscher Beschreibung

*seufz*

Da glaubt man, die Thematik mal endlich verstanden zu haben und dann sowas…

Sorry, war nicht meine Absicht, Unsinn zu verbreiten.
Ich war der Überzeugung, dass das so richtig ist.

Hallo,

Ein Mangel liegt vor, wenn die Istbeschaffenheit von der
Sollbeschaffenheit abweicht. Also wenn die zugesicherte
Eigenschaft nicht zutrifft. Somit ist, umgangsprachlich, das
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft eindeutig ein Mangel
und somit ein und dasselbe.

… aber nicht jede Beschaffenheitsvereinbarung ist auch eine
zugesicherte Eigenschaft. Da habe ich mich wohl nicht ganz
klar ausgedrückt.

aber jede Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist ein Mangel. Umgangssprachlich auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

Ich weiß wirklich nicht, worauf Du hinaus willst.

Gruß

S.J.